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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1838
- Sprache
- Deutsch
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1149 54 1150 ziellc Zwecke noch viel dringender, daß die Zeit des Schutzes, die der lleine Staat gewährt, nicht kürzer sei, als die des größeren Staates. Denn nehmen wir einmal an, daß nach dem Bekannlwcrden des Preußischen Gesetzes gegen den Nachdruck ein kleinerer Staat dem Schriftsteller und seinen Werken kürzern Schuh zu gewähren beabsichtige, als Preußen — was wird sodann die nächste Folge sein ? Unfehlbar nichts Anderes, als daß in dem Verhältnis wie der Schutz und der durch das größere Gebiet gegebene Markt in Preußen ein größerer ist, als im kleinen Staat, in gleichem Maaßc bes sere und größere Werke nicht in diesem, sondern in jenem einen Verleger suchen werden. Der kleinere Staat, der in Beziehung auf den Nachdruck hinter der Preußischen Gesetz gebung zurückblcibt, erthcilt also den Verlegern des Preußi schen Staats ein Monopol für die bessern Verlagswcrke Deutschlands auf Kosten seiner eigenen Angehörigen. Nicht allein wegen der so billigen Ausprücbc der Gelehrten auf Schutz ihres Erwerbes, oder Wegendes Födcrativzweckes, sondern auch darum, weil keine Gesetzgebung unsrer Zeit die materiellen Landcsinteressen verletzen, einen Selbsimord an der eigenen Industrie begehen darf, werden wir also in kurzer Zeft in ganz Deutschland eine gleichförmige, und zwar des Vorgangs wegen, die Preußische, oder eine ihr gleichkom- mcnde Gesetzgebung gegen den Nachdruck Platz greifen sehen. Jede bessere und dem Bedürfnis der Zeit entsprechende Ge setzgebung enthält nämlich, unserer Ansicht nach, eine innere Nöthigung, sich ihr zu nähern, weil sie sonst wie ein Ma gnet Alles anziehen müßte, die Geister und die Sachen. Wo man aber die Interessen beider aus System außer Acht lassen wollte, da könnte es doch nimmermehr in die Länge geschehen, keinesfalls ohne empfindlichen Nachtheil. Bis dahin aber, d. h. bis dahin, wo die Preußische oder eine ihr ähnliche Gesetzgebung gegen den Nachdruck in Deutsch land allgemein Platz gegriffen haben wird, werden die jenigen Staaten, in welchen dieselbe herrscht, vorzugsweise diejenigen sein, in welchen allein der Verlagsbuchhandel den Aufschwung nehmen kann, den die Zcitumstande gestatten. Hieraus folgt mit Nothwendigkcit, daß die bedeutenderen Verlagsbuchhandlungen, wenn sie mit Glück ihre Unter nehmungen sortsehen wollen, sich in solche Staaten wenden müssen, wo der dem literarischen Eigenthum durch die Preu ßische Negierung gewährte Schutz gleichfalls Gesetzeskraft erlangt. Das System der Sächsischen Gesetzgebung gegen den Nachdruck, welches noch weiter geht, als das Preußi sche, hat damit nickt weniger erreicht, als Leipzig zum Mit telpunkte des Deutschen Buchhandels zu erheben, und den selben Jahrhunderte hindurch dort zu sixiren. (Dieselbe An sicht entwickelt Hr. P. Neff in Stuttgart in einer so eben ausgegebenen kleinen Schrift, auf die wir in einer der nächsten Nummern d. Bl. zurückkommcn.) M i s c e l l c. Ein Authographon von Shakspcare. Eine eigenhändige Namens - Unterschrift des großen Dichters ist kürzlich in England öffentlich versteigert wor den und hat den— wenn man die Liebhaberei der Englän der für solche Euriositätcn erwägt — verhältnißmäßig sehr geringen Preis von 100 Pf. Sterl. davongctragcn. Es war zwar eben nur der Name Shakspeare's, geschrieben im Jahre 1603 auf dem Umschläge einer Uebecsetzung von „Montaigne's Versuchen;" die Echtheit der Unterschrift war jedoch consialirt, und dieselbe ist übecdics.als ein Unicum zu be trachten, da mehrere andere Unterschriften Shakspeare's, na mentlich die unter seinem Testamente und unter einigen Ver- bricfungen, die man bis vor mehreren Jahrzehenden noch kannte, auf unbegreifliche Weise verloren gegangen oder von ihren jetzigen Besitzern versteckt gehalten werden. In Dänemark gicbt es jetzt 43 Buchdruckcreien, nämlich 27 in Kopenhagen, 1 in Helsingor, 1 in Roeskilde, 1 in Slagelse, 1 in Marlbo, 1 in Nykjobing, 2 in Odense, 1 in Thistcd, 1 in Aalborg, 1 in Nandcrs, 1 in Aarhuus, 1 in Wiborg, 1 in Horscns, 1 in Weile, 1 in Ribe und 1 auf der Insel Bornholm. Verantwortlicher Redactcur: C. F. Dbrffling. O e k a n n t in a ch ungen. pränuincrations- und Subscript io ns- Der dritte (letzte) Band befindet sich bereits unter der Anzeigen sL?l7.f uft scripti on § - Angcigc Ende dieses Monats versende ich: Von Ammon, Du. Christoph Friedrich, Handbuch der christlichen Sittenlehre. Zweite verbesserte Ausgabe. Zweiter Band. gr. 8. 31 ^ Bogen. Sub- scriptionsprcis 1 Thlr. 16 Gr. oi d. Nur diejenigen vcrchrlichcn Handlungen können auf die Zusendung rechnen, welche in der nun vergangenen Ostermesse ihre Verbindlichkeiten gegen mich erfüllt haben. Presse. Leipzig, 28. Mai 1833. Scorg Joachim Söschen. 6üchcr, Musibalien u. s. w. unter der Presse. s2718.s Statt Wahlzettel. In Kurzem versende ich pro novitote: Xi-uo'ü, Ift os. !)>-. 4V. T ., OommeiUnsione« nencle- iniaae psrliin nck tkinnIoFinm psrlkm all pkiilosopliiiiirr bujusrjue Iinpriinw ftwlorium «peotuntes. 8>»sj. 1
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