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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-05-12
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1838
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- Deutsch
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955 42 956 zur andern geführt, ja selbst im neuen Jahre versandte Neuigkeiten traten mit in den Abschluß. Dies hatte man cherlei Unbequemes, und die Verleger willigten daher ein, daß die Rechnungen mit Ablauf des Jahres schlossen. Nun gingen die Zumuthungen zum Theil weiter, und man forderte hier und da, daß alle nach Verlauf der Mich.-M. versandten Gegenstände der folgenden Jahresrechnung an- gchören sollten. Auch mehrten sich die Anforderungen auf Ueberträge, die früher selten und nur bei größeren Rech- nungsergebnisscn Statt fanden, und man begehrte fast zwangsweise, was doch eine bloße dankeswerthe Concession des Empfangsberechtigten war. Ehemals war cs auch all gemeiner Gebrauch, alle ältere verlangte Artikel nicht nur, sondern auch selbst Neuigkeiten auf feste Rechnung zu neh men und dadurch ein Sortimentslager zu bilden. Allen falls gewährten die Verleger von diesen letzteren außerdem etliche Excmpl. n Oouä. Jetzt aber werden alle Artikel, gleichviel Neuigkeiten oder Fortsetzungen, als Commissions- artikcl betrachtet, was die Verleger ebenfalls genehmigten. Ader auch hiermit begnügte man sich nicht, sondern man sing an, einen großen Theil älterer Artikel ä Oonä. zu verschreiben, und trug solche mitunter, sogar ohne Ge nehmigung, zur Disposition über, wenn sie gleich nur be dingungsweise auf gewisse Zeit geliefert waren. Daneben trat nun namentlich bei Schulbüchern die Forderung von Freiexemplaren ein, was man den Engländern und Franzo sen abgesehen hatte, ohne zu bedenken, daß bei diesen kurze Zahlungsfristen üblich sind und stets nur 25K Rabatt ge währt wird, wodurch bei sH Ex. noch nicht einmal der bei uns gewöhnliche Rabatt von 33j ss erreicht wird. Am wenigsten hätte icdoch eine solche Aumuthuug bei Schulbü chern Statt finden sollen, da diese meisthin an Schüler gegen baar Geld abgegeben werden. Wenn nun unter solchen Zumuthungen und Gewäh rungen der Sortimentsbuchhandel zum bloßen Eommissions- geschäft herabsank, so erscheint die gegenwärtig bestehende ge wöhnliche Provision, als eine übermäßige, und sonach würde das Geschäft zu den ergiebigsten gehören, wenn man diese überschwenglichen Vorthcile nicht freiwillig zu Gunsten der Käufer verschleudert hätte, um sich unter einander Ab bruch zu thun. Wenn daher der verlegende Sortimentsbuchhändlec in Nr. 11 behauptet, die eigentliche Zahlungsvaluta sei aner kannt Frd'ors ä 15 K gewesen, so ist dies eine keck ausge sprochene, aber schlagende Unwahrheit. Jedermann weiß, daß seit vielen Jahren I-. VV. 2. mit dafür galt, und daß man nur in den Messen sich aus persönlichen Rücksich ten jene Zahlungsart gefallen ließ. Außer den Messen hat Niemand eine andere angenommen, als die letztgedachtc, und Niemand, also auch der Verfasser selbst nicht, eine an dere anzubietcn sich hcrausgenommen. Dagegen hat sich nie Jemand geweigert, L-.W.2. mit dem bezeichnetcn Auf geld anzunehmen, und hiermit fällt also sein ganzes Raison- ncment mit allen daran hängenden Scheingründen zusam men, wie denn auch die angedrohte rechtliche Aushülfe in ihrer Anwendung nur zu seinem Schaden führen würde. Wenn in Nr. 15 von Hrn. xjfl gesagt wird, die Verleger träten stets mit neuen Ansprüchen und Forderungen hervor, so läßt sich dies überhaupt nach allem oben Erwähnten, namentlich aber in Beziehung auf Zahlungsmittel, geradezu entgegengesetzt anwenden. In Nr. 21 glaubt der Einsender darin ein Auskunfts mittel gefunden zu haben, daß er die Zahlungen in Leipzig verweigert, und solche durch Tratten auf den Wohnort des Schuldners decken lassen will. Leipzig ist der Abrechnungsort, und mithin muß auch dort gezahlt werden. Jedermann wäre eigentlich verpflichtet, an Ort und Stelle zu erschei nen. Wird er aber durch Verhältnisse oder durch Rücksicht auf die Kosten daran verhindert, so muß wenigstens sein Geld seine Stelle vertreten. In Nr. 23 hat nun Hr. Arnold, den ich sonst als ei nen vicljährigen Bekannten und thätigen Geschäftsfreund achte und ehre, sich am bittersten gegen die Sache und im Zusammenhang mit derselben über die Verleger besonders ausgelassen, die er sogar aus der Gemeinschaft der Buch händler verbannt wissen will. Die furchtbar tönende Ue- berschrift ist wenigstens darin falsch, daß Hr. A. sich den ältesten Sortimentsbuchhändler nennt. Ich glaube, er ist es nicht einmal den Jahren nach, und die Herren Rottig, Schwetschke und Steinacker dürften ihm darin den Rang streitig machen. Allein es ist zu bekannt, daß Hr. A. erst im ansangenden Mannesalter seine frühere Lebenscich- tung aufgab, um sich dem Buchhandel zu widmen, und von da ab dürfte er doch wohl nur zählen. Nachdem er nun die Verlagsbuchhändler Eingangs mit Fluch beladen, stellt er die grundfalsche Behauptung auf, cs habe zu Ausgang des vorigen Jahrhunderts kaum 10 Veclagsbuchhändler gegeben. In Leipzig allein gab es deren mehr, wie leicht aufzuzählen wäre. Aber warum sol len nun die Verleger verflucht sein? Ohne ihre Vermitte lung gäbe es ja keine Sortimentsbuchhändler, auch ist Hr. A. ja selbst einer und einer der thätigsten; denn daß er zu gleich Sortimentsgeschäfte macht, entbindet ihn von seinem eigenen Fluche nicht. Ich frage ferner, welchen Nachtheil bringt cs dem Sortimentsbuchhändler, daß die Zahl jener wächst? Der S.-B. bezahlt sicher keinem Verleger etwas anderes, als was er von dessen Verlag wirklich verkauft hat, da cs ihm ja frei steht, alles Andere zu remittiren, und auch, wenn er etwa die Kosten des Transportes scheut, sich alle Neuigkeiten zu verbitten, wie solches ja von vielen ohnehin geschieht. Zudem sollten ja die Sortimentsbuchhändler froh fern darüber, daß ihre eigene Schaar sich nicht mehrt, was doch unfehlbar eintretcn müßte, wenn jeder Verleger zugleich Sortimentsbuchhändler wäre. In allen andern Gewerbs- zweigen erkennt es der Wiederverkäufer mit Dank an, wenn der Producent nicht zugleich Detaillist ist; warum sollte es im Buchhandel anders sein? Wenn Hr. A. nun ferner bemerkt, daß zu dem bezeich nten Zeitpunkt von Seiten der Verleger sowohl in den Procentsätzen des Rabatts, als hinsichtlich des Zahlungsfu ßes Willkür geübt worden sei, so widerlegt er dadurch am schlagendsten selbst seine auch an sich unwahre Behauptung, daß der gegenwärtig in Anspruch genommene Zahlunqsfuß (Frd'or. ä 5^), als normal seit einem Jahrhundert bestan den habe.
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