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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1850
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1850-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1850
- Sprache
- Deutsch
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83 L850.^ Schweizerischer Bnchhändlcr-Derciil. Es ist im Börsenblatte 1849 Nr. 80 der Versammlung Schwei zerischer Buchkandler Erwähnung geschehen, welche am 9. Juli ver flossenen Jahres in Baden stattfand. In Folge der Anträge der damals niedergesetzten Eommission ist mit Anfang d. I. ein Schweizerischer Buchhän dler - Verein in's Leben getreten, der alle Schweizer Handlungen, mit Ausnahme einiger unbedeutenderen Geschäfte, zu seinen Mitgliedern zählt. Die in Nr. 5 des B.-Bl. 1850 bereits abgedruckten Aktenstücke enthalten die Motive, welche die Gründung des Vereines veranlaßten, und die Grundsätze, nach welchen derselbe wirken soll. Es wird keine Hem mung in Bezug auf die zwar jetzt schon unverhältnißmäßig große Zahl von Etablissements bezweckt, sondern durch den Verein nur dafür gesorgt, daß nicht unter den Ociginalpreisen der Verleger verkauft und willkürlich raballirt werde, wodurch das Geschäft, das Manchen ehrlich zu nähren vermag, in wenigen Jahren für Alle ruinirt würde. — Wer mit den Verhältnissen des Schweizerischen Buchhandels einigermaßen be kannt ist, wer weiß, wie da auf einem kleinen Flecken Landes etwa 40 Sortimentsgeschäfte arbeiten, wer ferner die übergroßen Frachtauslagen u. Spesen aller Art und den gegen Deutschland verhältnißmäßig theu- ern Lebensunterhalt in'ö Auge faßt, muß überzeugt seyn, daß es für ein Schweizer Sorlimcntsgeschäft unmöglich ist, anders als bei größeren Rechnungen Rabatt eintreten zu lassen. Ein zweiter Hauptzweck des Vereines ist die Unterdrückung des Nachdruckes, gegen welchen bekanntlich in der Schweiz keine Gesetze schützen. Es darf zwar zur Ehre der Schweizer Buchhändler nicht un gesagt gelassen werden, daß der Fälle wenige sind, wo sich einer der selben des Nachdruckes schuldig machte, und wo es geschah, waren es kleine Winkeldruckereien. Aber auch dies soll aufhören, und da die Ge setze nicht helfen und vielleicht noch einige Zeit nicht helfen werden, so übernimmt diese Ehrensache der Verein. — Zum Schutze des Vereines nach innen, gegen nicht beitcetende Eon currenten, gegen außen, gegen solche Handlungen, welche versuchen oder fortfahren möchten, zu niedrigeren Preisen Bücher u. s. w. nach der Schweiz zu verkaufen und durch Reisende und Colporteurs den wohl verdienten Erwerb der Schweizerischen Buchhandlungen zu schmälern, dient die Bestimmung, daß mit Solchen jeder Verkehr, bestehe er in 'Rechnung oder in baar, oder in Besorgung von Beischlüssen rc-, aufge hoben wird. — Auf diese Weise hoffen die Schweizerischen Buchhandlungen eine, wenn auch in bescheidener Mitte sich haltende, ehrenwerthc Stellung fernerhin einnehmen zu können, und sich vor den grellen Uebelständen großentheils zu bewahren, welche da und dort die Existenz unseres Geschäftes untergraben. Sie hoffen auch, daß ihre Deutschen Eollegen diesen Verein freund lich willkommen heißen, u.ihn als ein Glied in der Kette derjenigen Be strebungen begrüßen werden, welche in der