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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1840
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- 1840-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1840
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- Deutsch
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/99 31 800 sind noch nicht bei unserm Cassirer erhoben, was wir hiermit theils wiederholt in Erinnerung bringen und um so mehr der Beachtung der Actien-Jnhabcr empfehlen, als nach §.21 des Actien-Vertrags die in bevorstehender Ostermesse nicht erhobenen Zinsen für 1836 dem Tilgungsfond zufallen. Leipzig, den 13. April 1840. Der Verwaltungsausschuß der Deutschen Buchhändlerbörse. Leopold lloss, d. Z. Vorsitzender. Gesetzgebung. Unterm 16. Marz wurde vom Nathder Stadt Leipzig, die bei dem Steindruckcr Böhme daselbst erschienene Lithographie: lUällcllen init ktsu als ein Nachdruck der im Verlage der C. G. Lüderih'schen Kunst-Verlagshandlung in Berlin erschienenen Lithographie provisorisch mit Beschlag belegt und der Vertrieb dieses Nach drucks untersagt. Deutscher Musikalienhandel. Dritter Artikel- Nach der Reihenfolge der Orte, wo sich der Musikalien- handel noch nicht von Abnormitäten einer barbarischen Vorzeit losgcmachl hat, prascntirt sich Hamburg, zuletzt wird Berlin folgen. Auch die Hamburger Musikalienhandlungen haben, wie die Braunschweigcr, die lästigen Fesseln des Vercinsvertragcs abzuwerfen versucht. Der Vertrag von 1829 wurde zwar von den Herren Böhme, Eranz, Schuberts) u. Nicmeyer unter zeichnet. Aber die Ergänzungsacte von 1830 unterschrieben nur S. u. N-, sagten sich aber auch zuerst vom ganzen Ver eine los, weil sie ein begonnenes Nachdruckunternchmen (unter dem charact. Titel: Originalbibliothck), mit Eompositionen von Moscheles, Beethoven, Hummel u. A. vertragsmäßig in einem Jahre beenden sollten, das sie auf mehr als das Dop pelte an Umfang und Zeit auszuspinncn Lust hatten. Der Comite des Vereins gericth damals in einen Streit, der von Seiten der Herrn S. u. N. öffentlich geführt wurde, weil es Herrn S. stets beliebt hat, seine kleinen Angelegenheiten im wesentlichen Interesse des ganzen, großen Publikums zu glauben und durch einseitige Darstellung der Thatsachen Inter esse zu erregen. Als später, vom Jahre 1834 an, eine große Menge der gesuchtesten Artikel durch S. u. N. nachgestochen wurden (aus denen nur namhaft gemacht werden sollen: ^1. 8cl>mitt, Ltucken. Oe. 16. Aleullelssolln, Illeller obne ^Vorte, 3 Helle, Osiopnn, Nocturnes, Oe. 9. keissiger, Uonllo, Oe. 83. Orern^, Oe. 12, 163. Ktrsus's und lignner's Tänze in Mehrern Nummern), führten sie die Firma: F. I. Weygand Hof-, Buch-, Musikalicn- und Landkarten- Handlung in Amsterdam und Haag , ein. Auf Vorhalten, daß Wcygand im Haag sie öffentlich im Börsenblatte desa- vouire, daß die Werke in Hamburg gestochen und gedruckt seien, auch von ihnen in großen Partiecn mittelst Ehange aus gestreut würden, erklärten S. u. N-, cs geschehe dieses Alles in Weygand's Auftrag und auf sein Verlangen. Sehr naiv wurde beigesetzt, daß die Originalverleger sich nicht genug coulant gezeigt, deshalb wendeten sic ihr Interesse den einge tauschten (?) Artikeln zu. Um jede Täuschung aufzuheben, um auch den Leichtgläubigsten zu belehren, der vielleicht dem erwähnten Vorgebcn Glauben schenkte, weil es gedruckt war; beliebte es S. u. N. bei ihrer Separation, welche im Jahre 1839 mit unerhörtem Aufsehen vorgenommen wurde, die Wcygandarlikel mit allen Vorräthen und Platten in Theilung zu bringen, so daß z. B. auf L. Schubert!): Czerny, Lanner, Schmitt, Strauß gefallen sind; dagegen auf W. Niemeycr: Chopin, Mendclssobn, Rcißiger. Jeder der jetzigen Besitzer hat die Artikel in seinem Verlagskatalogc mit einem War- nungszcichcn, einem * versehen. Die zwei älteren Musikalienhandlungen Hamburgs, Böhme, Cranz betreffend, so erklärte der Ersterc seine Unter schrift der Vcrcinsacte von 1829 für ungültig, sie sei nur von seinem, in Leipzig zur Ostermesse anwesenden Sohn, ohne spcciclle Vollmacht unterzeichnet. Der andere aber verwei gerte, die Zusatzartikel von 1830 zu unterschreiben. Beide Handlungen scheinen das Arrangement von Compositionen für andere Instrumente, oder mit einigen Erleichterungen für die selben Instrumente der Originalausgaben, als etwas Unschul diges und Erlaubtes anzusehcn. Sie haben gemeinschaftlich einen Clavicrauszug von IUe^erdeer's Ködert le ckisdls her- ausgegcben, der sich von der Schlesinger'schen Originalausgabe nur durch Aenderungen in der Begleitung, durch Zusammen ziehungen auf kleinen Raum und dadurch bewirkten wohlfeilen Preis unterschied. Auf Vorhalten wurde crwiedert, erleichter tes Arrangement sei nolhwendig und für den Dilettantismus wohlthätig, dergleichen sei kein Nachdruck, auch nach Ham burger Gesetzen vollkommen erlaubt, Arbeit und Ruhm des Arrangeurs sei oft größer, als beim ersten Compositeur. In dem Verlage der beiden Handlungen sind eine Menge von Potpourris und Auswahlen der Tagesopern erschienen. Nicht leicht mag eine neue Deutsche, Französische oder Jtal. Oper irgendwo Sucres machen, ohne sich sogleich einige der schim mernden Federn ausgerupft zu sehen, die, in einen Strauß gebunden, von Hamburg aus präsentirt werden. Warum die Originalverlcger dasselbe nicht immer selbst thun? Es geschieht zwar zuweilen, aber nicht immer mit der Geschicklichkeit des pseudonymen Mark's. Warum sich die Originalverleger Eingriffe in ihre Rechte gefallen lassen? Die Sünder sind außerdem ganz charmante Leute und zahlen an sehnliche Saldos. Die Rechtsstreite in Hamburg sind als sehr thcucr bekannt, der Ausgang eines Processes ungewiß. Der verursachte Schaden kann vielleicht nur gering sein, das Ori ginal behält für den Kenner immer seinen unbestrittenen Werth. Bei solchen Sophismen wird in träger Ruhe zugeschaut, täglich wird das Princip mehr verletzt, die Verträge mehr durchlöchert. So lassen Schadenfreude und Jndifferentismus immer tiefer in das literarische Eigenthumsrecht eingreifen, so erklärt sich, wie der Musikalienhandel im Jahre 1840 ziem lich wieder auf denselben Punkt innerer Vecderbniß angekom-
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