für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. Dienstags, den 23. October 1838. Gesetzgebung. Von dem Königl. Preuß. Dber-Eensur-Eollegium ist für folgende , außerhalb der Staaten des Deutschen Bun des in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debits- Erlaubniß ertheilt worden: 1) Hcußler, A-, Pcstalozzi's Leistungen im Erzichungsfache. Basel, Schweighauser. 2) Das Morgenland. Altes und Neues für Freunde der heil. Schrift. 1 — 3. Lief. Monat Juni und Juli 1838. Basel, Spittler. 3) Baumann, I., Naturgeschichte für Volksschulen. Luzern, Meyer. 4) Fctscherin, über die Cöllner Urkunde. Bern, Haller. 5) Gclzer, H-, die drei letzten Jahrhunderte der Schweizer- geschichte. 1. Bd. Aarau, Christen. 6) Grellet-Wamm», Handbuch der Gefängnisse. A. d. Frz. übers, von K. Mathy. Solothurn, Reuter. Das Börsenblatt. Herr Speyer hat in Nr. 89 eine Saite berührt, die gewiß nicht ohne Anklang bleibt. --- Das Börsenblatt sollte — seines Namens und seiner Bestimmung wegen— nur für die materiellen Interessen des Buchhändlers cristiren. Aussätze, die in andern Zeitschriften für den Nichlbuchhändler bestimmt waren, sind nicht für den Buchhändler geeignet, denn Erklärungen und Umschrei- ^ bringen, wie sie Jenem nöthig waren, sind Diesem entbehr lich und daher beinahe lächerlich. — Die Verfasser jener Aussätze bewiesen oft zu deutlich ihre Unkunde oder ihr Halbwissen über den Buchhandel und können daher un möglich in einem Börsenblatt für Buchhändler von Zweck sein. Mitthcilungen von Werth sollten daher eigens für das Börsenblatt besonders bearbeitet werden. Sr Jahrgang. Im Mercantilischen giebt es aber viel aufzuräumen, und thut es Noth, daß sich oft rührig darüber ausgespro chen werde. Keinem Gcwerbsstand ist der Schlendrian ein größerer Schaden als dem Buchhandel, und diesen Schlendrian — der leider nur zu sehr wuchert — aus zurotten, soll es gelten! Alle unzeitgemäße Gewohnheiten durch zweckmäßigere zu ersetzen, soll das Ziel des Börsenblatts sein, und Eini gung und Gcmeinsinn hervorzurufen der Zweck des Bör- senvcreins. Ec sollte alle Vortheile des Jnnungswesens in sich zu vereinen und deren Nachtheile entfernt zu hal ten suchen. *) Das „Wie" mögt eben ferneren Erörterungen über lassen bleiben, und sollten alle Vorschläge, die dahin zie len, wohl beachtet werden. Doch erlaube ich mir, hier auf die jüngsten Anträge iiy Börsenbl. hinzinpcisen. Diese sind: Abschaffung alles Ordinären!! Einführung des Ncttos! **) Gleichmäßige Erscheinung und übereinstimmende Ab fassung aller Verlagskataloge. *) Der hohe Eintrittspreis — der die meisten Anfänger abhält, Bbrsenmitglieder zu werden, sollte abgeschafft werden, um dadurch möglichst einen allgemeinen Verein der Deut schen Buchhändler hervorzurufcn. — 2 — 3.^ dürften ein hin reichender Satz — unmaßgeblich — sein! ") Die oft vorgebrachte Entschuldigung, die Nettofactur könne man seinen Kunden zur Bestätigung des Preises nicht vorlegen, ist unhaltbar, denn sie ist u n ka u fm än n isch. Kein Kaufmann wird seinen Kunden seine Factur vorlegen. — Ucbri- gens ist diese Forderung eine Verletzung des Vertrauens, und die Gewährung derselben steigert doch die Vermuthung: „gui s'excuss sAccuse! 166