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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1838
- Sprache
- Deutsch
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oentlmeut Lormel et p s r scrit cles^uteurs, sou» s>oiue cle couüovstiou cku prolluit total cls8 represents- 1L0N8 SU grollt lls8 suteur8. Selbst diejenigen Publici- sten, welche den Nachdruck ohne positives Verbotgeseh wohl unbillig, aber dem strengen Recht nicht entgegen erklären (Klüber's öffentl. Recht §. 505, S. 688 u a. m.), sind meiner Meinung, und legen solcher den Erwerb des Eigen thums eines Druckwcrks einschränkenden Elausel volle recht liche Wirkung bei, dergestalt, daß sie zur Verfolgung des Nachdruckers sogar ohne gesetzliches Verbot vollkommen ge nüge und die Stelle der Privilegiums vertrete, weshalb sie denn diese Elausel als allg cm ei n cs Schutzmittel dagegen empfehlen. (Klüber's Bundes-Acten, Band 4, S. 24 ff.) Der H. v,. Hitzig (das Preuß. Gesetz vom 11. Januar 1837, S. 97 ff.) mag wohl seine Gründe gehabt haben, von der schärferen Erörterung dieser Frage im Texte zu ab- strahiren, was er aber in den Anmerkungen S. 99—106 anführte, beweist die Richtigkeit jener Meinung, wie ich glaube, vollkommen, und sic allein nur läßt sich auch — wozu hier kein Platz ist — mit voller juridischer Co n- sequenz durchführen. Vorzüglich das Hoflheater in Wien hat ihr gemäß (S. Vorwort zu Pan nasch Al do i n. Günz 1835) alle gedruckte Stücke, welche sie zur Aufführung bringt, jederzeit auf das Ehrenvollste honorirt. Das Bulwer'schc Drama hat auch ein H. A. von Ezar- nowsky kürzlich metrisch übersetzt. (Aachen und Leipzig 1837.) Hat er nicht, wie Bärmann, protestirt, so fin det die Erlaubniß zur Bühnendarstellung nach §.32 unseres Gesetzes für diese Uebersetzung allerdings volle Anwendung. Es versteht sich auch von selbst, daß jeder Theaterunterneh mer sich unter Beachtung der Bestimmungen des §. 4 des Gesetzes eine besondere manuscriptliche, oder gedruckte Ueber setzung des englischen Originals, mit Benutzung der beiden bereits vorhandenen Ucbcrtcagungen, anfertigen und auf führen zu lasten befugt und überdies auf vielfache Weise die Bärmann'sche und ähnliche Protestationen zu umgehen im Stande ist. Darauf kommt es jedoch nicht an; es ist hier nur vom Princip, und zwar um so mehr die Rede, als dem Bärmann'schen Beispiel schon mehre dramatische Dichter und Uebcrsetzer mit ausdrücklichen, ihren Druckwerken bei gefügten Protestationen gefolgt sind. Der Unterschied zwi schen schriftstellerischem Eigenthum des dramatischen Dich ters und seines Uebcrsetzers — woraus sich Einige, die an derer Meinung sind, beziehen — ist rechtlich unbegründet. (W. A. Kramer die Rechte der Schriftsteller und Verleger. Heidelberg 1827, S. 100—103.) Auch die Uebersetzung ist ein oft sehr schwieriges Product der geistigen Thätigkeit, als solches selbstständiges Geisteswerk, und volles literari sches, durch das Gesetz geschütztes Eigenthum des Uebcr- sctzcrs. Das Verlagsrecht betreffend, sind Uebcrsetzun- gen schon nach den Bestimmungen des Landrechts 1. 11. §. 1027 als wtrklichneue Schriften anerkannt. Or. Drattcnauer. Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dörffling. B e k a n n t m Bücher, Musikalien u. s. rv. unter der Presse. (2424.) Statt Wahlzcttel Folgende Werke werden wir im Juni d. I. nur auf Ver langen pro sovitste verschicken: Schmidt, Hofzahnarzt, theoretisch-praktische Anleitung zur Zahnarzncikunst. Ein Leitfaden für angehende Zahnärzte, gr. 8. 13 Bogen und 22 lith. Tafeln, geh. circa 2-^- Ktroirce^er, I-. llr. u. HokvliiruiA, orlbop>scli8olie LrlsliruuAeu uucl Operstiouen. Ar. 8. ciros 15 öo- Aeu uucl 8 Utli. Isk. Aeb. ciros 2-/1. Verlag der Hclwing'schen Hofbuchhandlung in Hannover. s2425.) Zur Nachricht. Unter der Presse befinden sich und Erscheinen baldigst: Ludwig Tieck's gesammelte Novellen. Vermehrt und verbessert. 5—8. Bd. Wir bitten uns gefälligst anzuzeigcn, wie viel zur Fort setzung wir senden sollen. Breslau, 8. Mai 1838. Josef Max u. Aomp. a ch u n g e n. Anzeigen neuer und älterer Bücher, Musikalien u. s. w. (2426.) Das 15. Heft der Malerischen Wanderungen am Rhein ist unterm 29. April expedirt worden, Das 16. u. letzte Heft, nebst Titeln und Registern, wird unmittelbar nach der Messe an alle Handlungen versandt, welche abgerechnet und saldirt haben. E a r l s r u h e. Lrcuzbauer'sche Buch- und Kunst handlung. s2427.) Bei mir ist so eben erschienen: Zwölf Predigten vonFranzSchorch, Diakonus in Ra deburg bei Dresden. 8. 12 Bogen weiß Druckpap. geh. 18g-s. orcl. Da die Schrift pro nov. nicht versendet wird, so bitte ich die Buchhandlungen, besonders Sachsens, die sich Absatz verspre chen, nach ihrem muthmaßlichen Bedürfe s Ooncl. zu verlangen. Greiz, 12. Mai 1838. L. H. Henning.
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