für den Deutschen Buchhandel . und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgcgeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M64. Freitags, den 13. Juli 1838. Ges etzgebung. Im Juni wurde in Baiern verboten: Antirvmanus, das Papstthum im Widerspruch mit Vernunft, Moral und Christenlhum. 3 Bde. Stuttg., Scheible- Bergmann, Stimme der Zeit über das römische Papstthum. Weimar, Voigt. Die Unduldsamkeit der christl- Eonfessioncn, vor den Rich- terstuhi des 19. Jahrh. gestellt von einem Protest. Baiern, veranlaßt durch die Kölner Angelegenheit. Nürnberg, Schräg. Münch, D.E., römische Zustande und kathol. Kirchensragen der neuesten Zeit. Stuttg-, Hoffmann. Kahldorf, Berlin und Rom. Unpart. Beleuchtung über f den Conflict. Leipzig, Vvlckmar. Tiare, die, und die Krone, oder der Kampf zwischen Rom und Berlin w. Forts, der „Geschichte unserer Zeit." Stuttgart, Schweizcrbart. Krug, Prof., Gregor VII. und GrcgorXVI., oder altes und neues Papstthum. Leipzig, Kollmann. Die römisch-hierarchische Propaganda, ihre Partei, Um triebe ».Fortschritte in Deutschland. Leipzig, Brockhaus. Supplik der Holländischen Buchhandlungen, im Mai d. I. ihrem Könige überreicht. „Die Unterzeichneten Buchhändler in den Niederlanden nehmen sich die Freiheit, sich an Ew. Majestät zu wenden, und mit tiefer Ehrerbietung vorzustellcn: Daß die Supplicanten, vollkommen davon überzeugt, wie Ew. Majestät Weisheit die Angelegenheiten aller Ihrer 5r Jahrgang. Unterkhancn mit väterlicher Sorgfalt umfasse, es für über flüssig erachten, Ew. Majestät daran zu erinnern, wie oft sie bereits von der hohen Regierung die so dringend nörhige Abstellung einiger anerkannter Gebrechen des Niederländi schen Buchhandels ehrerbictigst erbeten — wie oft sie durch die überzeugendsten Gründe bewiesen haben, daß hier zu Lande das literarische Eigenthum im Allgemeinen nicht nach Gebühr, und insbesondere das literarische Eigenthum an Uebersetzungen in keiner Weise gesichert ist — wie oft von der hohen Regierung selbst die Rechtmäßigkeit dieser Klagen anerkannt worden ist und die Supplicanten die positive und bestimmte Zusage empfangen haben, daß zu Hebung der mannichfaltigen und drückenden Beschwerden, die zum großen Nachtheil des Niederländischen Buchhandels aus der gegenwärtigen Lage der Dinge entsprungen sind, unverweilt auf dem Wege der Gesetzgebung Vorkehrungen getroffen werden sollten; Daß die Supplicanten unter diesen Umständen sicher mit unbegränztem. Vertrauen der Meinung sein zu dürfen sich schmeichelten, es werde ein so wichtiger und dringender Gegenstand in kurzer Zeit völlig geregelt sein und in dieser billigen Erwartung nicht wenig befestigt wurden, als be reits vor einigen Jahren ein Gesetzentwurf bearbeitet und verschiedenen Eorporakioncn und Eollegicn mitgetheilk wurde, so daß das Werk endlich zu Stande gebracht schien und man der unverwciltcn Erfüllung so wiederholter Zusagen entgegensetzen durfte; Daß dennoch, zur tiefen Betrübnis der Supplicanten, wiederum verschiedene Jahre verstrichen sind und diese wich tige Angelegenheit, wie zuvor, noch immer unabgethan geblieben ist, derweil sich die Supplicanten selbst mit kei- 109