für d-en Deutschen Buchhandel u nd für die mit ihm verwandten Getehätts? weige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. Freitags, den 27. Juli 1838. Ges etzgebung. Von dem Rakhe der Stadt Leipzig wurde am 20. Juli verboten: Reisen in den Mond, in mehrere Sterne und in die Sonne. Heilbronn, Elaß so wie ein von dem Buchbinder Debitz in Zittau in der bei ihm erscheinenden Zeitschrift „Lcsefrüchte für den Bürger und Landmann" unter dem veränderten Titel: Wanderungen einer Geisterseherin oder Somnambule in den Mond, mehrere Sterne und in die Sonne. Druck von G. B. Voigt. begonnener Nachdruck derselben Schrift. Literatur des Buchhandels. Bibliopolisches Jahrbuch für 1838. Dritter Jahrgang, gr. 8. Leipzig, Weber. Auch dieses dritten Jahrganges kann hier, wie seiner Vorgänger, im Ganzen nur lobend gedacht werden, und zwar ist dies vorzugsweise in Beziehung auf den darin ent haltenen Aufsatz „zur Geschichte der Kunstlvpographie und Kunstxylographie, von Nikschel von Hartenbach", auf die Verzeichnisse der Londoner und Pariser Buchhandlungen und die Ucbersicht der Schullehrerseminaricn, polytechnischen Schulen, Forstakademien, Miliiair- und Eadctlenschulcn Deutschlands der Fall. In gedrängter Kürze stellt in dem erstem Aufsätze der, als tüchtiger Xylograph bekannte Verfasser den Weg dar, den die Typographie und Xylographie seit dem Aufschwünge, welchen sie bald nach der Mitte des vorigen Jahrhunderts in England durch Vaskerville, in Deutschland durch Breit kopf, in Spanien durch Jbarra, in Italien durch Bodoni Sr Jahrgang. und in Frankreich durch Didot erhielten, genommen haben, bis sie sich auf die Stufe von Vollkommenheit emporge schwungen, auf welcher sie jetzt stehen. Die neuern Leist ungen der Xylographie, der Stempelschneidckunst, die verschiedenen Arten des Stereotypirens (von Didot, Herhan, : Watt u. s. w.), die Erfindung und Leistungen der ver schiedenen Pressen von Bauer und König, Stanhope u. s. w., der Congrcvedruck-Maschine, der elastischen Walzen und der Farben-Austrage-Maschincn, endlich die neuern Verbes serungen der Farbe- und der Papiersabrication werden, zwar kurz, doch genügend, um dem Buchhändler eine rich tige Idee davon zu geben, besprochen. Daß auch die oben erwähnten Verzeichnisse der Pariser (479 Firmas) und der Londoner Buchhandlungen (669 Firmas) u. s. w. Interesse, und wohl gelegentlich manchen Nutzen haben müssen, ist klar, wenigstens wenn sie voll ständig sind, was zu untersuchen es uns an hinlänglicher Kcnntniß der Gegenstände und an Hülfsmitteln fehlt. Dagegen scheint uns der Abdruck des Preußischen Ge setzes vom 11. Juni 1837 zum Schutze des literarischen und Kunst-Eigenthums, womit das Jahrbuch diesmal beginnt, nicht für dasselbe geeignet, da cs doch einmal keine vollstän dige Uebersicht der Deutschen Gesetzgebung jedes JahreS für den Buchhandel geben kann — oder wenigstens giebt — und mit dem ganz Einzelnen Niemandem gedient sein wird, besonders wenn es so Bekanntes und in allen Buch händlerzeilschristen leicht zu Findendes ist. Etwas ganz Anderes wäre cs, wenn die im Inhalts-Verzeichnisse ange gebenen „Erläuterungen von Prof. Luden" Erläuterungen des Gesetzes wären, wie wir im ersten Augenblick verstan den, so daß wir begierig nachschlugen — aber cs sind nur 117