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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1944
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- 1944-12-16
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1944
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- Deutsch
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die jetjt zu beschaffenden einfachen Möbel späterhin durch bessere zu ersehen. Dazu bestimmt der Reichsmiuister des Innern im Einverneh men mit den beteiligten Reichsministern (Erlaß vom 17. August 1943, MBliV. Seite 1355): Will ein Geschädigter für zerstörte Möbelstücke be helfsmäßig Ersatj beschaffen und i6t diese Ersatjbeschaffung gewähr leistet, so hat ihm die Feststellungsbehörde entsprechende Vorauszah lungen zu gewähren. Diese Vorauszahlungen sind nicht mehr anzurech nen, wenn der Geschädigte die Möbelstücke der Feststellungsbehörde zur Verfügung stellt, die übliche Abnutfung in der Zwischenzeit wird nicht berechnet. Der Zeitpunkt, von dem ab die Beschaffung von Möbelstücken guter Qualität wieder möglich ist und von dem ab die Möbelstücke zur Verfügung gestellt werden können, wird bekanntgegeben. Wird die Ent schädigung wegen der zerstörten Möbelstücke in vollem Umfang aus gezahlt, ohne daß gleichwertiger Ersatj beschafft worden ist, so sind die Vorauszahlungen zur behelfsmäßigen Möbelbeschaffung anzurechnen. 5. Verzögerte Gutschrift bei Einräumung von Kassenskonto Wenn dem Kunden ein Kassenskonto eingeräumt ist, so kann das bedeuten, daß schon die Einzahlung innerhalb der geseßlichen Frist ge nügt; es kann aber auch die Bedeutung haben, daß die Zahlung inner halb der Frist dem Gläubiger zugegangen, d. h. bei Überweisung dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben sein muß. Die Entscheidung dieser rein zivilrechtlichen Fragen hängt von den Vereinbarungen des Einzel falles ab. Genügt fristgerechte Einzahlung, dann müssen Verzögerungen im Postscheckverkehr zu Lasten des Gläubigers gehen, andernfalls ist der Schuldner vom Schaden betroffen. Weder der Gläubiger noch der Schuldner kann aber einen Ausgleich seines Schadens vom Reich er warten. Denn nach der geltenden Kriegsschädenregclung gewährt das Reich nur wegen der durch Kriegsereignisse verursachten Sachschäden und wegen der Nu^ungsschäden, die auf solchen Sachschäden oder auf einer Besitjstörung beruhen, eine Entschädigung. Ein Ersatj sonstiger Vermögensschäden ist nicht vorgesehen. Derartige Schäden treffen in irgendeiner Form eine sehr große Zahl von Volksgenossen. Es liegt außerhalb der praktischen Möglichkeit, sie sämtlich zu entschädigen. Darum muß der Betroffene derartige mittelbar durch Kampfhandlungen entstehende Schäden selbst tragen. (Schreiben des Präsidenten des Reichskriegsschädenamts vom 7. Oktober 1943, Reichssteuerblatt S. 670.) Änderung der Lohnsfeuertabelle Nach der Steuervereinfachungs-Verordnung vom 14. September 1944 werden Arbeitnehmer, die außer Einkünften aus nichtselbständiger Ar beit nicht riiehr als RM 600.— andere Einkünfte beziehen, vom Ka lenderjahr 1945 ab erst bei einem Einkommen von mehr als RM40000.— zur Einkommensteuer veranlagt (nicht wie bisher bei mehr als RM 8000. -). Die Steuerbeträge der Lohnsteuertabelle sind deshalb bis zu dem Arbeitslohn, der einem Einkommen von RM 40 000 — entspricht, an die Steuerbeträge der Einkommensteuertabelle angeglichen worden. Das bedeutet, die Steuerbeträge der neuen Lohnsteuertabelle (Reichs steuerblatt Nr. 57, Seite 673 ff.) sind in den Lohnstufen 1 bis mit 261 unverändert geblieben. Eine Änderung der Steuerbeträge tritt erst ab Lohustufe 262 ein, d. h. für Einkommen von mehr als RM 27,21 tätlich, RM 163,20 wöchentlich oder RM 707,02 monatlich. Da seit 1. Juli 1943 im ganzen Gebiet des Großdeutschen Reiches der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird (mit Ausnahme des Protektorats Böh men und Mähren), enthält