für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. Dienstags, den 17. Juli 1838. Buchhandel. Einige Worte, veranlaßt durch das Eircular der Herren « Enslin, Mohr und Riegel. Sechs und sechzig Handlungen, denen späterhin noch 55 andere beigetreten sind, haben in der abgewichenen Messe eine Uebereinkunft zur Regulirung des künftigen Zah lungsfußes geschloffen, welche offenbar nur geeignet ist, die Zahlungsverhältnisse noch mehr zu verwirren. Zunächst ist es nur die Minderzahl der Betheiligten, welche diesen Beschluß, den man doch nur als einen Separatverlrag be trachten darf, gefaßt hat, und es ist zu hoffen, daß die Mehrzahl der Entgegenstehenden, weniger wankelmüthig als manche andere, die zum Theil auf schroffe Weise sich für Pceuß. Eourant als Zahlungsmittel erklärten, ihrer frü her ausgesprochenen Meinung treu bleiben werden. So mit entsteht hierdurch schon eine Spaltung, deren unange nehme Folgen zu Tage liegen. Sodann bestimmt die er wähnte Erklärung einen zwiefachen Zahlungsfuß, nach Zeit abschnitten geordnet. Es dürfte sich aber bald zeigen, wie wenig man eine solche Einrichtung aufrecht zu erhalten im Stande sein würde- Ebenso wird die vorgeschlagene Gold zahlung unter Vergütung von 2 g-s. auf jeden Louisd'or nach einem zu Anfang der Messe fest zu bestimmenden Eours fruchtlos bleiben. Eine frühere Erfahrung bestätigt diese Besorgniß, indem schon vor Jahren eine ähnliche Aus kunft versucht wurde, durch Anschlag von Eourszclteln auf der Börse, ohne Beachtung zu finden, indem jeder vor wie nach seine Zahlungsmittel aufs vorthcilhafteste zu ver- werthen bemüht war. Völlig ungerechtfertigt erscheint aber die Ausdehnung solcher Vorthcilsgewährung weit über den Schluß der Messe hinaus; denn eben durch Bestellung 5r Jahrgang. kurzgeschlossener fester Zahlungstermine hätte man die ab wesenden Zahler zu zwingen vermocht, ihren Verbindlich keiten vorschrfftsmäßig und zu rechter Zeit zu genügen und somit nicht die Empfänger, welche in der Messe über ihr Eigcnthum zu verfügen beabsichtigen und den Empfang ihrer Gelder daher zur rechten Zeit erwarten müssen, in Nachtheil bringen sollen. Die Hauptsache bleibt aber: daß in Folge der hier beabsichtigten Maaßregcl derWunsch, einen festen und unwandelbaren Zahlungsfuß, welcher der ursprünglichen Bestimmung seinem Werthe nach und mithin auch der Bil ligkeit entspräche, zu erlangen, gänzlich undaufimmer in den Hintergrund tre ten würde. Indem ich dies der Erwägung aller derer anheimstelle, denen Billigkeit und Ordnung im geschäftlichen Verkehr als Hauptbedingung gelten, erlaube ich mir zum Schluß noch die Frage: aus welchen Mitteln wohl die Kosten (wie unerheblich sie auch an sich sein mögen) hergenommen sind, welche für die ursprüngliche Mittheilung einer solchen Uebcr- einkunft Einzelner und der damit verknüpften Auffor derung entnommen sein möchten? Da diese nicht in allgemeinem Interesse verfaßt sind, sollten sie auch wohl billig nicht aus allgemeinen Mitteln bestritten werden. Berlin, 4. Juli 1838- D. Aeimer. 111