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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1838
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- Deutsch
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1003 Aus diesem Satze wird sodann gefolgert: daß, da die Autorschaft allein das Recht der Vervielfältigung durch den Druck und der ausschließlichen Benutzung des daraus zu erlangenden Gewinnes gewähre, ohne ausdrückliche Er mächtigung des Verfassers auch kein Verlagsrecht denkbar sei, mithin der Nachweis jener Ermächtigung wesentlich zu Begründung der diesseits eingestellten Klage gehört habe. Die beiden vocanstehendcn Sätze werden als wahr und unbezweisclt zugestanden, sie gelten aber nicht allein von Briefen, sondern von allen literarischen Erzeugnissen und constatircn blos den bekannten Satz, daß der Verfasser ei nes Weckes, als solcher, ursprünglich und ausschließcnd be fugt sei, darüber zu disponiren und namentlich das Pro duct seines Geistes durch den Druck oder sonst zu verviel fältigen oder vervielfältigen zu lassen. Es ist dies aber gar nicht der Punct, von welchem die Entscheidung der vorliegenden Sache abhängig ist, sondern hier ist lediglich die Frage zu untersuchen, ob der Schreiber eines Briefes, welcher nicht mehr und nicht weniger Autor desselben ist, als der Schreiber einer Novelle oder eines Pamphlets, durch die Adresse zugleich das Recht der Ver vielfältigung auf den Adressaten überträgt. Diese Frage ist ohne allen Zweifel zu bejahen, da das Recht der Ver vielfältigung — unbeschadet der Autorschaft — eben ein Ausfluß des Eigenthums, wenn es nicht ausdrücklich Vor behalten wird, von selbst auf den Empfänger des Briefs übergeht. Es ist daher die aus den aufgestellten Vordersätzen ab geleitete Folgerung, „.daß der Herausgeber von Briefen, außer der Einwilligung des Adressaten, auch noch die be sondere und ausdrückliche Zustimmung des Verfassers zu Begründung seiner Klage gegen einen Nachdrucker bedürfe," gegen welche die diesseitige Beweisführung gerichtet wird, indem diese Folgerung weder durch die Natur der Sache, noch durch die Gewohnheit, noch durch die Gesetze gerecht fertigt wird. Es ist allerdings gegründet, daß Herr Appellationsrath Or. Sicbdrat in der angezogenen Stelle behauptet, daß das Eigenthum an Briefen dadurch eine wesentliche Beschrän kung erleide, daß ein Brief nicht ohne Zustimmung des Verfassers veröffentlicht werden dürfe. Hierbei ist jedoch zu bemerken, daß das Erforderniß der Zustimmung weit weniger besagt, als das Urtheil daraus folgert, denn wäh rend dieses annimmt, daß das Recht der Vervielfältigung bei dem Autor bleibe, räumt Siebdrat demselben blos ein Widerspruchsrecht ein. Allein er hat auch diese Meinung ganz ohne Unterstützung gelassen und sie kann höchstens als eine individuelle Ansicht, nicht als eine Autorität, gelten. (Fortsetzung folgt) Verantwortlicher Redakteur: C. F. Ddrffling. B e k a n n t in Sucher, Musikalien u. s. rv. unter der Presse. s2440.j In meinem Verlage erscheint und wird binnen Kur zem versandt: Hei eulanum u. kompeji. Vollständige Ksminlung der Ins aus den Heutigen Dag daselbst entdeckten Nalereien, krönten, Nossikeu u. s. xv. Lutbalteud säinmtliclis in der Vnticbitki di Lrcolano, dein Nuseo Lorbouico und den übrigen bisber ersvlneneneu Werken besvbrisbeneu Anti ken, rnit neueren und unedirteu Kegenstäuden ver- inebrt. Kestoclreu von V. Loux dein kelteren u. ^4 d. 8 ouoIiet ?u Paris. Nit erläuterndem Vext, rum Oebrsucli kür Künstler, 6-elebrte und Iiöliere Lvbnlaustalten. Oeutscb bearbeitet von Or. V. Kaiser in Leipzig. — 200 />r's/e/Fecksuo» 4 l/A/eö/i „rr't '/swt l/nrsc/r/cr^ r» Fr. 8. /V ers Mr Fscks Ks/srrc»F 5 Fs. -uü 25 ff Dieses gehaltreiche und interessante Werk wird bei allen Kunst- und Alterthumsfreunden die höchste Theilnahme erre gen, da es ihnen in gedrängter encvklopädischer Form eine Uebersicht alles dessen bietet, was durch die Nachgrabungen in Hcrculanum u. Pompeji zur Kenntniß der Nachwelt gekommen ist, und wodurch das Vcrständniß des öffentlichen und häusli chen Lebens im Alterthume so vielseitige Erweiterung gefun den hat, das aber seither nur in großen durch ihre Kostspielig keit unzugänglichen Werken zerstreut war. a ch ungen. Die ersten 12 Lieferungen des Werkes gebe ich gern ä c., um sie den Käufern und Kunden vorlegen zu können, die Fort setzung wird aber nur auf Verlangen und auf feste Rechnung versandt. Ausführliche Prospecte, nähere Auskunft über das Unternehmen gebend, stehen zu Diensten. Bei Abnahme einer größern Anzahl von Exem plaren werde ich gern die Bemühungen der Herren Sorti- mentsbuchhänvler durch erhöhten Rabatt oder Freiex emplare unterstützen; ich bitte daher, diesem umfassenden Werke einige Aufmerksamkeit zu schenken, da jede Verwen dung für dasselbe nicht ohne Erfolg und Nutzen bleiben wird. Hamburg, im April 1838. Johann August Meißner. Anzeigen neuer und älterer Bücher, Musikalien u. s. w. s2441.Z Versendet werden jetzt untenstehende Artikel, jedoch nur an solche Handlungen, welche ausdrücklich sich Nova erbe ten haben. Wer davon sonst etwas ä concl. zu haben wünscht, wolle es gefälligst verschreiben. Leipzig, Mai 1838. 8riedrich Fleischer. kecker, K. W., 6allu8. Lömisobs 8ceiien aus der 2!eit ^ugust's. 2 Laude. Nit 5 Kurier». Ar. 8. 3-f) 18 Fs. Ehrenstroem und Kellner, die neuesten Widersacher der lutherischen Kirche in Preußen. 8. 15 Ff. L rit^c liio ruin Oguscula sxegetica. Ar. 8. 118Fs- Spring, vr., naturhistorischer Begriff von Gattung, Art und Abart. Preisschrift, gr. 8. 1 -fl.
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