Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^19. Dienstags, den 4. September 1838. Gesetzgebung. In Folge hoher Ministerin!-Verfügung wurde vom Ruthe der Stadt Leipzig um 29. Juli verboten und consiscirt: „Eine uus dem Spanischen übersetzte merkwürdige Rede eines Madrider Geistlichen an die Cortes über die : Entsagung der päpstlichen Hierarchie rc. von Aleris Anastasius. Eibenstock, Hofmann und Reinwardt." ^ Nachdruck. Stuttgart, 25. Aug. Wie wenig das auf dem letz-! ten Landtage gegebene provisorische Nachdruckgeseh nützen und genügen werde, liegt jetzt klar am Tage. Es wer-' den nämlich in diesem Augenblicke hier mehre Nachdrucke veranstaltet, die den rechtmäßigen Verlegern zum größten Schaden gereichen müssen, so z. B. von den besten Wer ken Spindler's. Die Schriften sind nämlich größtentheils vor zehn Jahren schon erschienen, und folglich hat Jeder- - mann das Recht, sie nachzudrucken, da nur auf zehn Jahre Schutz verliehen ist. In diesem besonder» Fall ist aber der Nachdruck um so unverschämter, als der Verle ger von Spindler's Werken sich ein besonderes Privile gium auf dessen Gesammtwerke geben ließ, ein Privile gium, das noch nicht erloschen ist. Es fragt sich nun, ist es gesetzlich oder ungesetzlich', daß nie ein einzelnes Werk nachgedruckt wird? Allerdings, sagt der Nachdruckcr; denn wollte der Verleger sich vor dem Nachdrucke der einzelnen Werke sichern, so mußte er sich ein Privilegium auf jedes einzelne Werk geben lassen. Nein, sagt aber der Verleger; denn wenn der Nachdruck non den einzel nen Werken erlaubt ist, so kann der Nachdruckcr nach 5r Jahrgang. und nach alle einzelnen Werke Nachdrucken, und dann ist mir mein Privilegium auf die Gesammtwerke unnütz. Es ist, wie natürlich, über diese Streitfrage ein Proceß cingelci- tet, und derselbe dürfte von großem Interesse werden. Uebrigens wird dieser Fall ein Wink für unsere nächstens wieder zusammentretcnden Landständc sein, wie sie bei dem nun zur Berathung kommenden Nachdrucksgesetze zu verfahren haben. Zwanzig Jahre will dieses Gesetz frei willig sichern, aber eine solche kurze Zeit sichert nicht, das wird man jetzt einsehen. Ob der Minister v. Schlaycr cs einsehen wird, weiß ich nicht, denn er sprach seine An sicht , als ob es kein geistiges Eigenthum gebe, deutlich und schroff genug aus und trat damit der Ansicht der gebildeten Welt entgegen. Es soll deshalb auch von der Preußischen Regierung an die unsrige eine Note ergangen sein, die nichts Anders bezweckt habe, als den Minister zu bewegen, den Gcsetzvorschlag in Beziehung auf die 20 Jahre abzuändern und das Nachdrucksgesctz dem Preußischen mehr zu nähern. In Baiern wird dies geschehen, denn der Umstand schon, daß z. B. dem Verleger von Spindler's Werken ein Privilegium auf zehn Jahre unentgeltlich ge geben wurde, läßt auf eine größere Liberalität schließen, als je in Würtcmberg herrschte, wo die Stcmpclgebührcn für ein sechsjähriges Privilegium nickt gering sind. (Leipz. Allgem. Zeitung.) Plagiate. Wir haben in letzter Zeit in diesem Blatte einige Pla giate nachgewiescn, um dadurch, soviel uns möglich ist, zur Unterdrückung eines Unwesens beizutragen, das immer mehr in der Deutschen Literatur um sich greift. Einen neuen Beweis für diese Behauptung kann der folgende Aufsatz des 138