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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-08-21
- Erscheinungsdatum
- 21.08.1838
- Sprache
- Deutsch
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1705 75 1706 ist, allen in kein k'scb einscblagenden Ansprüchen in jeder Hinsicht ru entsprechen. Durch die grosse 2abl unserer hiesigen Kupferstecher, worunter sich mehrere engl. befinden, bin ick in den 8tand gesetzt, Werbe von (lein grössten Umfang 7.U übernehmen, und bin !cb, je nach de» Umständen, nicbt abgeneigt, inick bei svlcbe» LN betbeiligen, wenn es der Verleger wünscht, oder eine llebereinbunft nu treten, wodurch die Herausgabe dieser Werbe vvesentlick erleichtert wird. IVIit einer hinlänglichen ^nrabl Kupferpressen versehen, ist es mir möglicb, auck Werbe vom grössten Umfang in ungewöhnlich burrsr /eit liefern ru bönnen, was gewiss clen Herren Verlegern von wesentlichem Untren sevn wird. Dass die Kabriben unseres Landes ein sekr sckünes und billiges Kupferdrucbpapier liefern, ist bebannt, und wird es genügen, wenn ieb mir erlaube, 8!e darauf auf- merbssm rn maeben. — Groben sieben jederzeit mit Ver gnügen ru Diensten, so wie ieb gern jode gewünscbte Auskunft ertbeile. Indem ieb Ibnen nun mein Deipriger und mein kiesiges Ktsblissement rur Ausführung von jeder ^rt von 8 ta bl öder Kupferstichen bestens anempteble, gebe ieb Ibnen die Versieberung, dass 8ie stets auk eine reelle und prompte Ilebandluug i-älden dürfen. Leebren 8ie miek reekt bald mit Ibren wortbon Aufträ gen , und gonebmigen 8ie die Versickerung meiner voll kommenen Achtung. Attest- s4101.j v 1 « UltioKikipIiiselie ^ii8lalt VON 6. 7'r e ck e rn tt rr n in Hostoclb, bereits durch die Herausgabe des kalligraphischen Magazins und sonstiger vorzüglicher in Stein gestochener Vorschriften, des Doberaner Tableau, des Mecklenburgische» Wappcnbuchs u. m. a. Verlags-Artikel im Auslande bekannt, liefert: gegen 100 Arten feine und feinste unverzierte Visitenkar ten, so wie feinste weiße und farbige, im neuesten eng lischen Geschmack, höchst elegant und mannigfaltig mit sauber lithographirten Gold- und farbigen Druckeinfas- sungcn verzierte Visiten-, Gratulations-, Entbindungs und Trauer-Karten von schönster Qualität in allen beliebigen Größen und Arten, — vermöge sehr umfänglichen Betriebs, — 10 bis 100 pCt. unter den bisherigen billigsten deutschen und englischen En gros- Fabrikprcisen. Den verzierten Visiten-Karten wird, nach vergleichender Ansicht, gewiß Jedermann gern den Vorzug vor den bisher gebräuchlichen — keineswegs billigeren — sowohl geprägten als Congrcvedruck-Karten, geben. Wiedcrverkäufer, so wie Buch-, Stein- und Kupfer druckerei-Besitzer, belieben die auf Cartons geklebten Muster- Karten, nebst Preis-Verzeichniß in preußisch Courant, gegen Bezahlung von ^ zu verlangen, die jedoch bei einem Auf trag- von mindestens 10 wieder vergütet werden. Man erbittet sich alle Briefe in Bezug auf vorbemcrkte Fabrikate, welche bis Leipzig frachtfrei geliefert werden, frankirt. Rostock in Mecklenburg-Schwerin, im Aug. 1838. I. D. Tiedcmann. flIVL.j Für den Michaelis-Meß-Katalog 1838 bitten wir um gefällige Einsendung der Titel, so daß sie spä testens den 1. September in unfern Händen sind. Wir versenden noch besondere Zettel, um an die Einsendung zu er innern, können aber nicht dafür bürgen, daß sie überall richtig eintrcffcn. Leipzig. IVcidmami'sche Buchhdlg. sllvs.j Nachdruck. Es ist