Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Ge sch äkts ? weige. Hcrausgegeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^§31 Montags, Buchhandel. Einige Worte an die Herren Buchhändler, die künftig den reinen Preußischen Münzfuß statt der Buchhänd ler-Zahlung annehmcn wollen. Wir haben seit einigen Monaten Vielerlei für und wie der diese neue Valuta in unfern verschiedenen Blättern ge lesen. Dafür stimmen begreiflicherweise die Mehrzahl der Pcoduccntcn oder Verleger, da diese dabei eben auch nur allein ihren Nutzen haben können, wahrend jeder Sorlimentsbuchhändler, der weniger cinzunchmcnalszu zah len hat, dabei offenbar im Nachthcil stehen muß. Will man auch den gebieterischen Erklärungen der Herren von Leipzig, Berlin, Stuttgart w. entgegen setzen, daß eine solche, in das Verhältnis; eines jeden unserer Corporation eingreifende Maßregel nicht durch Faktion, sondern nur durch den Gcsammtbeschluß des ganzen Gremiums ins Le ben treten kann, so läßt sich leider doch befürchten, daß eben diese Faktion, deren Mitglieder sich selbst genannt, in einer Versammlnng zur Dstermesse, worin die Anwesenden we nigstens z ihrer Partei angchören, siegen wird. Die Gegenpartei hat sich in mehr oder minder leiden schaftlichen Lamentationen vernehmen lasten, wir hören sogar die Drohung, sich künftig nur für den Verlag solcher College» zu verwenden, die die alte Zahlungs weise beibehalten u. dcrgl. Solche Ausbrüche sind in den Augen des Unterzeichneten eben so absurd als jene des Herrn K. Reimer, der eine Agiobe rechnung auf Prcuß. Courant von Seite der Zahlenden in dir. 27 d. diesjähr. Börsenblattes kleinlich nennt. Wir können die Lächerlichkeit der Drohung, so wie ein Vornehm thun auf Anderer Kosten füglicher Weise übergehen, denn jeder 5r Jahrgang. den 7. Mai 1838. Svrtimcntsbuchhhändler, wenn er nämlich Geschäfte macht, wird wissen, daß er nicht mit Vorch eil jene sich namhaft gemachten Herren (wenigstens zum größten Thcil nicht) entbehren kann > was uns dagegen Herr K. Reimer erzählt, wird denselben gebührend charakterisircn. Der Unterzeichnete hofft aber, daß nachstehende Zeilen bei der zu erwartenden, für diese Frage eigens ver anstalteten Buchhändler-Versammlung zur diesjährigen Leipziger Jubilate-Messe einer Beachtung ver dienen, und ersucht alle Mitglieder der Börse, solche in nähere Erwägung zu ziehen. Die seit langer Zeit übliche Buchhändlerzahlung hat die Basis des Soriimcntsbuchhändlers sowohl gegen Verleger als Kunden fcstgestcllt; cs ist bekanntlich in ganz Deutschland, mit wenigen Ausnahmen, der Gebrauch, daß die Büchcr- prcise gehalten werden, wie sie der Verleger vorschreibt und ankündigt. Jeder Kaufmann hat allerdings das Recht, seine Waare zu halten, wie er will, sobald er aber deren Preis als überall geltend ankündigt, so muß er gehalten sein, dem ihm zur Vertreibung seiner Pro- ducte Behilflichen einen solchen Nutzen zu geben, daß er dabei bestehen kann. Der Sorlimentsbuchhändler kann nicht wie ein anderer Kaufmann calculiren, sondern er ist mit seinen sammtlichen Unkosten, ja mit seiner Lebsucht darauf beschränkt, was ihm vom Verleger als Rabatt ge gönnt wird. Dieser Umstand, so verschieden von jedem andern mercantilischen Geschäft, ist eines der Hauptbin dungsmittel unseres gleichsam eigenen Staates, eines schön und heilsam vereinigten Körpers, dessen Glieder sich in den entferntesten Enden Deutschlands u. in angrenzenden Ländern wie in der Nähe wohlorganisirt bewegen und täglich ver- 67