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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1838
- Sprache
- Deutsch
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717 30 718 Wim und Amsterdam, Cöln und Aachen, Stuttgart, Karlsruhe und Reutlingen nachgcdruckt wurden, wie es einst vor 300 Jahren den Druckbüchern der Typographen in Mainz und Frankfurt den Vorzug gab vor dem steifen Klostergeschrcibscl pedantisch mißgünstiger Mönche. Was half cs damals, daß die Mönche schrien, ihnen gehöre die Literatur, sic hätten die Werke der Alten vor Verwesung geschützt und durch jahrtausendlangen Abschreibcrflciß be zahlt? Gutenberg druckte fort und das Kastcnprivilegium hörte auf! Der Börsenbann zerfiel auf ähnliche Weise in sich selbst, als das Publicum den Grundsatz aufstelltc, daß jede schriftstellerische Arbeit, sobald sic durch Druck und Handel veröffentlicht sei, ein Gemeingut des Volkes werde. Welchem Landmanne (um noch ein Beispiel zu gebrauchen) würde es auch cinfallcn, wenn er einen Scheffel Weizcn- körner zu Markte gebracht, dem Käufer die Aussaat dersel ben zu verbieten ? Und sollte der Acker hundertfältige Früchte tragen, die Ernte gehört dem, der die Saat gestreut, nicht dem, der die Saamenkörner verkaufte! „Gegen solche Argumente nun, die aus der Nechtslehre, der Geschichte und dem Leben gegriffen waren, vermochten die reichen Buchwuchercr keine Beweise auszubringen, und also durch dreifache Waffengattung geschlagen, blieb ihnen nichts, als die schnöde Flucht hinter die Regentcnstühle und Thronseffel der Fürsten. Hier glaubten sie sich ein aus schließliches Recht zum Drucke, ein Verlags - und Handcls- privilegium zu verschaffen, vergaßen aber dabei zu bedenken, daß keine Majestät über ihre Grenzen hinaus rage, daß kein Fürst ein Verbot über seine Landestheile hinaus erlassen könne. Während daher Cotta in Stuttgart ein Privile gium für Schiller's Werke erhielt, und laut ein Verbot er ging, daß im Königreiche Würtemberg Niemand als er den Schiller abdrucken dürfe, druckte man in Carlsruhc, Mann heim und Wien unter öffentlicher Firma dieselben Wecke desselben Autors. Umgekehrt druckte man in Reutlingen und Tübingen öffentlich das Eonvcrsationslexikon, für des sen Druck Vrockhaus in Leipzig ein Privilegium erhalten hatte. Natürlich: die Verordnungen, Gesetze und Verbote eines Fürsten erstrecken sich blos auf seine Gebictslheile. Wo daher ein Buchhändler kein Privilegium für sich erhal ten hat, da kann er den ausschließlichen Buchhandel nicht ansprechen; da kann er den s. g. Nachdruck nicht hemmen. Alle bessern Französischen Schriften, welche in Paris erschie nen und in ganz Frankreich nachzudruckcn verboten sind, werden alsbald nach ihrem Erscheinen in Brüssel nachge druckt, und in Leipzig ist eine eigne Jndustcieanstalt zum Nachdrucke französischer Literatur. Umgekehrt druckt man dafür auch in Paris die Werke Goethe's, Schiller's, Rich ters, Ticck's, Lcssing's, Und Niemandem fallt es ein, da gegen aufzutreten, da Kunst und Gewerbe der Buchdrucker Industriezweige sind, die wie jedes andere Gewerbe durch gute Arbeit mit dem Auslande wetteifern sollen. Jeder Staat wird seine Fabricanten und Künstler schützen. Die meisten Staaten haben sogar fremde Eoncurrenz durch Mauthlinicn ausgeschlossen, um dadurch ihre Bürger zur Nacheiferung anzuspornen. „Und die Schweiz nun — die von allen Seiten durch Handelssperren und Mauthlinicn eingeschlossen ist, deren Producten und Fabrikaten die Einfuhr ins Ausland verboten ist, deren Bücher man verpönte, wie Gift — die Schweiz allein sollte gehalten sein, Alles vom Auslande annehmen zu müssen, und ihr Büchcrbcdürfniß nicht selbst zu drucken? Ein Volk sollte sich gestehen, die Rechte, die jedes Land dem Auslände gegenüber hat, sind dir allein verkümmert? Nein! kein auswärtiger Staat wird ein Wort dazu sagen, wenn wir ausländisches Korn auf unsere Aecker säen, um künftighin selbst genug Brod zu bauen, und kein Fürst wird sich darum kümmern, wenn wir Buchdruckcreien genug besitzen, um unser literarisches Bedürfnis selbst befriedigen zu können. „Was etliche bezahlte Zeitungshudler auf Ein gebung hungrige'! Buchhändler hier und da zu ver breiten suchten, ist durch bessere Blätter längst widerlegt worden. Wenn eine neue Buchdruckerei entsteht, so er geht es derselben, wie jedem neuen Geschäfte: Brodneid und Gcwcrbsmißgunst lästern, aber das Publicum lächelt und freut sich der Vorthcile jeglicher Eoncurrenz." Nachdruck in der Schweiz. Bern, 2l. März. Die Freude, dem Nachdruckein der Schweiz das Handwerk gelegt zu sehen, war wohl et was zu voreilig. Nicht nur findet derselbe nach wie vor einen Zufluchtsort in Basel-Landschaft, sondern man geht dort sogar damit um, der Cotta'schen Buchhandlung die crlheilte Concession unter irgend einem Vorwände wieder ab zunehmen, oder wenigstens dieselbe nicht wieder zu erneuern. Ohne nachdrückliche Vermittelung der benachbarten Schwei zer-Regierungen ist wohl kaum etwas zu hoffen. (Pr. Staatsztg.) M i s c e l l e. Dem Dichter Pfeffel soll in seiner Vaterstadt Col mar durch freiwillige Beiträge ein Denkmal errichtet werden. Verantwortlicher Redactcur: C. F. Ddrffling. B e k a n n t m a ch u n g e ri. öücher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. s1?85.s Ostutoauhrianä's neuestes Werst. Mit Gegenwärtigem haben wir das Vergnügen, anzuzei- gcn, daß im gemeinschaftlichen Verlage unserer Handlung und des Herrn Delloye zu Paris binnen wenigen Lagen das längst erwartete und schon vielfach besprochene Werk: OouArüs cke Veroue. Oluerr« ck'LspaAue. dläZocla- tious. Ooloures es^kiAuoles. kur IVIr. 1e Vioomte cls Ostuteuuloriuuck, erscheinen wird.
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