für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegcben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 53. Dienstags, den 5. Juni 1838. Bekanntmachung. Nach Inhalt der §. 5 des Börscnstatuts vom 14. März d. I. ruht die Mitgliedschaft von jetzt an aus der Person und von mehreren Teilhabern einer Handlung muß jeder Einzelne dieselbe erwerben, es sollen jedoch die sämmtlichen Theilhaber der Handlungen, welche dem Börsenvercin gegenwärtig angehören, ohne Eintrittsgeld als Mitglieder ausgenommen werden. Zu diesem Zweck und um sobald als möglich die nach §. 6 des Statuts anzulegende Buchhändlerrolle Herstellen zu können, laden wir die sämmtlichen dem Bürsenverein angehörigen Buch- und Kunsthandlungen (ohne weitere Berücksichtigung des frühem Unterschiedes zwischen Mitgliedern der Börse und des Börsenvcrcins) ergebenst ein, binnen hier und drei Monaten und spätestens bis zum 30. September d. I. 1) ihre genauen Firmen mit Angabe des Wohnortes, sowie des Landes und der Provinz, welcher derselbe angehört, 2) die Namen und Vornamen der sämmtlichen Theilhaber, 3) der gesetzlich legitimirten Vertreter solcher Handlungen, welche Unmündigen, Frauen oder mora lischen Personen gehören und 4) die nöthigen Nachweise über die »6 2 und 3 gemachten Angaben an den mit Unterzeichneten Secretair Carl Franz Köhler in Leipzig einzusenden. Anmeldungen von Theilhabern eines Geschäftes, außer den jetzt in den Listen des Vereins eingetra genen Mitgliedern, können nach Ablauf des obigen Termins nicht berücksichtigt, doch sollen zur Erleichterung die ses Geschäfts gedruckte Formulare ausgegeben werden. Im allgemeinen Interesse und in Berücksichtigung der uns obliegenden Verantwortlichkeit rechnen wir mit Zuversicht auf die pünktliche und willfährige Erfüllung unserer Bitte. Leipzig, den 25. Mai 1838. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Mohr. Löhlrr. 5r Jahrgang. 87