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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1840
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- Ausgabe
- Band
- 1840-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1840
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- Deutsch
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V 703 28 704 das Faktische zurückzukommcn, das er bereits angeführt habe. Es sei ohnehin nur thcilwcffc beantwortet, in keiner Weise aber hinlänglich widersprochen worden. Er halte sich daher nur an die einfachen Rücksichten, aus denen man cs am Ministcrtische für bedenklich erachte, der Preßfreiheit das Wort zu reden. Zuerst aus dem Gesichtspunkte der Gesetzgebung. Es sei dabei, wenn er sich recht erinnere, aus die Verpflichtung dem Deutschen Bunde gegenüber, auf die Bestimmungen unserer Grundgcsctzgcbung hingcwicsen worden. Es könne und werde von ihm in keiner Beziehung bestritten werden, daß die Ecnsur verfassungsmäßig bestehe, daß der Begriff der Ecnsur in unserer Verfassung ausgedrückt sei. Allein eben so wabr sei cs, daß Freiheit der Mei nungen mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch ein Grundsatz sei, den die Verfassung ausspreche, und mit diesem obersten Grundsätze, mit diesem Aussprcchenkönncn der freien Meinung mit Beschränkung gegen den Mißbrauch, so scheine cs ihm, sei die dermalige Proccdur in Beziehung auf die Ecnsur durchaus nicht verein bar. Es scheine ihm die Art, wie dieselbe gehandhabt werde, dieses Gesetz zu verletzen. Er erinnere nur an die Einseitig keit, mit welcher zeitweise die Ecnsur geübt werde, und wie cs oft nur in den Händen eines Ecnsors, in den Federstrichen eines Einzelnen liege, die Mitlhcilung eines Einzelnen nach Gefallen zu hemmen, oder ihr Spielraum zu lassen. Er erinnere an die heftigen Artikel, die gegen einen auswärtigen Staat die Würzburger Zeitung, und, täusche er sich nicht, der Fränkische Merkur (?) und die politische Zeitung enthiel ten, ohne daß sie die Aufmerksamkeit der Ecnsur auf sich ge zogen hätten. Er erinnere an die Grabesstille über unsere inner» öffentlichen Angelegenheiten, die sich in unser» öffent lichen Blättern darstclle, wie nichts mehr gesprochen werde von öffentlichen Zuständen, sofern es nicht anerkennend ge schehe. Er erinnere endlich an ein Factum, was nur erst im Kreise der Kammer Klage gegen die Ecnsur hecvorgcrufen. Er glaube, daß, wie die Ecnsur geübt werde, sie nicht im Sinne der Verfassung zu liegen scheine, und cs würde daher sehr interessant sein, über diesen wichtigen Punkt zu hören, von welchen Grundsätzen und Principicn man in den Eon- fcrenzprotokollcn vom Jahre 1818 ausgegangcn sei, als man die Preßfreiheit als gesichert erklärte und als man die Freiheit der Meinungen, mit gesetzlicher Beschränkung gegen den Mißbrauch, vorangcstellt habe. Nachdem die Conferenzpro- tokollc durch thcilweisc Mittheilungen gewissermaßen ein vocuineiituin commune geworden seien, so dürfte cs in vielfachem Bezug belehren, zu hören, was man damals unter Preßfreiheit und Eensur verstanden und gewollt habe. Man habe nun aber freilich geltend gemacht, daß in diesen Räu men, daß im Saale der Kammer der Wahlplatz sei, wo freies Wort und freie Mitteilung Statt habe, daß man hier sich verständigen könne über öffentliche Zustände, weil der gegebene Eid gegen Mißbrauch sicher stelle. Allein die Erfahrung lehre, wie die Regierung die Kammer so sehr beschäftige, daß cs schwer werde, an etwas Anderes zu denken, und wie, wenn ein anderer Gegenstand mcickenter