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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1838
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- Deutsch
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1147 44 1143 Literarisches Treiben in der Wallachei. Bukarest. Wie groß die Fortschritte der Cultur und Geistesbildung in dem Fürstenthume der Walachei seit län gerer, besonders aber in neuerer Zeit sind, ist daraus zu entnehmen, daß, während vor einem Jahrzehend nur eine politische Zeitung in der National-Sprache durch die Unterstützung der Regierung bestand, jetzt drei politische Zeitungen, nämlich: Courier vsla^ue (Uurierul i-ourcuiesle) wöchentlich zwei mal, samml dem ofstciellen Rcgierungsblatle: Bulletin, Romania, täglich, und Kantor cke ^v>8, wöchentlich zweimal erscheinen, die, so wie das HUnsemn national", eine pe riodische Zeitschrift, hcrausgegeben von Herrn Eonrectoc Aaron, und die bei Eliade erscheinende Mode-Zeitung, ein zahlreiches Publikum haben, und während bis zum Jahre 1837 nur eine Buchdruckcrei in unserer Stadt bestand, jetzt vier (welche ehestens durch eine fünfte, welche dieSchul- Ephorie von St. Sava errichtet, vermehrt werden) im lhätigsten Gange sind. Dem lange gefühlten Bedürfnisse einer guten Geschichte des Landes in der National-Sprache ist durch die von Hrn. Eonrector Aaron bis' zum dritten Bande herausgcgcbenc ab geholfen, und eine zweite Lücke, nämlich die Nicht-Existenz eines guten Walachischcn Wörterbuchs, wird auch binnen Kurzem ausgefüllt werden, indem die HH. Professoren von St. Sava, unter Leitung des würdigen Hrn. Directors Mare Eomisse und Ritter v. Poyenar seit Jahren an die sem Werke arbeiten, und bedeutend damit vorgerückt sind. Außer diesem gibt auch Herr Professor A. Vaillant ein Walachisch-Französischcs, auf 2 Bände, und Herr Professor Malitsch ein Französisch-Walachischcs, auf 1 Band berech netes Wörterbuch heraus. Einen vollständigen und gediegenen Hof- und Staats- Almanach mit geschichtlichen und statistischen Anmerkungen in Walachischec und Französischer Sprache lieferte für dieses Jahr der Hofbuchhändler Walbaum, der auch einem andern Bedürfnisse, nämlich dem eines Volks-Kalenders, abhals, und diesen in mehreren lOOO Eremplaren den Landesbc- hörden zur unentgeltlichen Vertheilung an die ärmere Be völkerung des Landes abgab. Für die Erscheinung guter Schulbücher ist die thätige und einsichtsvolle Schul-Ephorie unablässig besorgt, und geographische Schulkarten in wala- chischcr Sprache, nach Weiland, erscheinen aus der Lithogra phie des Hrn. Walbaum mit solcher Nettigkeit und Richtig keit, daß sie allen andern Schulkarlcn zur Seite gestellt werden können. Daß das schnelle Aufblühen und Gedeihen der Gcistes- producte wohl größtentheils der hohen Protection und Un- ^ terstützung des Landcsfürstcn und seines Ministeriums zu- zuschrciben ist, ist factisch, und nachstehendes Belobungs schreiben, welches dem Hofbuchhändlcr Fr. Walbaum cr- theilt wurde, liefert aufs Neue den bündigsten Beweis davon. Der Staatsralh des Fürstcnthums der Walachcy. Herrn Friedrich Walbaum. Se. Durchlaucht unser erhabener Fürst, in Kenntnis ^ gesetzt, daß die Gründung Ihrer Buchhandlung in hiesiger j Hauptstadt im Jahre 1828, und die seit dieser Zeit etablirte j-Lithographie, Buchbinderei und Bnchdcuckerei mit den besten englischen Pressen, und der stete Eifer in Ihren Ar beiten, den Sie bewiesen haben, um den Bewohnern die ses Fürstenthums die möglichen Mittel zur Erweiterung der Aufklärung und Ausbildung zu verschaffen, dem Lande von !I großem Nutzen sind, hat zu verordnen geruht, daß Ihnen ^ Beweise der Dankbarkeit für solche Anstrengungen bezeigt werden, welches das Staats-Secretariat mittelst Zuschrift No. 533 bekannt machte. I In Folge dessen belobt hiermit der Staatsrath Ihren I Eifer, und giebt Ihnen den Dank für Ihre nützlichen Ar beiten und Anstrengungen, die Sie zur Aufklärung der j Nation bewiesen haben, zu erkennen. Minister des Innern Mich. Dhiln. Staats-Seccetair Konstantin Aantakszino. lVIai-6 Votier (Finanz-Minister) 'Alero GhiiA. Scctions-Ehef I. ArcZeano. No. 439. Jahr 1833, Monat April 11. Uebcr die Ausführung des Bundcsbeschlusses wider den Nachdruck in den verschiedenen Staaten enthält die AUgcm. Zeitung folgenden Aufsatz: Vom Mai n, 20. Mai. Damit nicht durch Verschie denheit gesetzlicher Vorschriften ein ungleichartiges, für ein zelne Bundesstaaten nachthciliges Verhältnis entstehe, ha ben die Bundesglicder der Bundesversammlung s. A. zur Pflicht gemacht, wegen Sicherung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen Büchernachdruck die Einführung mög lich st g t e i ch fö r m i g e r Grundsätze in Berathung zu ziehen. Wenn Deutschland in Beziehung auf seine Spra che, seine Literatur, und den Träger derselben, den Buchhan del, als ein Land anzusehen ist, so ist größtmögliche Gleich förmigkeit der Gesetzgebung der verschiedenen Bundesstaa ten in dieser Beziehung gewiß unumgänglich nöthig. Die Bundesversammlung hat diese Aufgabe auch nie aus dem Auge verloren; der Beschluß vom 9. Nov. v. I. bewahr heitet von Neuem diese Behauptung. Wenn derselbe nur I bei einem Minimum stehen geblieben , so liegt dies mehr in der Ungunst des Einzeln-, als des Gesammtwillens, und in dem Umstand, daß von einer Seite her die Ansprüche der Deutschen Literatur im Allgemeinen, und die billigen An sprüche der Schriftsteller im Besondern, immer noch nicht ge nug geachtet sind, ja sogar eine Plünderung derselben gestattet wird, für welche man vergeblich einen Rechtsgrund sucht. Die größeren Staaten haben in diesem Punkte dem gerech ten und billigen Verlangen der Schriftsteller und Künstler das gebührende Recht widerfahren lassen, indem sie ein Ei genthum an den Werken der Wissenschaft und Kunst aner kannt haben, thciiwcise sogar schon bemüht gewesen sind, dasselbe im Wege der Gesetzgebung zu sanctionicen. Ver langt nun das Jahrhundert im Allgemeinen entsprechenden Schutz für die Werke des Geistes, verlangt der Föderativ- zwcck, das Wohl der Angehörigen der einzelnen Bundes staaten, und die Natur der Sache, daß die desfallsigen ge setzlichen Vorschriften in Deutschland möglichst glcichar- t i g seien, so verlangen staatswirthschaftliche und commer-
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