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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1915
- Sprache
- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-08
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1915
- Autor
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- [4] - 974
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Redaktioneller Teil. psk 155, 8. Juli 1915. Herr Paul Milchmann, Berlin: Meine Herren! Auf eine Anfrage aus dem Mitgliederkrcisc haben wir vorher die Angelegenheit kurz und sachlich dargestellt, wie sie uns mit den sämtlichen Akten übergeben worden ist. Die Sache hat zunächst, wie ich schon sagte, den Berliner Sortimenterverein beschäftigt. Wir haben aber geglaubt, daß es sich um eine Prinzipien frage von großer Bedeutung handle, und haben sie infolgedessen von Verbands wegen übernommen. Der Briefwechsel mit der Firma Volckmar ist zu keinem Ergebnis gekommen, da unsere beiderseitigen Standpunkte sich nicht nähern konnten. Es handelt sich also nochmals kurz um folgendes: Vom 7. August bis zum 10. September hat sich zwischen der Firma Volckmar Bar sortiment, Berlin, und einer Berliner Sortimcntssirma ein Streit entspannen über die Zinsberechnung für den fällig gewordenen und nicht bezahlten Barsortimcntssaldo. Wir geben von vornherein zu, was aus den Akten auch zu ersehen ist, daß die Firma Volckmar in diesem Punkte vollständig im Rechte gehandelt hat; denn die kontra diktorischen Verhandlungen, die seinerzeit hier in Leipzig statlsandcn, haben diese Zinszuschlägc gebilligt, die die Firma Volckmar in diesem Falle geltend gemacht hat, und die Sortimcntssirma ist demnach mit ihrem Widerspruch im Unrecht. Nun ist die Sache von der Firma Volckmar in der Weise erledigt worden, daß sie nach einmonatigem Hin- und Herschreiben der Sortimentsfirma mitgeteilt hat, sic über nehme den fällig gewordenen Betrag vom Barsortimentskonto aus Leipziger Kommissionskonto. Damit war das Barsortimentskonto in Berlin ausgeglichen und das Kommissionskonto entsprechend belastet. Die Sortimcntssirma hat ihr Einverständnis hiermit am 14. Sep tember erklärt. Nun setzte sich der Briefwechsel weiter fort wegen Wicder- erössnung des Quaitalskontos; das hatte natürlich Volckmar, als der Saldo nicht einging, gesperrt und hatte der Firma nur gegen bar geliefert. Die Firma Volckmar erklärte sich am 28. Oktober bereit, dieses Konto wieder zu eröffnen, unter der ausdrücklichen Bedingung, das; sich der Sortimenter für die Zukunft verpflichte, keinerlei Schone- rigkcitcn wegen der Begleichung von etwa fällig gewordenen Saldi zu machen. Eine Übernahme etwaiger Saldi aus Kommissionskonlo könne nicht mehr stattfinden. Der Sortimenter wollte auf diese Be dingungen nicht cingehen und kündigte der Firma Volckmar zum I. Januar 1915 die Kommission. Daraus erhielt er einen Brief von der Firma Volckmar, den ich mit Ihrer Zustimmung, Herr Volckmar, hier verlesen will; das wird vielleicht das einsachstc sein. (Herr Volck- mar: Meinetwegen!) Die Firma Volckmar schreibt: Ich empfing Ihre Zuschrift vom 1. ds. Mts., aus der ich er sehe, daß Sie mir Ihre Kommission zum 1. Januar 1915 kündigen. Da im Leipziger Kommissionsgeschäft keinerlei Differenz mit Ihrer werten Firma vorliegt und Ihnen auch dort keinerlei Kredit schwierigkeiten gemacht worden sind, kann ich dies nur als eine Maßregelung meiner Firma betrachten, die ich damit beantworten werde, daß, wenn Sie dieselbe nicht rückgängig machen, ich Ihnen von meinem Barsortiment überhaupt nichts mehr, weder in Rech nung noch gegen bar liefern werde. Ob es in Ihrem Interesse liegt, daß Sie dann Ihre Kundschaft nur stets um 24 bis 48 Stunden später bedienen können, als die übrigen Berliner Sortiments- geschäste, müssen Sie selbst am besten beurteilen können. Es ist mir übrigens unverständlich, was Sie durch diese Kom- missionskündigung bezwecken. Wenn Sic meiner Firma die Kom mission entziehen, so geht Ihnen die Chance, den Saldo des Bar sortiments eventuell auf Kassa-Konto zu übertragen und dadurch die Berzugsprvvision nicht zu bezahlen, gleichfalls verloren; denn einen solchen Vorteil kann nur ein solches Kommissionsgeschäft einräumen, das zugleich ein Barsortiment besitzt, also außer meiner Firma nur die Firma K. F. Koehler. Mit dieser bestehen aber freundschaftliche Vereinbarungen, daß sie Kommittenten meiner Firma nicht übernimmt. Es bleibt Ihnen also nichts übrig, als zu einem Kommissionär ohne Barsortiment überzugehcn. Womit sind Sie also gebessert? Übrigens könnte ich die. Firma Koehler, da Sie meine Firma durch die KommissionsküDigung maßregeln, nach dem zwischen uns bestehenden Vertrage veranlassen, Ihnen auch das Koehlersche Barsortiment zu sperren, eine Maßnahme, von der ich aber zunächst absehen werde. 