Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150708
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191507082
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19150708
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-08
- Monat1915-07
- Jahr1915
-
978
-
979
-
980
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
,v 155, 8. Juli 1915, Redaktioneller Teil, nicht »lehr alz für sich bindend erachtet und sich geweigert, Verzugs, zinsen zu zahlen; sie hat nachher der Firma Volckmar erklärt: »Ich zahle die Verzugszinsen nicht; da du aber auf Zahlung bestehst, werde ich dir die Kommission wegnehmen," (Rufe; Aha!— Nein!) Nach- her ist wohl ein Einverständnis zwischen den beiden ersolgt, und die Firma Volckmar hat aus die Zahlung der Zinsen verzichtet. Jeden falls ist für uns das eine klar gewesen, daß die Firma R, eingegangene Verpflichtungen nicht crsüllen wollte. Die Verpflichtungen waren ja in der gemeinsamen Besprechung zwischen Verbandsvorstand, Sortimenterausschuh und Barsortimentern unterm Vorsitz des Börsen- vereins-Vorstandes sestgestellt worden. Nach unserer Meinung ist die Firma Volckmar wohl berechtigt gewesen, die Weiterliescrung in Rechnung und gegen bar an die Firma R, auf Grund von § 5 der Satzungen einfach zu verweigern. Daß zwischen der Firma Volckmar und Koehler ein Geheimvertrag besteht, wonach die beiden Firmen sich gegenseitig verpflichten, wenn die Verbindung mit dem einen Barsortimenter abgebrochen wird, auch der andere sie abbrechen oder nicht aufnehmen dürfe — das sind Vereinbarungen, die zwischen den Barsortimentern bestehen, die uns aber hier zunächst gar nicht zu beschäftigen haben, (Sohr richtig!) Es ist vielleicht bedauerlich, daß sie bestehen; aber keine Bürsenvcreinssatzung hat das Recht, in diese Beziehungen der Barsortimcnter untereinander einzugrcifen. Jedenfalls ist keine Bestimmung der Satzungen vorhanden, dis den Barsortimentern ein derartiges Übereinkommen unmöglich machen konnte. Also wir stehen auf den: Standpunkt, daß die Firma Volckmar, mag cs nun eine Maßregelung sein oder nicht, mag man es Maß regelung nennen oder nicht, auf Grund von § 5 wohl berechtigt war, die weitere Lieferung zu verweigern. Ich glaube nicht, daß der Börsenvercinsvorstand bei der näheren Prüfung der Aktenstücke zu einem andern Entschluß kommen kann, und ich möchte Sie bitten — es liegen dem Börscnvereinsvorstande vielerlei Aufgaben vor, und das Durcharbeiten des Aktenmaterials erfordert zum mindesten eine Sitzung des Börsenvereinsvorstandes in Leipzig —, von diesem An träge, der ja in wohlmeinender Absicht gestellt ist, Abstand zu nehmen. Natürlich, wenn Sie bestimmen, daß sich der Vorstand mit der Sache beschäftigen soll, so wird es geschehen. Aber ich bemerke, es wird eine rein akademische Erörterung werden, (Sehr richtig!) Praktisch ist der Fall ja erledigt, und ich glaube, beide Parteien, der Vorstand des Verbandes und die Barsortimenter, werden aus dieser Erörte rung ihre Konsequenzen ziehen. Ich glaube wohl, daß die Herren Barsortimenter einen so schlossen Standpunkt für die Folge nicht durchführen werden, (Hört! hört!) Sie wollen ja auch in erster Linie Geschäfte machen, und auf der andern Seite liegt doch auch dem Sortiment daran, in freundlichen Beziehungen mit den Barsorti mentern zu bleiben, (Sehr richtig!> Also es würden rein akademische Erörterungen sein, etwas Praktisches kommt nicht heraus. Es heißt nur hier im Augenblick: wer hat denn eigentlich recht gehabt; aber praktisch kommen wir gar nicht weiter, (Herr Kommerzienrat Schöp- ping; Ich ziehe meinen Antrag zurück! — Bravo!) Deshalb bitte ich die Herren, von diesem Antrag Abstand zu nehmen und die Dis kussion zu schließen. Jeder der Beteiligten wird aus dieser Diskussion seine Lehre gezogen haben, (Bravo!) Vorsitzender: Also der Antrag Schöpping ist zurückgezogen, Herr Siegismund hat aber auch ferner den Antrag aus Schluß der Diskussion gestellt. Ich werde Ihnen zunächst die Rednerliste verlesen. Gemeldet haben sich noch die Herren Staar, Volckmar und Kröner, Wenn Sie den Schluß beschließen, dann nehme ich an, daß Sie diese Redner noch zu hören wünschen. Wünscht jemand für den Schluß zu sprechen? — Das ist nicht der Fall, Ist jemand gegen den Schluß? (Zuruf: Zur Geschäfts ordnung! — Ich beantrage Schluß der Debatte, ohne die folgenden Redner noch anzuhören! — Widerspruch und Zuruf: Gibt es nicht!) — Ich möchte doch bitten, von dem sofortigen Schluß abzusehen. Der Wunsch mag ja Wohl berechtigt sein; aber wir haben es bisher immer so gehalten, daß wir die gemeldeten Redner noch hörten. Also