für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Se sch äktszweige. Herausgegeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt -es Börsenvereins. ^^42. Sonnabends, den 12. Mai 1838. Buchhandel. Noch einige Worte über buchhändlcrische Zahlungsva luta und andere damit verwandte Gegenstände. Bereits früher habe ich mich über die Zahlungswäh rung der Buchhändler, und welchen Veränderungen sie unterlegen, ausführlich erklärt. Indem ich mich darauf beziehe, erinnere ich nur wiederholt daran, daß der zuletzt bestimmte übliche, aber keineswegs für den einzelnen zwanghaft bindende Aahlungsfuß Sächsische Währung mit 4^ K Vergütung war, und seit länger als 1 Jahrhundert bis vor wenigen Jahren bestand, wo cs den Zahlungspflich tigen beliebte Louisd'ors ä 5A ft), den Empfängern aufzu dringen, was viele, um Hader zu vermeiden, sich gefallen ließen. Jetzt aber entblödet man sich nicht, letztere Zah lungsart als die allgemein anerkannte und gültige zu be zeichnen und darauf unweigerlich zu gewahrende Ansprüche zu bauen. Es sei mir nun erlaubt, den einzelnen Aeußerungen, wie sie im Börsenblatt über diesen Gegenstand laut gewor den sind, zu begegnen. Am billigsten und leidenschaftslosesten erklärt sich der Einsender in Nr. 7, welcher befürchtet, der Thaler, der bisher in ganz Süddeutschland mit 1 fl. 48 kr. in Rech nung gestellt worden, werde nun von den Käufern auf 1 fl. 45 kr., als den Werth eines Preuß. Thalers, ermäßigt werden. Dieser Besorgniß vorzubeugen ist aber allein Sache der Verkäufer, und deren Uebereinkunft anheim fal lend. Ich mache daraus aufmerksam, daß früher aller Or ten, weder Neichsfuß galt, der Thaler von Verlagswer ken der s. g. Nctto-Händler mit 2 fl. allgemein verrechnet 5r Jahrgang. wurde, was also den Sachs. Thaler um 12 kr. überstieg. Warum ist man hiervon abgcwichen? Ebenso erhöhten vormals entfernte Buchhandlungen bedeutend die festen La denpreise , so daß schon in Königsberg ein namhafter Auf schlag Statt fand, und daß man in Riga z. B. den Tha- Icr auf einen Albectsthaler (gleich 1.VSachs.) berech nete. In allen Gegenden, wo schwerer Münzfuß (16 und 18 fl. Fuß) Statt fand, wurde der Ladenpreis nach lan desüblichem Coucs vom Käufer gewährt, und es wurde dan kend von diesem anerkannt, wenn man den Louisd'or zum Werth von 5 ft), in Zahlung annahm. Von Nabattgeben war zu jenen Zeiten nicht die Rede, und höchstens wurden lOst gewährt bei Jahresrcchnungen, welche die Summe von 100 ft), überstiegen. Warum hat man sich aller dieser Vortheile entschlagen? Man erwiedert, der eingetretcnen Eoncurrcnz wegen, in Folge deren jeder dem andern durch gesteigerte günstige Be dingungen für den Käufer die Kunden zu verlocken ver sucht hat. Wer anders aber hat hiernach die Uebelstände herbeigcführt, als die Sortimentsbuchhändler unter sich, die nun darauf bedacht sind, sich durch unbillige Zumuthungen > an den Verlegern auf kleinliche Art zu erholen, und so die ! Schuld eigener Ungebühr andere entgelten zu lassen. An sich giebt cs in der That keinen Gewerbszwcig, bei welchem dem Detail-Verkäufer so viele Vortheile geboten würden, als den Buchhandel, welcher dem Wiederverkäufer : eine Provision von 33Htz gewährt. Dieser Vortheil er scheint aber um so erheblicher und einzig in seiner Art, als die Verhältnisse für den Wiederverkäufe,: sich stets wachsend günstiger gestaltet haben. Noch zu Ausgang des vorigen Jahrhunderts wurden die Rechnungen von einer Ostcrmesse 73