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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1840
- Sprache
- Deutsch
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975 37 976 legm; im Unterlassungsfälle können Nichtigkeitsbeschwerden gegen das Verfahren der Behörden erhoben werden. — In wiefern dieEinrückung selbst der amtlichen Bekanntmachungen in das Jntelligenzblatt meistcnthcils zwecklos ist und unnütze Kosten verursacht, darüber ist bereits in der „Neuen Monats schrift für Deutschland von Fr. Buchholz (Januarheft 1831)" abgehandclt worden; wir übergehen dicß indessen und wollen die Sache nur noch in der Rücksicht betrachten, in welcher sie das Interesse des Buchhandels berührt, der wegen seiner zahlreichen Insertionen am meisten bei dem Eincückungs- zwange leidet. Eine Entbindung von diesem Zwange ist nicht so leicht, wie cs auf den ersten Hinblick scheinen mag; denn mit der selben würde das ganze Institut in seinen Grundfesten er- ^ schlittert und mit der Zeit umgestürzt werden. Das wäre im Grunde genommen kein Unglück für die Gesellschaft, denn jenes Institut ist veraltet und entspricht der vorgeschrittenen Zeit mit seiner großen Menge öffcntl. Blätter nicht mehr. Die Frage handelt sich nur darum, wie die Haupt-Jntelligenz- Easse, in welche sämmtlichc Jntelligenz-Eomptoirs ihre Uebcr- schüsse ausschüttcn und aus der die Bedürfnisse für das Mi- litair-Waisenhaus bestritten werden, dabei zu stehen kommen würde. Diese Frage könnte nur Se. Erretten; der Hr- Gene ral-Postmeister v. Nagler entscheidend beantworten. Bei seiner anerkannten Gercchtigkcitslicbe und äußerst strengen Ordnung in allen seinen Einrichtungen darf man ihm nicht zumuthcn, den Einrückungszwang in die Jntelligenzbl. für die Bücheranzeigen allein aufzuhcbcn; er würde jedes andere Inserat davon befreien, im Fall er cs für gut fände. Und wenn der vielbeschäftigte verdienstvolle Staatsmann, dem die ser Gegenstand nicht so nahe liegen mag, als sein musterhaf tes Postwescn, cs damals nicht für gut gefunden hat, diesen Zwang aufzuheben, als unsere Berliner Eollegen ihn deshalb angingen, so mag der Grund vielleicht nur darin gelegen haben, daß ihm die Mangelhaftigkeit des Instituts nicht cin- leuchtetc, welche mehr im gemeinen Leben als von seinem hohen Standpunkte aus erkannt werden kann, und daß er cs mit seiner Gewissenhaftigkeit nicht vereinbaren konnte, dem seiner Obhut anvertcautcn Institute, und mittelbar demWai- scnhause, nachtheilig zu werden. Wenn ihm der fragliche Gegenstand indessen recht dringend ans Herz gelegt und die Mängel des Jntelligenzwescns, der Wahrheit gemäß, recht anschaulich vorgeführt werden, so zweifeln wir nicht, daß der Herrn, v. Nagler der Sache seine Aufmerksamkeit schen ken und eine zeitgemäße Reform damit vornehmen werde. Zunächst müßten, unserer Meinung nach, alle öffcntl. Blätter in Absicht auf die an die Jntelligcnz-Eassc zu leisten den Abgaben gleichgestellt und keine Rücksicht darauf genom men werden, ob in den Städten, in welchen sie erscheinen, Jntelligenzblättcr bestehen oder nicht. Dieß wäre nichts weiter als ein Act der Gerechtigkeit lind Billigkeit, der die sich im Vortheil befindenden Herausgeber anfänglich zwar frappiren, aber bei ruhigem Blute doch zur Anerkennung be wegen dürfte. Sodann müßte aber auch zugleich der Ein rückungszwang in die Jntelligenzblättcr aufhörcn. Sehr wahrscheinlich würden diese an Insertionen sogleich verlieren; was indcß die Haupt-Jntcll.