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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1840
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- 1840-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1840
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- Deutsch
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583 24 584 „Es habe sich aus den in Betreff der Sache angcstellten Erörterungen ergeben, daß von dem Schellcr-Lüncmann'schen lateinisch-deutschen und deutsch-lateinischen Handlexikon in Oe sterreich in frühem Zeiten zwei Auflagen veranstaltet worden seien. Die erste, von der ehemals Bauer'schcn, nunmehr Bauer - und Dicnböck'schen Buchhandlung in Wien im Jahre 1807 veranstaltet, sei ein getreuer Abdruck der Leipziger Ori ginal-Auflage und schon seit Jahren gänzlich vergriffen. Von dieser Auflage könne daher gegenwärtig keine Rede sein. Eine zweite, aber gänzlich umgestaltete und vermehrte Auflage sei in Wien im Jahre 1818 im Verlage der ehema ligen Geistingcr'schcn Buchhandlung an das Licht getreten, und diese Auflage sei cs, von welcher dem Wiener Buchhänd ler Rudolph Sammer im Dcccmber 1838 ein Wiederabdruck gestattet worden, und welcher den Gegenstand der Beschwerde der Hahn'schen Buchhandlung in Leipzig ausmachc. Das oberwähnte, im Verlage des Buchhändlers Geistinger er schienene Lexikon sei aber kein wörtlicher Abdruck des Schellcr- Lünemann'schen Lexikons, sondern von dem Plansten und. damaligen Viccdirector der Gpmnasialstudien in Niederöstcr- reich, Franz Lavier Schönberger, zu einem allgemeinen Schullexikon für die K. K. Oesterreichischen Staaten umgc- j staltet worden; cs sei nicht blos auf die classisch-latcinischcn Wörter und Redensarten beschränkt gewesen, sondern durchs Hinzufügung der Latinität des Mittelalters, sowie der in Künsten und Wissenschaften neu entstandenen lateinischen Ausdrücke, dann durch die Beifügung der neuen geographi schen Benennungen zu den Namen und Daten der alten Geo graphie bedeutend erweitert und vermehrt worden — habe da her sowohl dem Plane als der Ausführung nach von dem Schcllcc'schcn Lexic„n wesentlich abgewichen. Allerdings könne nicht gcläugnct werden, daß in der Schönbergcr'kchen Ausgabe manche Artikel aus Scheller's Original benutzt wor den siet,, allein bei einer nähern Vergleichung der beiden in Rede stehenden Ausgaben zeige sich, daß das von Schönber ger hcrausgcgebene Schullexikon viel reichhaltiger und vollstän diger sei, als das im Verlage des Leipziger Buchhändlers Hahn erschicncncScheller'sche Handwörterbuch, indem beispiels weise gleich am Anfänge des Buchstabens A. die Wörter: Absoeu», Absoino, Absrüou, sbscists, sbscot, sbs- ootbees, sbsckir, sbss, Absgsris», Absglo, Absls, Absli, skullte», sbslu», Absuckurn, Absuso, Absu- ustio, sbsuultus, sbsuts, Absute», Absuti», Abspdius u. s. w. in dem Schönberger'schcn Schullexikon erklärt, in der Leipziger Ausgabe aber vergeblich gesucht würden. Ein ähn liches Ergebnis gehe aus dem Vergleiche der übrigen Buch staben hervor. Da nun solchergestalt das von Schönberger besorgte Schullexikon sich wirklich nicht als Nachdruck des Original- Werkes (wiewohl der Titel dasselbe als einen solchen zu bezeich nen scheine), sondern vielmehr als eine selbstständige Bearbei tung