zur Sprache gebracht wer den wolle, die Geschäftsordnung die Deputaten mit aller Strenge darauf zurückweise, daß dies ein Allotrium sei. Und gleichwohl gebe es so viele Zustände, die, ohne Gegenstand der Beschwerde zu sein, besprochen werden sollten, und dazu sei ein mächtiger Unterschied zwischen der unbefangenen Mitthei- lung eines Artikels in öffentlichen Blättern und Demjenigen, was dem Ecnsor gefällig sei, aus diesen Räumen mittheilen zu lassen oder nicht. Er komme nun aus die zweite Haupt frage, insofern behauptet worden sei, daß die freie Presse keinen fördernden Einfluß auf die Wissenschaft habe. Es würden die Beispiele von England und Frankreich geltend ge macht, namentlich wie in letzteren Lande die Intelligenz sich dem Treiben der Journalistik in die Arme geworfen habe, auf Kosten des gründlichen wissenschaftlichen Studiums. Er gestehe seine Schwäche. Seine Gcschäftsvechältnisse erlaubten ihm nicht, sich mit der auswärtigen Literatur sehr bewandert zu machen. Wenn er aber den Urtheilen trauen dürfe, die er hier und da über die Bestrebungen der auswärtigen Natio nen, namentlich über England und Frankreich vernommen habe, so scheine ihm jenes Urthcil jedenfalls zu streng zu sein. Es werde Niemand den Englischen Gelehrten, obwohl in England »»gemessene Preßfreiheit sei, Gründlichkeit und Tiefe abspccchcn, und selbst die Journale der Engländer, wovon er z. B. das Quarterly Review und das Edinburgh Review ansühren wolle, gehörten wahrlich nicht in die Kategorie jener Journale und Broschüren, für die man den Ausdruck der Eintagsfliegen beliebt habe, und eben so wenig sielen sie in das Bereich der buhlenden Stiefschwestern der Wissenschaft, mit welchem Namen die Journalistik vom Ministertische bezeichnet worden sei. Auch Frankreich habe in der neuern Zeit ge schichtliche Werke und Memoiren aufzuwciscn, die auf die Wissenschaft gewiß einen mehr als blos ephemeren Einfluß übten. Und dann möchte er endlich fragen: wenn dem so wäre, wenn wirklich ein starrer Prcßzwang, ein Bevormunden der Journalistik, wenn dies wirklich den Geist der Wissen schaft und des Studiums so sehr fördere, wie es dann komme, daß wir von einem Lande, wo die Journalistik in ihrer Kind heit sei, doch nicht von wissenschaftlichen Werken aller Art überschwemmt würden, daß dort dessenungeachtet die Wissen schaft im Allgemeinen keine fruchtbareren Resultate liefere als anderwärts, wo Freiheit der Meinung bestehe und wo die Journalistik in ihrer Ausbildung der Intelligenz die ge wünschte Gelegenheit gebe, hervorzutreten? Man habe ferner drittens geltend gemacht, die Preßfreiheit sei nicht zeitgemäß, man habe unsere Zeit eine krankhafte genannt, und auch früher schon seien ähnliche Befürchtungen laut geworden. Er habe von Stürmen gehört, welche den politischen Horizont umdüsterten ic. Allein blicke man um sich, wo finde man dies in Deutschland? Wo sehe man hier etwas Anderes als überall den gesetzlichen, gesunden Sinn, welcher das Erbe des Deutschen Namens sei, und selbst da, wo Bedrückungen Statt hätten, wo es sich um Sein oder Nichtsein eines zu Recht bestehenden Grundgesetzes handele, selbst da sehe man nirgend ein Abweichen von der gesetzlichen Bahn und ein Verirren in die Ungesetzlichkeit, sondern überall ein besonnenes Fortschreiten auf der Bahn des Gesetzes. Wahrlich, er sei der Uebcrzcugung, daß Freiheit der Presse in Deutschland wohl das Organ der öffentlichen Meinung sein werde, daß sic sich aber nun und nimmermehr zu ihrem Tyrannen aufwerfen
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