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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1915
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- 1915-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1915
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Redaltioneller Teil. ^ 11g, 27. Mai ISIS. Versammlung fragen: Sollen wir Leute, die derartige Dinge produzieren, noch als Mitglieder in unserem Vereine führen, oder sollen wir sie einfach streichen? Soll es dem Vorstand überlassen bleiben, in Zukunst darüber zu entscheiden? Wir können natürlich nicht in die Herzen sehen. Aber ich meine, solche Äußerungen sind durchaus ausreichend, um die Mitgliedschaft im Börseuverein erlöschen zu lassen. Das war unser Gesichtspunkt. Wir sind auch der Meinung, daß sich Deutschland in Zukunft durchaus nicht isolieren kann. Das ist ja gar nicht möglich. Im Gegenteil, wir müssen die zerrissenen Beziehungen wieder anknüpfen, aber doch nur mit den Gutgesinnten. Wir können doch nicht mit Leuten, die einen tiesen Haß im Innern gegen uns tragen, um des lieben Geldes willen und uni mit ihnen ab und zu ein Geschäftchen zu machen, an einem Tische sitzen. Das ist unsere Ansicht gewesen. lZustimmnng.) Herr Ör. Walter de Gruyter-Berlin: Ich glaube, daß die Versammlung der Meinung ist, die Frage in dieser Fassung zu bejahen. Doch ist dann der Wortlaut im Jahresbericht irreführend, denn dort wird gefragt, ob es überhaupt noch angängig sei, mit Rücksicht aus die Stellungnahme des feindlichen Handels gegenüber dem deutschen Handel, Mitglieder fremder Natio nalität im feindlichen Auslande weiter in der Mitgliederliste zu führen. Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Die Angelegenheit hat ihre Aufklärung gesunden durch die Frage, die der Herr Referent des Vorstandes, Herr Seemann, an die Versammlung gerichtet hat. Ich habe nunmehr namens des Vorstandes an Sie die Frage zu richten, ob jemand gegen diese Ausführungen des Herrn Seemann Einwendungen zu machen hat. Herr R. L. Prager-Berlin <zur Geschäftsordnung): Ich habe das Wort zu nehmen nicht die Absicht gehabt, da ich die ausgezeichneten Auseinandersetzungen des Herrn vr. de Gruyter nicht abschwächen wollte. Nun muß aber — und deshalb habe ich das Wort zur Tagesordnung ergriffen — die Fragestellung geteilt werden. Den ersten Satz wird jeder von uns freudig bejahen und dem Vorstand anheimstellen, auch in Zukunft ferner jo zu handeln. Die zweite Frage werden wir aber verneinen müssen nach den ausgezeichneten Darlegungen des Herrn vr. de Gruyter. Ich bitte die Frage deshalb zu teilen. Vorsitzender Herr Geheimer Hosrat Karl Siegismund-Berlin: Nach meiner Ansicht hat die Erklärung zu diesem Abschnitt des Jahresberichtes Herr Seemann gegeben. Ich gebe zu, daß vielleicht irrtümliche Auffassungen stattsindcn konnten. Wir haben jedenfalls nichts anderes gemeint, als was Herr Seemann hier zum Vortrag gebracht hat. Nachdem nunmehr Herr Seemann seine Erklärung abgegeben hat, ist die Frage an die Versammlung gerichtet: Bleibt es dem Vorstande über lassen, auch für die Zukunft solche Firmen, denen eine deutschfeindliche Handlungsweise nachzuweisen ist, als Mitglieder einfach zu streichen? (Lebhafte Zustimmung.) lRufe: Jawohl!) Sie beschließen das einstimmig? <Rufe: Jawohl!) Des weiteren muß der Vorstand an Sie folgende Frage richten. Nach den Satzungen ist der Vorstand, wenn eine gewisse Zeit verstrichen ist, verpflichtet, diejenigen Mitglieder aus der Liste zu streichen, welche ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Wir sind also durch die Satzungen gezwungen, die Mitglieder des feindlichen Auslandes, ob wir wollen oder nicht, im Falle sie ihre Mitgliederbeiträge nicht gezahlt haben, zu streichen. Ich frage Sie: Sind Sie damit einverstanden, daß wir die Mit gliedschaft für solche Mitglieder, welche mit uns nicht in Verbindung treten können und die infolgedessen ihre Beiträge nicht zahlen können, stillschweigend weiter bestehen lassen? (Ruse: Jawohl!) Dann ist die Angelegenheit geklärt. Dann können wir fortfahren. Uber die Bibliographische Abteilung des Börsenvereins sprechen wir bei Punkt 8 der Tagesordnung. — Mißstände im Exportbuchhandel. lZuruf: Erst