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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1944
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- 1944-12-16
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1944
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Zur Wirtschaftslage Der amerikanische Wirtschaftsimperialismus — Buchhändlerisches Von Prof. Dr. G. Menz Die Veränderungen im Außenministerium der USA., die jetjt be kannt geworden sind, lassen deutlich erkennen, daß Roosevelt, oder besser gesagt «lie hinter ihm stehenden Juden, den Krieg nur als das große Geschäft ansehen und das Lehen amerikanischer Bürger wie das aller anderen Völker verschwenden, um sich zu Herren der Reichtümer der Welt zu machen. Es wäre interessant zu erfahren, ob die Neuernen nungen, die durchweg "Vertreter der Plutokratie i.n die ausschlaggeben den Posten gebracht haben, schon vor der Wahl Roosevelts ins Auge ge faßt waren. Wahrscheinlich ist es. Damit bestätigt sich die Deutung dieser« Maßnahmen noch mehr. Zu berücksichtigen ist dabei, daß zur Zeit der Vorbereitung dieser Veränderung USA. fest mit dem Kriegsende un gefähr gleichzeitig mit der Wiederwahl Roosevelts gerechnet hat. Man schränkte damals in USA. sogar schon die Flugzeugproduktion ein und bereitete sich in großem Umfange auf die Umstellung der Kriegswirt schaft auf die Friedenswirtschaft vor. Das hat inzwischen einigen Katjen- jaminer hmterlassen. Aber audi sonst sind einige Felle weggeschwom- men, denen jetjt sehr betrübte Lohgerber nachschauen. Der Zusammen bruch des Tschungking-Regims, der nach den neuen japanischen Siegen nur noch eine Frage der Zeit zu sein scheint, hat durch die amerikanische Rechnung, in den 450 Millionen Chinesen den sicheren Markt für die Vollbeschäftigung der amerikanischen Wirtschaft zu finden, schon einen dicken Strich gemacht, zumal der Versuch, Tschiangkaischek unter Druck zu se^cn, nur dazu geführt hat, daß Tschungking sich den Sowjets aus liefern könnte. Nicht viel anders liegen die Dinge mit den amerikani schen Hoffnungen auf den europäischen Markt. Hier hat es den Anschein, als glaubten die Sowjets nicht mehr viel Zeit zu haben, um ihre Ernte in die Scheuem zu bringen. Der Eifer, mit dem sie sowohl auf dem Bal kan — von Finnland gar nicht zu sprechen wie in Italien, Frankreich, Belgien und Holland, soweit diese Gebiete von ihren Bundesgenossen militärisch hesetjt werden konnten, an der Arbeit sind, um hier zuver lässige sowjetistische Regierungen einzurichten, ist jedenfalls bemerkens wert. Das Ergebnis ist ein ständig wachsendes Chaos. Man kann sich nicht vorstellen, daß die englisch-amerikanischen Heerführer darüber besonders glücklich sind, ihre rückwärtigen Verbindungen durch der artige chaotische Zustände gestört und bedroht sehen zu müssen. Das kann auch auf die rein militärischen Entwicklungen auf die Dauer nicht ohne Einfluß bleiben. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus interes santer ist aber, daß mit der Bolschewisierung aller dieser Gebiete zwei felsohne auch die Aussichten schwinden, daß insbesondere die USA. wirt schaftlich hier lohnende ßetätigungsmöglichkeiten fä.ndc. Zwar scheint es so, als ob sich Roosevelt in Europa völlig desinteressiert hätte. Für Churchill ist das aber kein Vorteil, sondern im Gegenteil eine erhöhte Belastung; denn ohne den Rückhalt der USA. hat das bankrotte England nicht die geringsten Aussichten, in Westeuropa und im Mittelmeer noch irgendeine Rolle spielen und hier für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Nutjen ziehen zu können. Die großen Pläne, die auf Seiten der Eng länder und Amerikaner