gegenwärtigen Zeit nament lich Noth thun. — AuS Rußland. Aus Riga geht uns so eben die Mittheilung zu, daß das Urtheil der geschlossenen Rigaer Buchhandlungen gefällt ist und auf 50 Rubel Silber Strafe lautet. Noch vor Bestätigung und Publicirung des Urtheils von St. Petersburg, ist am 23. Dezember alten Slyls, durch kaiserlichen Gna denact den sämmllichen Buchhandlungen erlaubt worden, ihre Geschäfts locale wieder zu öffnen, doch haben die Principale selbst einstweilen noch Hausarrest. Nur den Bemühungen des verehrten General-Gouverneurs ist cs gelungen, dies zu erreichen. Die Theilnahme des Publicums ist eine allgemeine. — Meycr'S Conversations-Lexiko» betreffend. Wie bekannt, erscheint dieses Werk im Verlage des Bibliographi schen Instituts in Hildburghauscn, welches solches im Jahr 1839, wo im September die erste Lieferung ausgegeben wurde, mit der Versicherung ankündigte, daß dessen Vollendung in 4 Jahren be werkstelligt, und 21 Bände a 7—800 Seiten oder 12 Lieferungen zu 24 kr. umfassen werde. Das Werk hätte sonach Ende 1843 voll ständig seyn müssen, und einen Kostenpreis, genau berechnet, von 100 fl. 48 kr. orck. erreicht. Statt dessen sind aber bis jetzt in einem Zeiträume von 10 Jah ren ea. 22 Bände erschienen, die Buchstaben >4, 6, 0,8, I?, 0, I', — 8 und 6 noch nicht vollständig — enthaltend, von folgendem Umfang: I. Abt Heilung: Band I. — 780 Seiten — 12 Liefgcn. „ ". — 1020 „ - 18 „ „ III. - 1068 „ - 18 „ „ IV. 1.^-1124 „ -18 „ „ IV. 2.-1140 „ ---18 „ „ IV. 3.-- 1148 „ — 18 „ „ IV. 4. - 1420 „ - 22 „ „ V. -- 1002 „ - 18 „ „ VI. -1123 „ -18 „ „ VII. 1.--- 1147 „ —18 „ „ VII. 2.-1132 „ -18 „ „ VII. 3.-1148 „ -18 „ „ VII. 4.— 1596 „ -25 „ „ VIII. -- 1116 „ — 18 „ „ IX. ^ 1148 „ ^ 18 „ „ X. ^ 1144 „ ^ 18 „ „ XI. ^ 1148 „ --- 18 „ „ XII. — 1164 „ — 18 II. Abthcilung: Band I- 1. — 18 Liefgcn. „ II. 2. - 18 „ „ II. 3. — 9 „ (noch nicht vollständig); und einem Kostenprcis von 162 fl. 48 kr. orüin. Da nun der noch nicht gelieferte Thcil consequcnterweisc eine entsprechend gleiche Ausdehnung erhalten muß, so wird das Werk complet oa. 54—60 Bände umfassen, statt 100 fl. oa. 300 fl. kosten, und eine Erscheinungszeil von ungefähr noch 20 Jahren erfordern. Ferner ist noch zu erwähnen, daß das Bibliographische Institut in Hildburghausen fragliches Eonversations-Lcxikon, wie überhaupt seinen ganzen Verlag, nicht selbst, sondern durch Herrn Joh. Val. Meidinger in Frankfurt a. M., und zwar auf dessen eigenen Na men und Rechnung, cxpcdirt. Als Bezugsbedingungen hat derselbe ausgestellt: „Fortsetzung nur auf feste Rechnung, deßhalb jede Abände rung aufzugeben. Von früherer Sendung nehme ich nichts zurück," die auf jeder seiner Facturen abgedruckt sind. Die einfache Anführung dieser nackten Thatsachen ist, glaube ich, am besten geeignet, jede Einleitung, die dieser Veröffentlichung vorangehen könnte, zu ersparen. Dem zufolge weigert sichHr. Meidinger, von Meyer's Eonversa- tions-Lexikon Remittenden anzunehmen, die dem Sorlimentshänd- ler in Folge der Verletzung der Subscriptionsbedingungen geworden sind, sich theils auf die oben angeführten Bezugs-Bedingungen stü tzend, theils daraus, daß er nicht Verleger sey, sonach auch nicht für
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