vielleicht mehreren Herren Collegen nicht uninter essant, nachstehenden Fall zu vernehmen, um sich nöthigen Falles darnach richten zu können. Der erste Jahrgang meines Taschenbuches Helena auf 1837 war kaum seit einigen Wochen versandt, als ich erfuhr, daß der Herausgeber eines benachbarten Wochenblattes so gro ßen Geschmack daran gefunden, daß er eine der darin enthal tenen Novellen in sein Blatt successive ausgenommen und seine Leser damit vergnügt hatte. Wahrscheinlich hätte er so dann die anderen 3 Novellen einer gleichen Auszeichnung ge würdigt, und mein Taschenbuch somit ganz überflüssig gemacht, da man dessen ganzen Inhalt in jenem berühmten Blatte für den geringen Preis hätte lesen und dabci noch eine Menge Privatanzci- gen als Zugabe haben können. Da mir jedoch eine so eifrige Vorliebe dieser Art für meinen Verlag durchaus nicht behagen konnte, und ich überdies sehr deutlich wahrnahm, daß auch andere ähnliche Redactionen dasselbe Gelüste trugen, und sogar äußerten, daß an dessen Befriedigung sie Niemand hindern könne, so reichte ich gegen jenen Wochcnblattherausgeber die gerichtliche Klage ein, den ich des offenbaren Nachdruckes beschuldigte, daher auf Rcstituirung meines für die betreffende Novelle gezahlten Ho norars antrug. Mein Gegner versuchte darauf durch seinen rechtsgelehrten Mandatarius alles Erdenkliche zu seiner Recht fertigung und wollte aus mehreren Paragraphen der Gesetzge bung seine Schuldlosigkeit hcrleiten, da er unrer Anderem meinte, er habe nur einen Auszug aus meinem Taschen buche genommen, indem er nicht dessen ganzen Inhalt, sondern nur eine Novelle daraus abgedruckt. Diese Aus flucht konnte ihm jedoch natürlich nichts helfen, denn diese Novelle war selbstständig, und er hätte höchstens einzelne Stellen derselben ungcrügt benutzen dürfen. Nachdem in meh reren gerichtlichen Terminen das. pro und conlra nach aller Möglichkeit zergliedert worden, erfolgte das Eckenntniß erster Instanz, welches meinen Gegner verurtheilte, mir das Hono rar, welches ich für die nachgedruckte Novelle gezahlt, voll ständig zu ersetzen, und alle, nicht ganz unbedeutende, Kosten ganz allein zu tragen. Dieses Erkenntnis konnte natürlich nicht für den Verklag ten nach Wunsche sein, und so appellirte er denn gegen das selbe, und suchte noch mehrere neue Beweisgründe für sich aufzustellen, demnach die Verhandlungen von Neuem begannen. Bor wenig Wochen erfolgte nun aber das Erkenntniß der zweiten Instanz, welches nicht allein das frühere vollkommen bestätigte, sondern auch den Appellanten wegen nutzloser Ap- pellirung in Succumbenzstrafe nahm, der demnach auch eine größere Masse Kosten tragen mußte. Da mein Gegner nun einsah, wie nutzlos jeder fernere Versuch, so wandte er sich, freilich allzuspät, an mich wegen gütlicher Einigung. Ich habe ihm darauf allerdings die ihm auferlegte Last wesentlich erleichtert, da es mir hauptsächlich um Feststellung des Princips zu thun war, daß Niemand das Recht habe, aus Werken, die mehrere Erzählungen enthalten, einzelne dieser Erzählungen nach- zudruckcn; doch hat ihm der Spaß bei alle dem viel genug gekostet, und mögen sich daher Andere vor ähnlicher Vorliebe recht sehr hüten, gegen welche ich jüngst auf anderer Stelle fruchtlos protestirt, daher ebenfalls zu richterlichen Entscheidungen werde schreiten müssen! 8apienti sat. — Bunzlau, d. 3. August 1838. Appun's Buchhandlung.
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