wer ist für den Schluß der Debatte? (Zuruf: Alle!) Wer nicht dafür ist, den bitte ich auszustehen, — Es erhebt sich niemand. Der ,Schluß ist angenommen; es werden aber noch die gemeldeten Redner gehört werden, neue Meldungen kann ich nicht mehr an- nehmcn. Zunächst gebe ich also Herrn Slaar das Wort, Herr Bernhard Staar, Berlin: Meine Herren! Es handelt sich hier, wie es Herr Volckmar schon ganz richtig gesagt hat, um eine Gefühlssache oder, sagen wir einmal, um Standessragen, und ich bin der Meinung, ein öffentliches Gericht kann da gar nicht entscheiden. Denn einem Richter fehlt das Ver ständnis sllr diese kleinen Imponderabilien des Buchhandels; die kann er nicht beurteilen. Ich bedaurc aber, daß bisher kein Kom missionär oder Verleger zu der Frage gesprochen hat; denn diese Herren geht es doch auch sehr an. Ich persönlich habe mit der Firma Volckmar das beste Einvernehmen und bin durchaus zufrieden. Das kann mich aber nicht hindern, hier im Interesse eines Kollegen das Wort zu ergreifen. Und wenn Herr Volckmar sagt, er hätte mit der Firma Koehler das Abkommen, daß sie sich gegenseitig unterstützten, so könnten wir Sortimenter ja auch einmal das Abkommen treffen: sobald einer von uns »gemaßregelt« wird, gehen wir 500 anderen von dem bcircssenden Kommissionär ab. Das ist natürlich praktisch unmöglich, weil es selbstverständlich viel leichter ist, zwei Barsorti menter unter einen Hut zu bringen als soundsoviel Sortimenter, und die Barsortimenter wissen das auch. Wir müssen aber hier ein mal die Meinungen der verschiedenen Kollegen hören, damit, wenn einmal ein neuer Fall vorkommt, die Herren Barsvrtimenter mehr Rücksicht aus die Stimmung der Sortimenter nehmen. Die Gerichte, wie gesagt, können nichts entscheiden. Aber ich würde den Herren Barsortimentern doch empfehlen, in solchen Fällen die größte Milde walten zu lassen. Da müßte die Firma Volckmar sagen: »Geh in Gottes Namen; ich brauche dich nicht«. Das wäre ein vornehmer, großer Standpunkt, Und da möchte ich an die Herren Barsortimenter die Bitte richten, nach diesem Gesichtspunkt in Zukunft zu handeln. Denn die Gefahr liegt für uns darin, daß Herr Volckmar sagte, er fühle sich gemaßregelt. Das Gesühl ist aber nicht in Gesetzespara graphen zu bringen, das kann immer konstruiert werden. Das ist eine rein subjektive Ansicht, und dabei liegt die Gesahr für uns darin, daß man dieser subjektiven Ansicht bedingungslos ausgeliefert ist, (Sehr richtig!) Vorsitzender: Herr Hans Volckmar hat das Wort, Herr Hans Volrlniar, Leipzig: Meine Herren, nur ganz kurz! Die Worte, die Herr Geheimrat Siegismund an Sie gerichtet hat, könnten zu einem Mißverständnis führen. Er hat in Nichtkenntnis der zwischen den Barsortimenten bestehenden Verträge gesagt, daß, wenn ein Sortimenter nicht mehr von einem Barsortiment beziehe, der betreffende Barsortimcnter nach dem Vertrage berechtigt wäre, ihn auch bei den übrigen Bar- sortimcntcn zu sperren. Ein solches Abkommen besteht selbstverständ lich nicht. Sie sehen es ja in der Praxis tagtäglich, daß ein Sorti menter bestellen kann, wo er will. Es besteht —, und das bitte ich scharf im Auge zu behalten — lediglich ein Abkommen in dem Sinne, daß, wenn ein Sortimenter gegen die gemeinsamen vom Börsen- vercin festgestelltcn Lieferungsbedingungen verstößt (Sehr richtig!) und wenn er diesen Verstoß nicht zurllcknimmt oder die Anerkennung der Bedingungen verweigert, sondern nunmehr seinen alten Liefe ranten boykottiert oder in irgendeiner anderen Form maßregelt, also lediglich für diesen Fall einer Maßregelung besteht ein Schutz bündnis, und dieses Schutzbündnis ist nötig, wenn Sic nicht die ganzen Lieferungsbedingungen über den Hausen werfen wollen. Das ist auch die Erwiderung aus das, was Herr Nitschmann vor hin gesagt hat. Die Verhängung der Sperre muß unbedingt begründet sein in der Verweigerung der Anerkennung oder Einhaltung der Liefe rungsbedingungen, Das ist die unbedingte Voraussetzung, und diese hat in dem Falle N, meiner Ansicht nach Vorgelegen, Zum Begriff der Maßregelung, der eine gemeinsame Sperre auslösen kann, ge hört also selbstverständlich stets eine vorausgegangcne Differenz über die Barsortimentslieserungsbedingungen. Vorsitzender: Ich möchte dazu nur sachlich bemerken, daß bis jetzt uns dieser Wortlaut des Abkommens zwischen den Barsortimcnten nicht zur Kenntnis gekommen ist. Also Herr Volckmar hat es übersehen, ihn in seinen Briefen anzugebcn, Herr Hans Volckmar, Leipzig: Ich hätte dem Berbandsvorstande selbstverständlich eine Ab- 979
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht