2773 112 2774 Außer der Zahlungsverpflichtung im Allgemeinen ist auch noch der Zeitpunkt dieser Verpflichtung zu berück sichtigen. Ist darüber etwas unter beiden Theilen fest gesetzt, so lege man die Beweise bei, ist dies aber nicht der Fall, so hüte man sich, Posten mit einzuklagcn, die noch nicht ein volles Jahr alt sind. Am 31. Decbr. d. I. gelieferte Artikel, obschon nach buchhändlerischer Regel nächste Ostern zahlbar, sind, insofern nicht erweis lich etwas anderes festgesetzt worden, erst am 31. Decbr. 1839 fällig, und würden, früher eingeklagt, nur dazu dienen, die Sache zu verwirren und zu verschleppen. Vor allen Dingen sind deutliche, genau specisicirte Rechnungsauszüge, fern von jeder künstlichen, oft nur dem Eingeweihten verständlichen Wendung, erforderlich, um sowohl den Anwälten als den Richtern, die in der Regel von kaufmännischen Dingen wenig, vom buchhänd lerischen Verkehr aber gar nichts verstehen, die Sache be greiflich zu machen. Daß diese Bemerkung nicht ganz überflüssig, weiß Schreiber dieses aus Erfahrung, da ihm der Fall vorgckommen, daß eine der bedeutendsten und angesehensten Verlagsbuchhandlungen einen Buchhändler wegen mehr als 200^1. verklagte, ihrer Klage aber eine so künstliche, rein buchhändlcrische Berechnung zum Grunde legte, daß es dem Anwälte nicht möglich war, eine klare Idee von der Sache zu bekommen und er sich genöthigt sah, vorher eine weitläufige, Zeit und Kosten raubende Eorrespondenz mit der Klägerin anzuknüpfen. Diese flüchtig geschriebenen Zeilen machen nicht den entferntesten Anspruch an Vollständigkeit, die um so we niger erreicht werden konnte, als dem Verfasser auch nicht das geringste Material dazu für den Augenblick zu Gebote stand. Leipzig. .... c. Verantwortlicher Redacteur; C. F. Ddrffling. B e k a n n t m a ch ungen. Sucher, Musikalien u. s w. unter -er Presse. s66?2.j Bei Unterzeichneter erscheint vom Januar 1839 an: Allgemeine Zeitung für die deutschen Land- und Hauswirthe. Unter Begünstigung und Mitwirkung einer Gesellschaft ausgezeichneter Praktiker und Gelehrter herausgegebcn von Moritz Seyer, zugleich als Fortsetzung -es Universalblatts. Wöchentlich 1 Nummer in gr. 4. Preis halbjährlich 2 Diejenigen unserer verehrlichen Eollegen, welche sich freundlich und mit Nutzen für diese Unternehmung ver wenden können und wollen, fordern wir ergebenst auf, sich wegen Anzeigen, Probeblättern zum Beilegen, Probenummern oder auch ä vouck. zu verlangender Exemplare, an uns zu wenden, uns auch sonstige Anzeigen zu machen, wie wir sie in ihrem Wirkungskreis am Kräftigsten beim Vertrieb unterstützen können» wir werden gern solchen Wün schen entsprechen. Leipzig, d. 22. Decemder 1838. Baumgartners Buchhandlung. Ergeben 1'te Anzeige, den Berliner Modenfpiegel betreffend. Nicht allein diejenigen unserer geehrten Herren Eollegen, welche diese mit dem Beifall des gebildeten Publicums nun im 8. Jahre bestehende Zeitschrift vom 1. Januar 1839 an als neue Abnehmer beziehen wol len, sondern auch alle Interessenten, deren Abonnement mit diesem Jahre abläuft, ersuchen wir, Ihre Bestellun gen gefälligst bald, wo möglich vor dem 31. December d. I. uns zugehen zu lassen. Unverlangt versenden wir den Modenspiegel nicht, Lic haben mithin ohne eine ausdrückliche Bestellung auf keine Continuation im nächsten Jahre zu rechnen. ssrobcl'Iä'ttcr stchcn auf verlangen zu Diensten.