desselben darstelle, so habe gegen die Wicderauflegung jenes Handwörterbuches durchcinenOcsterrcichischcn Buchhänd ler um so weniger ein gegründeter Anstand erhoben werden können, als der Bundesbeschluß vom 9. November 1837 das Verbot des Nachdrucks lediglich in Bezug auf jene genuinen literarischen Erzeugnisse, kcineswegcs aber in Bezug auf selbst ständige Umarbeitungen derselben ausspreche. Es sei daher der betreffenden inländischen Behörde unmöglich gewesen, aus Anlaß der ihr keineswcges gegründet erscheinenden Klage der Hahn'schen Buchhandlung rücksichtlich des von dem Wiener Buchhändler Sammer bezielten Wiederabdruckes des von Schönberger umgearbeiteten, ursprünglich Schcller'schcn Lexi kons eine, dieftn Abdruck einstellcndc Verfügung zu erlassen. Dieselbe habe, um auch jeden Anlaß zu einer Beschwerde zu beseitigen, sich nur auf die Anordnung beschränken können, ^ daß bei der in Frage stehenden Wiederauflage jede Beziehung auf das Originalwcrk vermieden und ein der selbstständigen Bearbeitung entsprechender Titel gewählt werde." Da cs nun für den Buchhändlcrverein allhier von Inter esse sein wird, die bei gegenwärtiger Gelegenheit von der k. k. Oesterreichischen Regierung geäußerten Ansichten kennen zu ler nen, so wird dem Vorstände gedachten Vereins Vorstehendes hierdurch eröffnet. Leipzig, den 22. Februar 1840. Königlich Sächsische Kreis-Dircction. v. Planitz. Ergebenste Bemerkung zweier Sortimentsbuchhändler zu dem letzten der „Frommen Wünsche" in Nr. 18 d. Bl. Die Unterzeichneten Buchhändler werden nicht zur Messe kommen, wenn dieselbe noch später, als sie diesmal ohnehin schon fällt, gehalten werden soll. Bei vielen andern Eollegen tritt aus denselben Ursachen derselbe Fall ein. Für dieses Jahr ist eine derartige Veränderung zu spät; auch würden die Buchhändler in Eöln, Mainz und andern Orten, in denen sich bereits Comite's zur Feier des Guten- bcrgfestes gebildet haben, wenig damit zufrieden sein. Ueber- dics ist dieses Fest ein Nationalfcst, und müssen sich deshalb dem Deutschen Volke zur Ehre auch in kleinern Städten An klänge finden, wo cs denn die Pflicht des Buchhändlers ist, durch seine Mitwirkung eine würdige Feier herbeizuführcn. Für den guten Rath, betreffend die Entschädigung der Vcrlagshändlcr, danken wir dem Einsender der „Frommen Wünsche" höflichst. A D. Dem Weinheimer Buchhändler-Ver ein sind ferner beigetreten: Die Herren Henry L Cohen in Bonn, - - Schmidt <K Grucker in Straß burg. Nunmehrige Mitgliederzahl 117. Lörse in 1^ e i p 2 i §. SM 23. blsrr 1840. Amsterdam, Ic. 8. 137F. 2 bl. 137. — Augsburg, Ic. 8. 100f, 2 bl. vremen, 1.8.106?. 2bl.106 z, — Mani kürt a. bl., Ic. 8. 100j, 2 »I. Üamburg, 1. 8. I46f, 2 bl. 14kH.— Im,illon, 2 bl. 6. 14, 3bl. 6. 13.). — ?->r!s, 1.8. 78f 2 bl. 78? 3bl. 78z. — Wien, 1.8. 100z, 2 bs. — 3bl. S9z. — llerlin, 1.8. 102z. 2 bl. 103z. — Lreslau, 1.8. 102z, 2 bl. 103z. — I-oulsd'or — kreuss. lkriedriolisd'or öf. Ilolländ. Oucaten 13 , Kaiser!. Vueat. 13 , Lreslauer Oucat. 12z, kassir Dneat. 121, 6onventions-8pec!es uncl (bilden 1, 6onventions 10 und 20 Xr. z, Oold pr. blsrl kein 6öln. — 8ilber pr. blsrl kein 66I11. — kreuss. 6our. (als 8orte) 102z. Verantwortlicher Redakteur I. C. Stadler.
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