974 Ich kann nur nochmals sagen, daß es mir vollkommen unbe greiflich ist, warum Sie meiner Firma die Geschäftsfreundschaft, dis 49 Fahre bestanden hat, kündigen, da ich Ihnen im Kom missionsgeschäft und Barsortiment genau das gleiche biete wie jede andere Firma, also für Sie eine materielle Veranlassung nicht vorliegt. Sie sich im Gegenteil durch einen solchen Schritt höchstens selbst schädigen. Hochachtungsvoll (gez.:) F. Volckmar. — Ich habe diesen Brief vorhin nicht verlesen, weil ich das Einver ständnis des Herrn Volckmar nicht hatte. — Daran haben wir nun einen Brieswechsel mit der Firma Volck mar geknüpft, worin wir darlegten, daß wir nicht auf dem Stand punkt stehen, daß es sich um eine »Maßregelung« handle. Eine ein fache Kündigung kann niemals eine Maßregelung sein. Nach § 19 Absatz ck der Satzungen hätte außerdem der Sortimenter die Kom mission überhaupt nur aufgeben können, wenn er bis zu dem Kündi gungstermin am 1. Januar den vollen Saldo bezahlt hätte; andern- salls wäre die Kündigung überhaupt nicht in Frage gekommen. Es ist also unbedingt anzunehmcn, daß die Sortimcntssirma entweder schon bezahlt hatte oder in nächster Zeit den Rest begleichen wollte. Es handelt sich für uns zunächst um die Prinzipiensrage: ist das Barsortiment berechtigt, auf Grund des § 5 der Satzungen, der den Lieserungszwang verneint, einem Sortimenter, der einem andern Geschäftszweige der Barsortimentsfirma auskündigt, nun die Bezüge auch gegen bar zu sperren? Und was noch wichtiger ist, die größere Prinzipienfrage: soll ein Barsortiment berechtigt sein, auch die anderen Barsortimente in diesem Falle zu veranlassen, trotzdem sic die Sache gar nichts angeht, nun ebenfalls der Sortimentsfirma die Bezüge zu sperren, so daß die Firma von keinem Barsortiment etwas geliefert bekommt? Wir haben gemeint, daß das nicht allein im Interesse des Sortiments zu verneinen ist, sondern vor allen Dingen auch im Interesse des Verlags, dem daran gelegen sein muß, seine Produktion einem jeden regulären Sortimenter auszuliesern. Das waren unsere Ausführungen, und wir haben bedauert, daß wir mit der Firma Volckmar nicht zu einem Resultat gekommen sind, daß die Firma aus ihrem Standpunkt beharrt und uns geschrieben hat, sic könne sich in dieser Frage nur einem letztinstanzlichen Gerichts urteil beugen. Dieses Urteil wird aber kaum herauskommen, wenn es sich um einen Sortimenter handelt, der die Kosten scheut, die ihm auch im obsiegenden Falle entstehen. Der Sortimenter ist im vor liegenden Falle wohl lediglich durch die Rücksicht aus diese Kosten veranlaßt worden, der Drohung der Firma Volckmar zu weichen, und hat ihr die Kommission gelassen. Wir haben nun gebeten, daß sich die Bersanimlung darüber ausspricht, wie ein solcher Fall zu beurteilen ist und ob es nicht doch rötlich ist, daß die Firma Volckmar von ihrem Standpunkt abgeht, da sich Perspektiven für die Zukunft eröffnen, die für das Sortiment und den Verlag und vor allen Din- gen auch für die Leipziger Kommissionssirmen sehr trübe sein könnten. (Sehr richtig!) Vorsitzender: Wünscht nun vielleicht Herr Volckmar das Wort? Herr Hans Volckmar, Leipzig: Meine Herren! Wenn ich gewußt hätte, daß die Sache heute hier zur Sprache käme, so hätte ich mich selbstverständlich auf die Angelegenheit vorbereitet und wäre hier erschienen. Diese Kenntnis mir beizubringen, wäre vermutlich dem hochverehrten Herrn Ber- bandsvorsitzenden nicht allzu schwer gewesen. Vorsitzender: Darf ich Herrn Volckmar unterbrechen: es wäre mir sehr schwer gewesen; denn ich kann doch nicht in die Zukunft sehen, ebensowenig wie er. Ich konnte Herrn Volckmar nicht benachrichtigen, weil ich nicht wußte, daß die Sache zur Sprache kommen würde, und die Akten haben wir nur der Vorsicht halber mitgenommen. Ich habe das aber sofort mit dem Einverständnis der Versammlung getan, weil wir nicht in Ihrer Abwesenheit verhandeln wollten, und ich hätte cs auch unbedingt vorher getan; aber wir wußten absolut nicht, daß die Sache hier Vorkommen würde. Ich bitte nunmehr Herrn Volckmar, sortzufahren: Herr Hans Volckmar, Leipzig: Nun, ich wollte nur sagen, daß es für mich und die Versamm lung einfacher und angenehmer gewesen wäre, wenn ich vorbereitet
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