die neue Lohnsteuertabelle nur noch die Lohnsteuer einschließlich des Kriegszuschlages. Die neue Lohnsteuertabelle ist erstmalig anzuwenden für Lohn zahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1944 enden. Es werden amtliche Lohnsteuerlabelle.n für tägliche, monatliche und vierteljährliche Lohnzahlungen veröffentlicht. Jahresarbeitsverdienstgrenze in der Sozialversicherung Lohnbezüge, die nach dem Erlaß vom 10. September 1944 bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung außer Ansatj bleiben (vgl. Börsenblatt Nr. 78 vom 4. November 1944, Seite 197), sind nicht als Entgelt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen. Sie werden auch nicht für die Jahresarbeitsverdienstgrenze-in der Krankenversicherung (RM 3600) und der Rentenversicherung der Angestellten (RM 7200) angerechnct. Alle Vergütungen, die für eine über die regelmäßige Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus geleistete Mehrarbeit gewährt werden, sind für die Jahresarbeitsverdienstgrenzen nicht anzurechnen. Die Eisernen Sparbeträge sind bei der Errechnung der Jahresver dienstgrenzen nicht abzusetjen. (Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 24. Oktober 1944, Reichsarbeitsblatt II. Seite 302.) Luftschutzbereitschaftsdienst für Gefolgschaftsmitglieder 1. Gefolgschaftsmitglieder, die in Halbtagsarbeit beschäftigt werden, 6ind zum LS-Bereitschaftsdienst nur halb so oft wie die Volltagsbeschüf- tigten des gleichen Betriebes heranzuziehen. 2. Arbeitskräfte, die auf Grund des Aufrufes zum freiwilligen Ehrendienst einge9ctjt sind, sind vom LS-Bereitschaftsdienst völlig frei- zustellen, wenn sie sich nicht auch für diesen Dienst freiwillig zur Ver fügung stellen. 3. Jugendliche Berufstätige im Alter von 16—18 Jahren, die in der HJ. als Schar- hzw. Fähnleinführer und aufwärts cingesetjt werden, so wie die Führer in entsprechenden Dienststellungen (z. B. in Jugend wohnheimen, KLV-Lagern) dürfen lediglich bis zu viermal monatlich zum LS-Bereitschaftsdienst herangezogen werden. Sie haben entspre chende Bescheinigung des zustehenden Bannes beizubringen. (Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt vom 18. August 1944. Reichsarbeitsblatt I. Seite 365.) Arbeitszeit der Jugendlichen bei der 60-Stundenwoche Durch die Verordnung über die 60-Stundenwoche sind die Arbeits zeitvorschriften für Jugendliche nicht geändert worden. Als regelmäßige Arbeitszeit der Jugendlichen unter 16 Jahren sind 48 Stunden wöchent lich ausschließlich Berufsschulzeit vorgeschrieben. Als Berufsschulzeit sind in der Regel sechs Stunden wöchentlich anzusehen, so daß die Ge samtarbeitszeit dieser Jugendlichen im allgemeinen nicht über 54 Stun den in der Woche hinausgehen darf, überschreitet die Berufsschulzeit die Dauer von sechs Stunden wöchentlich, so ist der über diese Zeit hin ausgebende Teil auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen. (Schreiben des Reichsarbeitsministers vom 21. Oktober an den Reichsstatthalter in Wien, Reichsarheitshlatt III, Seite 196.) Durch die Verordnung über die 60-Stundenwoche hat die Sonder regelung über die Freizeit der Jugendlichen im Einzelhandel an prak tischer Bedeutung verloren. Die Anordnung darüber vom 15. Juli 1940 wird daher aufgehoben. Die Gewährung von freien Nachmittagen, an deren Stelle freie Vormittage treten können, regelt sich somit wieder nach der Anordnung über Ausnahmen vom Arbeitsschutj vom 11. Sep tember 1939. Danach erhalten die im Einzelhandel beschäftigten Jugend lichen im allgemeinen halbe freie Tage in demselben Umfang wie die Jugendlichen in der übrigen Wirtschaft. (Erlaß des Rcichsarbeits- ministers vom 26. Oktoher 1944, Reichsarbeitsblatt III, Seite 196.) Erzichungsbethilfe bei kurzfristigem Notdienst Nach Erlaß des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 14. No vember 1944 wird bei der Heranziehung von Lehrlingen und Anlern