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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1838
- Sprache
- Deutsch
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1379 63 1380 nem Blatte diese Thatsache an. So können in Monatsfrist alle honette Deutsche Redactoren sich gegen einander auf den Rechtsfuß gesetzt haben. Verweigert unerwarteter Weise ja ei ner oder der andere Aufgeforderle den Beitritt, so werde auch dies Factum unnachsichtlich angezeigt, und es ergehen Auffor derungen an die Schriftsteller, denen ihre Ehre werkh ist, einem solchen Redacleur keine Originalbeiträge für sein Blatt zu lie fern. Die Feuilletons endlich mögen wachen, um das Lesepu- blicum von dem Gange der Associations-AngelcgenheitD e u t- schcr, bei Journalen beschäftigter Schriftsteller, und von etwaigen Eonlraventionen Einzelner gegen die übernomme nen Verpflichtungen s» courant zu erhalten. So dürften die Andeutungen im Phönix: „daß cs auf Bildung eines Vereines Deutscher Redactoren unter Assistenz der SchriftstcllerunddcrGebildetenderNatio n", und des „Freimüthigen" : „daß es zunächst darauf ankom me, was jedem Journale am nächsten liege, den Nach druck aus einem in das andere zu unterdrücken", inso weit berücksichtigt worden sein, als es unsere Zustände im Augenblick gestalten. (Fortsetzung folgt.) Schriftsteller und Buchhandel in Italien. (Nach einem Aufsatze von C. Cantu in der Kleists Luropes.) (Schluß.) Die Einführung von Büchern aus andern Staaten unterliegt fast überall großen Schwierigkeiten und Kosten. In den meisten Staaten Oberitalicns muß jeder Band, der cingeführt wird, gestempelt werden, und wenn er nicht privilegirlen Inhalts ist, so haben zwei Eensoren das Recht, 16 Centesimi (etwa 9^.) dafür zu erheben. Kommen Werke hestweise an, so wird das erste und letzte derselben gestempelt. Von den Büchern, welche in den Kirchenstaat cingeführt werden, bezahlen je 100 Pfd. einen Scudo (1-/?8As.), in Florenz nur 7 Toskanische Paoli (20^?.), in der Lom bardei dagegen jedes Kilogramm (etwa 2.^ Pfd.) 25Lire(?), in den Sardinischen Staaten sogar 50 Francs (?) Am meisten aber ist in dieser Hinsicht das Königreich beider Sicilicn gedrückt, wo die Regierung, in der Absicht, die einheimische Gcdanken-Manufactur zu begünstigen, alle dergleichen Einfuhr von außen so gut wie gänzlich abge schnitten hat. Früher nämlich zahlte man von 100 Ducati (110-/?.) Werth 2 Earlini (5^f.); nach einem Decrete vom 10. Novbr. 1822 jedoch zahlt jetzt ;eder Octavband 3, jeder Quartband 6 und jeder Folioband 9 Earlin. Dies ward verordnet, um die Zweifel und Streitigkeiten abzu stellen, welche aus der Erhebung» des Zolls, wenn er auf den Werth der Waare begründet ist, gewöhnlich entstehen, und — um den Nationalfleiß zu heben! Dasselbe Gesetz belegte die Journale mit einer Postlaxe von 10 und 15 Gran (ä 4 ^.) für jeden Bogen, je nachdem sie in Italien oder im Auslande erschienen. Dies ist jedoch 1834 auf 5 Gran für den Bogen ermäßigt worden. Die im Lom bardisch-Venetianischen erschienenen Bücher zahlen das Doppelte. Kaum war dieses Gesetz bekannt gemacht, so ging der Buchhandel fast gänzlich unter. Die auswärtigen Geschäftsfreunde stellten ihre Sendungeu, die inländischen ihre Aufträge ein. Die Buchhändler mußten immer baar Geld bereit halten, um nur den schweren Zoll bestreiten zu ! können; dadurch stieg der Preis der fremden Bücher bis aufs Doppelte, und die Kunden ließen sich die theure Kauf lust vergehen. Nun blieb gar manche Kiste mit Büchern auf dem Zollamte liegen, die freilich dem Fiscus zu Gute gekommen wäre, hätte sie dieser nicht, in Erwägung, daß ec aus dem Verkaufe nicht einmal seine Zollgebühren lösen könne, an einem schönen Morgen sammt und sonders auf dem St. Nicolai-Platz durch die Flammen vertilgen lasten. Da im Königreich beider Sicilien jedes kleine Heftchen ganz eben so wie ein dickes Buch besteuert wird, so hat man für dasselbe in Oberitalien Bände von gewaltiger Größe und mit fortlaufender Seitenzahl besonders herge- stcllt, um dergestalt das Gesetz zu umgehen, welches nur einerlei Seitenzählung in jedem Bande gestattet. Diese Anordnung hat sogar die Frage angeregt, ob nicht in dem Bande, dessen Vorrede besonders mit römischen Zistern numcrirt ist, eine doppelte Zählung anzunehmcn sei. Bor 1822 gab es in Neapel 80 vielbeschäftigte Drucke reien, und cs bestand ein lebhafter Verkehr mit Venedig, von wo man vier Fünftheile aller scholastischen Schriften, meist im Austausche für einheimischen Verlag, bezog. Da brachte das Gesetz, unter dem Vorwände, den Buchhandel zu heben, ihn zu Falle. 200,000 Ducati, welche vorher für Papier jährlich ins Ausland gewandert, blieben jetzt frei lich im Lande; doch wurden dafür auch 1500 Arbeiter aus Gießereien und Druckereien brotlos. Letztere sahen sich nun allein auf Schulbücher und Sachen im Geschmack des großen Haufens, aus Romane und Verse angewiesen, und selbst diese führen unter den jetzigen Verhältnissen zu Nichts, als die Niederlagen mit Maculamc zu füllen. Auf den Straßen kann man kleinen Karren begegnen, von denen herab, unter dem Geklingel eines Glöckchens, die schlech testen Erzählungen, Journale und Operntexte zu wahren Lumpcnpreisen verkauft werden. Ausländische Schriften können nicht übersetzt, Italienische nicht neu abgedruckt wer den, weil man sie gar nicht kennt; und auch etwa im Ueberfluß vorhandene Bücher können nicht mehr ausge tauscht werden wie früher, zum Vortheile beider Parteien. Daher keine einzige große Unternehmung mehr, keine wei tere Verbindung mit dem übrigen Europa, und kein Wett eifer; Ociginalwerke aber erscheinen in immer größeren Zwischenräumen, immer spärlicher und auch — bei der Unkunde von allem Neuerschienenen, trotz unserer mit rei ßenden Fortschritten so gewaltig dahinstürmendcn Zeit — immer dürftiger. Bedarf es nun wohl, um das Uebel unheilbar zu ma chen, noch der willkürlichen Durchsuchungen der Buchläden, der Untersuchung von Seiten der Zoll- und der Eensur- Behörden, nicht nur an den Gcänzen, sondern überhaupt an jedem Platze — des Verbots, nur ein einziges Buch, sei cs auch im Lande gedruckt, mit dem gewöhnlichen Brief bolen, ohne besondere Erlaubniß einer Behörde des öffent lichen Unterrichts-Wesens, oder mit der Post, ohne die Un terschrift des Revisors zu verschicken? Früher wurden alle mißfällige Bücher bei ihrem Ein gänge ins Land consiscirt; jetzt begnügt man sich damit, sie zurückzusenden.
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