1645 67 1646 §- 7. Wenn eine Zeitung oder, Zeitschrift durch einen Aus spruch der Bundesversammlung unterdrückt worden ist; so darf der Redacteur derselben binnen fünf Jahren in keinem Bundes staate bei der Rcdaction einer ähnlichen Schrift zugelasse» werden. Die Verfasser, Herausgeber und Verleger der unter der Hauptbcstimmung des §. 1. begriffenen Schriften, bleiben übri gens, wenn sie den Vorschriften dieses Beschlusses gemäß gehan delt haben, von aller weitern Verantwortung frei, und die im tz. 6. erwähnten Aussprüche der Bundesversammlung werden ausschließcnd gegen die Schriften, nie gegen die Personen gerichtet. §. 8. Sämmtlichc Bundcsglicdcr verpflichten sich in einem Zeitraum von zwei Monaten die Bundesversammlung von den Verfügungen und Vorschriften, durch welche sie dem §. 1. die ses Beschlusses Genüge zu leisten gedenken, in Kenntnis zu setzen. 8- 9. Alle in Deutschland erscheinenden Druckschriften, sie mögen unter den Bestimmungen dieses Beschlusses begriffen sein oder nicht, müssen mit dem Namen des Verlegers, und, inso fern sie zur Classe der Zeitungen oder Zeitschriften gehören, auch mit dem Name» des Redakteurs versehen sein. Druckschriften, bei welchen diese Vorschrift nicht beobachtet ist, dürfen in keinem Bundesstaate in Umlauf gesetzt, und müssen, wenn solches heim licher Weise geschieht, gleich bei ihrer Erscheinung in Beschlag genommen, auch die Verbreiter derselben, nach Beschaffenheit der Umstände, zu angemessener Geld- oder Gefängnisstrafe ver- urrhcilt werden- §. 10. Der gegenwärtige einstweilige Beschluß soll vom heutigen Lage an fünf Jahre lang in Wirksamkeit bleiben. Vor Ablauf dieser Zeit soll am Bundestage gründlich untersucht werden, auf weiche Weise die im 18. Artikel der Bundcsactc >n Anregung gebrachten gleichförmige» Verfügungen über die Preß freiheit in Erfüllung zu setzen sein möchten, und demnächst ein Desinitiv-Beschliiß über die rechtmäßigen Grenze» der Preßfrei heit in Deutschland erfolgen. M i s c e l l e. Der römische Klerus bereitet eine vollständige Sammlung der Schriften der Kirchenvater vor. Dieselbe wird alle kirchlichen Schriftsteller von den Zeiten der Apostel bis auf die neueste Zeit umfassen. Jeden Monat soll ein großer Band in Quarto erscheinen und zu außerordentlich billigen Preisen im weitesten Umfange verbreitet werden. Die Bände, welche die ersten Kirchenvater enthalten, sollen dem Kaiser von Oester reich , die der gallischen Kirchenväter dem Könige der Fran zosen gewidmet werden. Auch die Dorfzcitung ist im Königreiche Hannover ver boten worden. Verantwortlicher Redacteur: G. Wigand. D L k a n n t IN ll ch u n g e n. Sucher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. s359i.s Wohlfeilste Biographie König Friedrich Wilhelm III. mit dem vollen Rabatt und auf 10 Expl. 1 Frei-Erpl. Im Commissions-Verlage von M. DuMont Schauberg in Köln erscheint im September die erste Liefciung von König Friedrich Wilhelm III und Preußen unter seiner Regierung. Ein vaterländisches Geschichtbuch für? alle Stände. Nach den besten Quellen von vr llincenj Müller. Diese wohlfeilste aller bis jetzt angckündigten Biographieen des hochseligen Königs erscheint in vier Liefe rungen von 7—8 Octav-Bogen aus Druck-Velinpapier, jede zu nur 4 g-s. oder 18 kr. rhcin.; der vierten wird das wohlgctroffcne Portrait des hohen Verewigten beigegeben. Alle Buchhandlungen nehmen Subscription an und thcilen ausführlichere Ankündigungen mit. s3592.j Anzeige um Kollisionen zu verhüten. Von der beliebten Jugcndschrift Der schweizerische Robinson von M. W y sz erscheint demnächst eine illustrirte Prachtausgabe mit den zierlichen Vignetten der Ausgabe, die so eben von Lavigne in Paris herausgegcben wird. (vrell, 5liM u. Tomp. in Zürich s3593.j Von Karmarsch Technologie 2tcr Band, 2te Lieferung kann wegen der darin abzudruckenden 20 Figuren, die geschnitten werden müssen, erst gegen August fertig werden. Solche enthält die Webereien und Spinnereien, circa 24 Bogen. Hieraus wird spart« abgcdruckt, Handbuch der Webereien und Spinnereien im Preise circa 2 ./?. Da in der Versendungsliste, als Novit, annehmcnd, Hand lungen angegeben sind, welche selbst verlangte Novitäten denncch nicht acccptircn, so werden wir obiges Handbuch nur auf ausdrückliches Verlangen pro novitat« versenden. Heliving'sche Hofbuchhandluno.