lingen zu kurzfristigem Notdienst die Erziehungsbeihilfe dem Arbeit geber auf Antrag vom Arbeitsamt erstattet. (Reichsarbeitsblatt I, Seite 411.) Wissenswertes Feierabendkunst und Volkskultur als Kraftquellen Nach der schweren Tagesarbeit in den Betrieben versammelten sich die Schnitjer und Klöpplerinnen des Erzgebirges mit führenden Män nern und Frauen der sächsischen Feierabendkunst und Volkskultur und des Heimatwerkes Sachsen am 3. Dezembei' in der Kraußhalle in Schwar zenberg zu ihrem alljährlichen erzgebirgischen Vorweihnachtsabend. Voll Freude und Dankbarkeit wurde Gauleiter und Reichsstatthalter Martin Mutschmann, der warmherzige und tatkräftige Förderer der sächsischen Feierabendkunst und Volkskultur, begrüßt, der die besinn liche Feierstunde benutjte, um die traditionelle Ehrung für ausgezeich nete Leistungen in der Feierabendkunst und in der Volkskulturarbeit vorzunehmen. Der Gauleiter erinnerte daran, daß er sieh he* seinen Be triebsbesichtigungen immer wieder von dem bedeutsamen Anteil der Männer und Frauen der Feierabendkunst im Kriegseinsatj der Heimat überzeugen konnte. Zu den besten Schnitjern, Klöpplerinnen und dem eine gute Zukunft versprechenden Nachwuchs gesellen sich Max Wenzel (Chemnitj), Max Zeibig (Bautjen) und Stephan Dietrich > Wildenthal), die vom Gauleiter für ihren überragenden Anteil am Schrifttumsschaffcn und an der Dorfkulturarbeit ausgezeichnet wurden. Gedenktage Am 2. Dezember vor dreihundert fünf zig Jahren starb Gerhard Mer- calor, der Vater der Seekarten. Mercator war von deutschen Eltern, die aus dem Jiilichcr Land stammten, bei einem zufälligen Besuch in Flan dern dort in Kugelmonde 1512 geboren worden. Der Oheim, bei dem seine Eltern damals weilten, schickte den begabten Knaben auf die Uni versität Löwen, wo er zunächst Theologie studierte, sich dann aber der Mathematik und der Astronomie zuwandte. In Duisburg sind die Haupt werke des Merrator entstanden, vor allem die großen, immer wieder verbesserten Weltkarten, die er selbst in Kupfer stach. In dem Kranze der deutschen Klassik ist Karl Ludwig von Knebel gewiß nur eine kleine Blüte, aber an seinem zweihundertsten Geburts tage am 30. November 1944 verdient es der biedere Denker, seiner wie der einmal zu gedenken. In seinen jungen Jahren war Knebel Jurist und Soldat, später Höfling in Weimarischcn Diensten und als solcher Er zieher des Prinzen Constantin. Danach lebte er jahrelang ein beschau liches Ästheten- und Gelehrten-Dascin in Jena. Viel hat er nicht ver öffentlicht: als selbständige Schriften eigentlich nur Ubersetjungen aus Lucrez, Properz und Alfieri, dazu eigene kleine Gedichte. Aus seinem. Nachlaß haben später Varnhagen und Mündt philosophisch-historische Arbeiten in Buchform erscheinen lassen, und als Briefsteller begegnet uns von Knebel des öfteren in deu Korrespondenzen Goethes, Schillers und der Charlotte von Lengefeldt. Hochbetagt starb er im Jahre 1834. Am 13. Dezember vor einhundert fünfundsiebzig Jahren starb Chri stian Fürchtegott Geliert. I.n Hainichen im sächsischen Erzgebirge als einer von dreizehn Geschwistern geboren, arbeitete er sich aus ärmlichen Verhältnissen empor, ln erster Linie war Geliert Erzieher, auch seine Arbeit als Universitäts-Dozent, für die er sich erst verhältnismäßig spät würdig und gewachsen fühlte, bat er so aufgefaßt und ausgefüllt. Was im deutschen Empfinden von Geliert geblieben ist und auch bleiben wird, das ist nicht der seiner Zeit sehr beliebte Roman „Das Leben der schwedischen Gräfin von G . . .“ oder seine Reihe vqn Komödien und Schäferspielen, das ist auch nicht seine Abhandlung über den guten Ge schmack mit den dazugehörigen Musterbriefen, die veraltet sind, das ist auch nicht so sehr sein Nachlaßwerk über die Moral, das ist aber schon Borsenbl. f. d. Dt. Buciih. Nr. 84, Sonnabend, den 16. Dezember 1944 215
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