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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ l43, 24. Juni 1815. Extrazug über Bremen, Aachen, Lüttich, Löwen, Mccheln, Gent nach C., Ivo ich nach SSstiinbiger Bahnfahrt am 9. Juni eintraf. Ich habe in den t8 Jahren in Übersee manches erlebt und durchgemacht, aber so etwas noch nicht. Alles ging wie ein geölter Blitz, und nie tm Leben werde ich die Eindrücke unserer Reise durch unser herrliches Vaterland vergessen. Mit welcher Begeisterung wurde unser meck lenburgischer Landsturm überall in Stadt und Land begrüßt, wie slogen die Hüte, wie hoben sich die Hände zum Gruß, und wie man ches fröhliche »Aus Wiedersehen« erscholl uns cntgegenl Besonders herzlich war die Begrüßung im schönen Rheinland. Hier in C. ist das reine Kriegstheater, das zu beschreiben mir zurzeit unmöglich ist. Unser Landsturm hat hier überaus wichtige und interessante Aufgaben zu erfüllen. Vorläufig ist mir noch etwas wirr zu Mute. Seit 1888 habe ich des Königs Rock nicht mehr getragen, und nun bin ich plötzlich mitten drin im Krtegsgetllmmcll Aber ich bi» froh, meine beschei denen Kräfte in den Dienst des Vaterlandes stellen zu können. Mit echt deutschem Gruß Ihr Max Ahlschier, ehemaliger Verleger und Redakteur der Deutschen Zeitung von Mexiko. Kleine Mitteilungen. Postvcrtehr zur österreichisch-italienische» Grenze. — Rach einer Mitteilung der österreichischen Postverwaltung sind bis aus weiteres Privatpakete nach Orten der Bezirkshauptmannschasten Ampczzo, Borgs, Bozen, Brixen, Bruneck, Cavalese, Cles, Lienz, Meran, Mczzo- lombardo, Prtmiero, Riva, Rooereto, Schlanders, Tione und Trient ausgenommen die Orte Bozen, Brixen, Bruneck, Lienz, Meran und Schlanders — nicht zulässig. Den Paketen nach den sechs Orten dürfen schriftliche Mitteilungen nicht beigeschlossen werden. Geldbriese nach diesen Orten dürfen ebenfalls schriftliche Mitteilungen nicht enthalten. Errichtung eines Forschungsinstituts sür Musikwissenschaft in Leipzig. — Die Sächsische Negierung hat jetzt ein staatliches Institut sür Musikwissenschaft gegründet. Anlaß dazu gab eine Stiftung des Verlegers Kommerzienrats Henri Hinrichsen. Das neue Institut wurde dem musikwissenschaftlichen Institut ungegliedert, das unter der Leitung Professor Hugo Riemanns, des Leipziger Universitäts lehrers für Musikwissenschaft, steht. Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums über die Kricgsdauer. — Die prinzipiell wichtige Rechtsfrage, ob ein Kriegsvertrag wegen Irrtums über die voraussichtliche Kriegsdauer angesochten werden kann, unterlag der Entscheidung des Berliner Landgerichts I als Be rufungsinstanz. Im Borprozeß vor der ersten Kammer des Berliner Kausmannsgertchts war sejtgestellt worden, daß die Beklagte, eine Rahmcnfabrik, sich am 3. August vorigen Jahres verpflichtet hatte, dem Kläger, ihrem zum Heeresdienst ctnberufenen Reisenden L., einen be stimmten Teil seines bisherigen Gehalts, 150 ,/i monatlich, während des Krieges weiterzuzahleu. Das Kaufmannsgericht verurteilte die Firma antragsgemäß zur Zahlung des Gehaltes für die fälligen Monate, in dem es sich auf den Standpunkt stellte, daß die Beklagte die eingegan gene Verpflichtung während der Dauer des Krieges innehalten müsse. Die Firma gebe, so meinte bas Kaufmannsgericht, diese Leistung auch nicht ohne Gegenleistung, denn sie tausche dafür die Gewähr ein, daß ihr die wertvolle Kraft ihres aus dem Felde heimkehrenden Reisenden für ihren Betrieb erhalten bleibe und nicht einem anderen Unter nehmen zugesiihrt werde. — In der von der Beklagten eingelegten Be rufung machte diese geltend, daß der Anfang August mit dem Kläger geschlossene Vertrag wegen Irrtums anzufechten sei. Wenn sie damals die Zahlungsverpflichtung einging, so tat sie das in der Voraussetzung, daß der Krieg nicht länger als ein halbes Jahr dauern würde. Das wäre auch bei Kriegsausbruch die fast einstimmige Meinung und all gemein verbreitete Ansicht in der gesamten Geschäftswelt gewesen. Das Landgericht gab indessen der Berufung nicht statt, sondern bestä tigte das vorinstanzliche Urteil. Die Beklagte mutz demnach den zuge sagten Gehaltsteil alle Monate während der ganzen Kriesdauer zahlen. In der Begründung sagt das Landgericht unter anderem: Den Ver trag auf Grund des K 118 Bürgerlichen Gesetzbuches anzusechten, ginge nicht an. Der rechtsgeschäftliche Irrtum bestehe darin, daß der Ver tragschließende in falschen Vorstellungen befangen ist, ober daß er sich in völliger Unwissenheit über den entscheidenden Punkt befindet. Da gegen liege kein Irrtum im Sinne