verfolgt werden, bauen also weitgehend in die leere Luft. Für Europa bleibt jedenfalls das unbedingt richtig, was eben erst wieder der Staatssekretär Dr. W. Naumann ausgesprochen hat und was von unserer Seite nur immer wieder wiederholt werden kann: Für Europa gibt es eine ersprießliche Zukunft nur, wenn der Wiederaufbau unter der Führung und nach den bekannten Grundsätjen der deutschen Wirtschaftsauffassung durchgeführt wird. Vom engeten huchhändlerischen Standpunkt aus sind Nachrichten von Interesse, die zeigen, wie insbesondere der nordamerikanische Zeit schriftenverlag sich vorbereitet, an dem amerikanischen wirtschafts- imperialistischen Feuerchen auch seine Suppe zum Kochen zu bringen. Neue Nachrichten zeigen, daß der nordamerikanische Zeitschriftenverlag in großzügigster Weise beabsichtigt, durch fremdsprachige Parallelaus- gaben die Welt zu erobern. Man hofft, daß die Grundsätze, mit denen man in der Heimat die Millionenauflagen zu erreichen imstande war, nn amerikanischen Jahrhundert allen Völkern der Erde so überzeugend und überwältigend erscheinen werden, daß man überall dieselben Magazine zu verschlingen bereit sein wird. Freilich bat man doch schon erkannt, daß man etwa zu Portugal selbst, um nur ein Beispiel zu nennen, doch nicht ohne weiteres so reden kann, wie zu Brasilien. Man wird sich an passen in echt amerikanisch-jüdischer Weise, um im Schafspelz doch seinen Wolfsgelüsten nachgehen zu können. Oh das auf die Dauer ge lingt, bleibt eine andere Frage. Im Grunde siegt schließlich doch die Wahrheit und die Lüge muß sich erkannt unter Feuer und Ge&tank in den Orkus flüchten. Immerhin wird man gut tun, diese Geschäftigkeit sorgsam zu beobachten. Dabei spielen auch rein technische Fragen eine Rolle. Um beispielsweise die billigen Herstellungsmöglichkeiten außer halb der USA. ausnutjen zu können, beabsichtigen die geschäftstüchtigen nordamerikanischen Verleger, die fremdsprachigen Parallelausgaben je weils im Ausland herstellen zu lassen, was auch für die Verbreitung manche Vorteile bietet. Die Redaktionen, insbesondere die Bildredak tionen sollen aber einheitlich von USA. aus arbeiten, und man hat an scheinend bereits für die Versendung von Matern und Umdruckskopien für Offset durch Flugzeuge technische Verfahren entwickelt, die das mög lich machen, ohne daß allzuviel Zeitverlust entsteht und Mehrkosten er wachsen. — Aus der Schweiz kam dieser Tage eine neue Nachricht über ein Gemeinschaftsunternehmen des dortigen Verlages, und zwar hat sich eine kleine Gruppe zusammengeschlossen, um ein Lexikon herauszubrin gen, mehr im Stile einer Enzyklopädie mit längeren Artikeln. Umschau in Wirtschaft und Rechi Von Dr. K. Lud wig Entscheidungen in Kriegssachschaden 1. Auszahlung der Entschädigung für vernichtete Handelswaren Nach einem Schreiben des Präsidenten des Reichskriegsschädenamts vom 3. August 1944 (Reichssteucrblatt Seite 694) darf die Auszahlung der Entschädigungsbeträge zur Wiederbeschaffung der vernichteten Waren nicht von dem Nachweis abhängig gemacht werden, daß eine solche Wiedcrbcsdiaffmig bereits erfolgt ist. Die Geldentschädigung kann nach $ 9 KSSchV. schon dann ausgezahlt werden, wenn der Geschädigte glaubhaft darlegt, daß er die Mittel zur Wiederbeschaffung gleicher oder anderer in seinem Handelsbetrieb gängiger Waren verwenden, will und daß er entsprechende Beschaffungsmöglichkeiten hat. In derartigen Fäl len muß berücksichtigt werden, daß das Warenlager eines Handels betriebs zu dessen Umlaufvermögen gehört und daß aus dem erzielten Veräußerungserlös nicht allein neue Waren beschafft, sondern auch die Unkosten des Betriebs gedeeftt, vor allem aber auch Lieferantenschulden beglichen werden. Dem Betrieb sind daher alsbald nötigenfalls im Wege der Vorauszahlung die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit er nicht allein neue Waren beschaffen, sondern auch die übrigen Aufwendungen bestreiten kann, die er ohne Eintritt des Schadens aus dem Erlös der vernichteten Waren beglichen haben würde. 