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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1838
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- Deutsch
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,075 51 1076 kanntwcrdens vertrauter Miltheilungen gerichtet sein. Im letzten Falle konnte Beklagter nicht cxcipicen, weil er diesel ben Briefe veröffentlicht hatte, und weil, wenn dies mit dem Willen der Goethe'schen Erben geschehen war, dieser Einwand überhaupt keine Bedeutung hatte, und cs sich nur noch von dem Gewinn handeln konnte. Hier sind aber nur zwei Möglichkeiten denkbar, entwe der cs ist gegründet, daß Beklagter die Zustimmung der Goethe'schen Erben, zur Herausgabe der Briefe an Lavatcr erhalten hat, und dann bleibt ihm einfach der Regreß we gen seines Schadens an die Goethe'schen Erben Vorbehal ten , oder er hat diese Zustimmung nicht erlangt und trägt den Schaden selbst. In beiden Fallen ist er aber als Nach drucker zu betrachten, weil auch die Goethe'schen Erben ihm nicht rechtmäßiger Weise das Verlagsrecht an Briefen über tragen konnten , deren Eigenthum nach bekannten Rechts grundsätzen auf Lavater übergegangen war und rücksichtlich welcher denselben unbenommen blieb, gegen die Lavatcr'- schen Erben die Ansprüche zu verfolgen, welche ihnen daran aus irgend einem Rechtstitel wahr oder vermeintlich zuge- standcn haben möchten. Daß das Erkenntniß diese Ausflucht in der Form eines Legitimationsmangels aufgefaßt hat, kann dasselbe nicht rechtfertigen, da kein Gesetz vorliegt, welches den gesetzli chen Ucbergang des Eigcnthums von Briefen auf den Adressaten beschränkt, und die Kläger jedenfalls dem Ge setze genug gcthan haben, indem sie den Erwerb ihres Ver lagsrechtes von den rechtmäßigen Eigenthümern des Manu skriptes erwiesen haben. Es bedarf unter diesen Umständen nicht der Rechtfer tigung der einzelnen Beschwerden, und tragen vielmehr Kläger auf eine gänzlich refocmatorische Entscheidung ge- horsamst an. Nachdruck. Es dürfte für Manchen nicht uninteressant sein, nach stehenden gedruckten Brief zu lesen, welcher mit dirccter Post unfrankirt einer Baierischcn Verlagsbuchhandlung zu kam, und nicht nur die Zchnder'sche Buchhandlung in grel les Licht stellt, sondern auch einen Blick in das Nachdru ckerwesen der Schweiz überhaupt gestattet. Baden, den 1. April 1838. S. T. Da der frühere Besitzer der Jos. Zehnder'schen Buchhandlung in Baden von folgenden sehr schö nen Andachts-Büchern bedeutende Auflagen, die wir schleu nigst vollenden werden, begonnen, und wir aus seinen Bü chern entnehmen, daß er früher mit Ihnen in Verbindung gestanden*), so beeilen wir uns, Ihnen eine Partie der selben im Tausche anzutragen. — Es sind: *) Eine reine Lüge. Mit solchen Handlungen verkehrt Einsender dies, nicht. 1. Eckartshausen, Hofrath, Gott ist die reinste Liebe. Gebet- und Erbauungsbuch für Katholiken; feinstes Velinpapier mit hübschem Stahlstich geziert. Preis I fl. 12 kr. 2. Glocke der Andacht. Andachtsbuch für gebildete Christen; feinstes Velinpapier mit einem sehr schönen Stahlstich geziert. Preis 1 fl. 20 kr. 3. Nickel, Andachtsbuch für Gebildete des weibl. Ge- schlechts; feinstes Velinpapier mit schönem Stahlstich- Preis Ifl. 30kr. 4. Der Weg ins Vaterland. Ein Gebetbüchlein für Ka tholiken; feinstes Velinpapier. Preis 18 kr. Die Ausstattung aller vier genannten Wcrkchen wird nichts zu wünschen übrig lassen. Sind Sie geneigt, einen Tausch gegen genannte Werke cinzugehen, so erbitten uns in Kreuzband pr. Post ein Verzeichniß Ihrer Vcrlagsartikel. Die einzutauschcnden Artikel müssen wir uns aber in einer Anzahl von wenigstens 50 bei größern Werken, 100—200 hingegen bei kleinern bedingen. Bei einer Bestellung von 300—500 Er- von einem oder dem andern oben angezeigter Werke werden wir Ihnen, jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen, Ihre Firma beisetzen lassen*). Ihrer Antwort harrend, zeichnet mit Hochachtung I. Zchnder'sche Verlagsbuchhandlung. Literarische Thätigkeit in Rom. Wer die hiesigen Verhältnisse nicht kennt, möchte sich billig darüber wundern, daß Rom in literarischer Hinsicht so gar wenig producirt. Wir wollen die literarische Tä tigkeit in Italien im Allgemeinen nicht höher anschlagen, als sie wirklich verdient; wir leugnen nicht, daß sie der in Frankreich, in England, in Deutschland bei weitem nach steht, daß ein großer Theil dessen, was die Italienischen Pressen Hervorbringen, in unaufhörlichen und bald zum Maculaturwerden verurtheilten neuen Auflagen und Nach drücken besteht; aber cs wäre eine schreiende Ungerechtig keit, wenn man das, was in der Lombardei, im Piemon- tesischen, in Toscana, selbst in Neapel geschieht, verken nen wollte. In Rom und im Kirchenstaate (seit einigen Jahren selbst Bologna nicht ausgenommen) wird indeß fast gar nichts producirt, selbst die blos materielle Thätigkeit der Druckereien fehlt. Rom besitzt gegenwärtig nicht einen einzigen Dichter von einigem Ruf, geschweige denn einen Mann, der sich mit Manzoni oder Niccolini, oder auch nur mit Pellico, Grösst', Rossini vergleichen ließe. Auch die Historiographie ist übel daran: zu nennen ist der einzige Eoppi, gewissenhaft und fleißig, aber mehr Sammler und Ordner, denn selbstständiger Autor. Von geographi- *) Dafür wird sich wohl jeder ehrliebende Buchhändler schönstens bedanken.
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