des K 118 vor, wo Zweifel vor handen sind. Wer das Vorliegen einer Tatsache oder deren Eintritt sür wahrscheinlich hält, könne, wenn seine Berechnung eine falsche war, den Vertrag nicht anfcchten. Dies treffe insbesondere dann zu, wenn die Willenserklärung auf Grund von Schätzungen, Annahmen, Mut maßungen abgegeben werde. Wer auf Grund einer Wahrscheinlich keitsrechnung ein Geschäft vornehme, der übernehme regelmäßig ein Risiko. Ein solches Geschäft sei immer ein gewagtes, sodaß von einer Anfechtung wegen Irrtums oder von einem Rücktritt vom Vertrage überhaupt nicht die Rede sein könne. Persoimlnachrichten. Gefallen: am 16. Mai im Kampfe fürs Vaterland bei einem Sturmangriff in SUdpolen Herr Fritz Sch »epp im Alter von 28 Jahren, zuletzt Angestellter der Firma F. A. Brockhaus. Seine zahl reichen Freunde, namentlich in München und Leipzig, denen er ein lieber Kollege war, werden ihm ein freundliches Andenken bewahren; ferner ebenfalls im Osten der Buchhandlungsgehilfe Herr Alois Rudolph. Eine feindliche Kugel soll ihn, nach Berichten seiner Kameraden, im Schlafe getötet haben, nachdem er drei Tage dem Feinde mutig die Stirn geboten hatte. Er lernte in Donauwörth, seiner Vaterstadt, und war später als Gehilfe in Osnabrück, Graz, Passau, Paderborn und Köln tätig. Paul v. Bojanowski -fr — In Weimar ist Oberbibliothekar Geh. Hofrat Or. Paul v. Bojanowski im Alter von 81 Jahren gestorben. Zuerst Redakteur der »Weimarischen Zeitung«, übernahm er später die Leitung der berühmten Weimarischen Staatsbibliothek und der Bibliothek der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft. Seine zahlreichen Schriften behandeln zumeist Stoffe der weimarischen Kultur. Als tätiges Mitglied in den Vorständen der Deutschen Schiller-Stiftung, der Goethe-Gesellschaft, zu deren Gründern er gehörte, und der Deut schen Shakespeare-Gesellschaft hat er auf das geistige Leben Weimars großen Einfluß ausgeübt. SpreWal. (Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Postscheck-Konto. Unbegreiflich ist es, warum so viele Buchhändler — Verleger wie Sortimenter — kein Postscheckkonto besitzen. Die Vorteile der Be nutzung dieser Einrichtung sind derart, daß jeder Geschäftsmann, ja jeder Privatmann sich ein solches Konto einrichten lassen sollte. Die Bezahlung der in jedem Betriebe oorkommenden Rechnungen ist wun derbar einfach: eine Liste der Empfänger mit den an jeden zu zahlenden Beträgen wird aufgestellt, addiert, und über die Endsumme wird ein Scheck ausgestellt — das Postscheckkonto besorgt dann die Auszahlung. Beträge bis zu 100 auszuzahlen kostet ganze 8 ReichsPfennige; wer den Beträge (beliebiger Höhe) von einem Konto auf ein anderes übertragen, so kostet das gar nur A »j. Ich habe Heuer meine ganze Ostermeßzahlungsliste durch Postscheck konto beglichen und dabei erheblich weniger Spesen gehabt als durch Kommissionär. Barum nur der offenbare Widerstand im Buch handel? D. Gestrichene Disponenden. Ich disponierte zur letzten Ostermesse auf Faktur vom Verlag X ein aufgeführtes, nicht gesperrtes Werk X. Nach einiger Zeit, nachdem die Abrechnungsarbeiten mit dieser Faktur längst erledigt waren, wurde das Werk verkauft. Inzwischen gingen die Nemittenden mit Remit- tenden- bzw. Disponendenfaktur über Leipzig an den betr. Verlag. Nach Empfang meiner Disponenden-Aufstellung schreibt mir nun der Verlag: Die Disponenden vom Werke X könne er nicht anerkennen, er müsse sie streichen; leider sei die Sperrung des betr. Werkes auf der Faktur vergessen worden. In meinem Briefwechsel verweigerte ich die Zahlung des sich aus dieser nachträglichen Sperrung ergebenden Restbetrages, erkannte jedoch den Saldo an und ersuchte nur, da ich, weil das Werk inzwischen verkauft worden war, nicht remittieren konnte, um Vortrag des Be trags auf Rechnung 1915 zur Zahlung O.-M. 1916. Daß das Werk ans der Disponendenfaktur zu sperren vergessen war, ist nicht meine Schuld. Ich disponierte ordnungsgemäß. Das Werk wurde dann, nach Fertigstellung der Abrechnung, in neuer Rechnung verkauft und ist demnach m. E. auch erst zur O.-M. 1916 zu bezahlen. Jedenfalls ist die Bitte nm Übertrag des Postens wohl kein unbilliges Verlangen. Es handelt sich nur um ungefähr 7.—. Aber es wäre mir doch des besonderen Falles wegen erwünscht, die Meinungen der Herren Kollegen hierüber kennen zu lernen. D. 8ad. Verantwortlicher Redakteur: Emtl Thomas. — Verlag: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchkändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 sBuchhänolerhaus). 916
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