2. Angabe von Wiederbeschaffungs- und früheren Anschaffungs kosten in Entschädigungsanträgen Nach $ 4 KSSchV. ist bei der Bemessung der Höhe der Entschädi gung von den Kosten auszugeheu, die bei einer Wicderbeschaffuiig der zerstörten Sache aufgewendet sind oder im Zeitpunkt der Entscheidung aufzuwenden wären. Diese Wiederbesdiaffungskosten werden sich nur selten mit den Kosten decken, die früher bei der Anschaffung der be treffenden Sache aufgewendet worden sind; sie können niedriger oder höher sein. Deshalb wird in den Antragsformularen der Feststellungs- behörde nach den Wiederbeschaffungskosten gefragt. Es ist aber natür lich eine Selbstverständlichkeit, daß diese Frage nur beantwortet werden kann und daher auch nur beantwortet zu werden braucht, wenn bereits wiederbesehafft worden ist oder die Wiederbesdiaffungskosten sonst bekannt sind. Andernfalls ist es durchaus sachgemäß, wenn die /In schaffungskosten aus früherer Zeit in den Antrag eingesetft werden, da diese immerhin brauchbare Anhaltspunkte für die Wertbemessung geben werden. Nur ist dann durch einen entsprechenden Vermerk klarzustellen, daß es sidi nidit um Wiederbesdiaffungskosten, sondern um die früheren Ansdiaffungskosten handelt. (Schreiben des Präsidenten des Rcichs- kriegssdiädenamts vom 2. Januar 1944, Reichssteuerblatt Seite 687.) 3. Behandlung von Bagatellschäden Die Feststellungsbehörde kann Sdiäden, die derart geringfügig sind, daß sie im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Geschädigten nach billigem Ermessen die Gewährung einer Entschädigung nicht recht- fertigen, unberücksiditigt lassen. Der Zweck dieser Vorschrift ist die Entlastung der Feststellungsbehörden von nicht unbedingt erforder lichen Arbeiten, Zeitaufwand und Schreibwerk (§ 4 der Sechsten Durchf.- und Ergänzungs-V. zur KSSchV. vom 8. Juli 1943). Bei der Anwendung dieser Verordnung ist daher zu prüfen, ob die Einbuße, die der Ge schädigte erleidet, so gering ist, daß zur Entlastung der Behörden und zur Vereinfachung des Verfahrens von einer Entschädigung abgesehen werden kann. Das darf aber nicht dazu führen, daß eingehende Ermitt lungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten an gestellt werden. Es darf die Erstattung von Beträgen, deren Tragung dem Geschädigten zuzumuten ist, auch nicht allgemein abgelehnl wer den, denn der Anspruch auf Entschädigung ist keine soziale Fürsorge maßnahme. Die genannte Vorschrift ist dann anzuwenden, wenn bei einem Schadensobjekt von vielen Tausend Reichsmark Gegenstände, die nur wenige Mark wert sind, aufgeführt werden, oder wenn ein reicher Hausbesitjcr für einige wenige Dachziegel Entschädigung fordert. Es ist aber durchaus möglich, daß eine Häufung kleinerer Sdiäden insgesamt eine Summe ergibt, die eine weitere Ablehnung der Entschädigung nicht mehr als gereditfertigt erscheinen' läßt. (Beschluß des 'Reichskriegs schädenamts vom 16. Februar 1944, RStBI. S. 645.) 4. Kriegsschäden an Möbeln Die verfügbaren Möbelstücke neuerer Herstellung sind infolge ein fachster Herstellungsweisc in vielen Fällen kein auch nur annähernd voll wertiger Ersatj. Manche Geschädigte werden daher Wert darauf legen, 214 Borsunbl. f. d. Dt. ßuehh. Nr. »4, Sonnabend, den 16. Dezember 1944
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