-Easse auf einer Seite cinbüßen möchte, würde sie auf der andern vielleicht in größcrm Maße gewinnen, selbst wenn mit dieser neuen Einrichtung den Jn- telligcnzblättern der Untergang bcvorstände. — Die Jntelli- genzblätter haben, so wie die Sachen jetzt stehen, mit Unrecht auf ihrem Titel den Zusatz: „zum Nutzen und Besten des Publicums," und bestehen eigentlich nur noch zum Nutzen und Besten des Militair-Waisenhauses. Das Publicum liest sic nicht und der Einrückungszwang ist ihm lästig. Wenn sic wirksamer gemacht werden sollten, so müßte mit dem Ein rückungszwange das Publicum zugleich gezwungen werden, die Jntelligenzblättcr zu halten und zu lesen. Diese Maß regel würde aber zu dem Harten das Härtere fügen, umso mehr, als schon die Regierungs-Amtsblätter gehalten werden müssen, mit welchen, wenn man ja die Sache nicht fallen lassen will, die Jntelligenzblättcr vereinigt werden könnten. Es wäre hiermit wenigstens ein Schritt zum Bessern geschehen. 6k üoxtziAtikrc, rö xalov nark'^krk." N. II. Aus Baiern. Die Bairischen Buchhändler haben sich bei dem Kammerbeschlusse, die Abgabe von Freiexempla ren und den Eentralschulbücherverlag betreffend, keineswegs zufriedcngestcllt. Der Senior der Nürnberger Buchhändler, Ile. Eampe, hat an sämmtlichc Bairische Buchhandlungen ein Pcomemoria ergehen lassen, worin er sich unter Andcrm auf das Votum des Abgeordneten De. Gack, protestantischen De- cans zu Sulzbach, beruft. Dieser äußerte nämlich jüngst in Betreff der abzugebenden Freiexemplare in der Kammer: „Will man sich auf das Beispiel von England und Frankreich berufen, meine Herren, wo vielleicht ähnliche Opfer gefordert werden, so muß ich crwicdern, daß beide Länder vollen Schutz und ungehinderte Preßfreiheit gewähren. Bieten Sic unfern Buchhändlern gleiche Bedingungen, wie sie die von England und Frankreich genießen, ich bin überzeugt, sic werden sich willig in die Abgaben noch mehrer Exemplare finden. Nach dem dies aber nicht der Fall ist, so ist die Forderung von fünf *) Exemplaren nicht nur unbillig, sondern auch unge recht." Am Schluffe des im Drucke erschienenen Promc- moria heißt es: „Ucbrigcns wäre cs sehr betrübend, wenn wir erleben sollten, daß jeder Deutsche Bundesstaat seine isolirten Gesetze hier anwendete, denn Deutsche Sprache, Literatur und Kunst sind das Gemeingut aller Deutschen, das letzte Band, das Alle noch zusammcnhält, und die Gesetzgebung darüber muß Sache Gesammtdcutschlands sein, damit überall in die ser Hinsicht nach gleichen Grundsätzen entschieden werde. So hat es auch richtig die Bundesacte bestimmt, und nur die Einführung, rcsp. Durchführung dieser Bundesgcsetzc in den einzelnen Bundesstaaten den Regierungen überlassen, nach den verschiedenen Formen ihrer Verfassungen. Jndeß der Bundestag zögerte lange. Da brach Preußen das Schwei gen, trat (I I. Juni 1837) mit einem trefflichen Gesetze her vor, übergab cs dem Bundestage — und diese Anregung hals. Fünf Monate nachher (9. Nov. 1837) erhielten wir die zweckmäßigen, uns einstweilen genügenden Bundesbe schlüsse, mit der Zusicherung, daß— nach fünfjähriger Er- In dem in voriger Nr. des Börsenblatts mitgctheilten Bairischen Gesetze gegen Nachdruck ist nur von 2 Expl. die Rede.
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