Bcrkaussordnung!) Herr Paul Nitschmann-Berlin: Ich bin erstaunt über die Stellungnahme, die der Vorstand des Deutschen Verleger vereins gegen die Änderung des § 5 der Verkaussordnung, die wir im vorigen Jahre mit überwältigender Mehrheit beschlossen haben, hier betätigt. Es erübrigt sich, nochmals aus die triftigen Gründe einzugehen, die uns seinerzeit veranlaßt haben, diese Abänderung zu beantragen, und die Sie veranlaßt haben, die Änderungen anzunehmen. Der abgeänderte 8 5 der Verkaufs- orduung ist meines Wissens bisher nur in ganz vereinzelten Fällen überhaupt zur Anwendung gelangt, aus dem einfachen Grunde, weil der Krieg und seine Folgen die Vereinsvorstände gehindert haben, sich mit derartigen Fragen eingehend zu befasse». Aber, meine Herren, die segensreichen Folgen dieser Abänderung sind trotzdem nicht ausgeblieben. Einige der am schlechtesten rabattierten Schulbücher, auf die dieser Paragraph hauptsächlich gemünzt ist, sind bereits entweder im Ladenpreise oder im Rabattsatze erhöht worden. Nunmehr beabsichtigt, wie es hier klar und deutlich steht, der Vorstand des Deutschen Verlegervereins bei gegebener Zeit gegen diese Abänderung Sturm zu lausen, und er soll die Kreis- und Ortsvereine ausgefordert haben, nur solche Satzungs änderungen zu genehmigen, die gewissermaßen dem Geiste des § 5 entgegeulaufen. Ich habe mich vergeblich bemüht, ein Rundschreiben oder eine Mitteilung des Deutschen Verlegervereins, die diese Aufforderung enthält, zu erhalten. Die Berliner Vereinigung hat jedenfalls nichts bekommen. Der Verlsgerverein sagt, wie ich es auffasse, eigentlich nichts anderes, als daß er auch die kleinste Erweiterung der Rechte des Sortimenters nicht gutheißt, die kleinste Erweiterung, nachdem wir bei der Abänderung der Verkaufs- und Verkehrsordnung dem Verlage doch bis zur Torheit weit entgegengekommen sind. Ich kann nicht annehmen, daß der Vorstand des Deutschen Verlegervereins nicht in der Lage ist, die Notstände und die schwierige Lage des Sortiments gerade in der Frage des unznlänglichen Rabatts bei einigen Schulbüchern zu übersehen, ich kann daher nur auuehmen, daß es sich bei ihm um eine Prinzipienfrage handelt, jede Mit bestimmung des Sortiments bei der Festsetzung des Ladenpreises zu verhindern. Der Verlegerverein hat hier in Aussicht ge stellt, daß er bei Gelegenheit den § ü bekämpfen will. Nun, wir können es abwarten und sind ja anch nicht wehrlos gegen weitere Schritte des Verlegervereins. Ich möchte aber den Verlegerverein dringend bitten, von derartigen Schritten Abstand zu nehmen. Er würde dem Verlag damit nicht dienen. Er würde immer nur die Geschäfte der wenigen Verleger betreiben müssen, denen auch der allergeringste Rabatt für das Sortiment immer noch zu groß erscheint. Er würde die Geschäfte be treiben der wirklichen nnd wahren Totengräber des Ladenpreises und damit des Börsenvereins. Es kann immer nur wieder holt werden: Ein Ladenpreis ist nur solange möglich, als er dem Sortimenter die Miudestmöglichkeit gibt, zu bestehen. Nur solange ist der Ladenpreis möglich und sittlich. Wenn auch der Deutsche Verlegerverein auf diesem Standpunkte steht, wird er von weiteren Maßnahmen gegen unsere geringfügige Änderung des 5 gewiß absehen. (Bravo!) Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Ich glaube, vielleicht heute im Lause unserer Verhand lungen noch ein- oder zweimal Gelegenheit haben zu müssen, aus den Burgfrieden, in dem wir uns im Reiche gegenwärtig be finden, aufmerksam zu machen. Ich möchte die Herren, die nachher noch das Wort nehmen in dieser oder einer anderen Sache, hierauf ganz besonders hingewiesen haben, bittend, auch hier Burgsrieden gewähren zu wollen. Herr Hosrat Arthur Meiner-Leipzig: Der Verlegerverein hat nicht die Absicht gehabt, auf der diesjährigen Ostermesse auf die von Herrn Nitschmanu angeregte Frage zurückzukommen, und zwar gerade mit Rücksicht auf den Burgfrieden. Da aber Herr Nitschmanu es flir gut befunden hat, trotzdem hier die Sache zu behandeln, muß ich ein kurzes Wort der Er widerung an Sie richten. Es ist dem Verlegerverein zweifelhaft gewesen, ob die Abstimmung über diesen Punkt in der vor- 780
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