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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1840
- Sprache
- Deutsch
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1087 43 1088 eine Notiz vom Jahre 1675 über dm Bewohner der Stadt Kuttenberg fand, und darauf fußte, das 400jährige Factum der Geschichte anzugreifen. Solche Quellen können offenbar den Fluß unserer Jubelfrcudcn nicht trüben! 8- Nachdrucks-Gesetzgebung in England. Herr John I. Lowndcs, Advocat in London, hat eine Schrift über den Nachdruck herausgegcbcn, die ganz geeignet ist, die Bemühungen zu unterstützen, die einer seiner Eollegen im Paclcmente, der Serjeant Talfourd, anwendct, um ein Gesetz zu erwirken, das über die Sicherstellung des geistigen Eigen thums in Großbritannien keinen Zweifel mehr übrig läßt. So wie die Sachen jetzt in seinem Vaterlandc stehen, meint Herrr Lowndes, scheinen die vorhandenen gesetzlichen Bestim mungen, die allerdings ursprünglich gegeben seien, um den Autoren ihre Rechte zu sichern, mehr dazu benutzt zu werden, dieselben einzuschränkcn, zu umgehen und zu beeinträchtigen. Der Verfasser behauptet, daß England in dieser Beziehung gegen die meisten übrigen Länder zurückstehe; namentlich sei cs nicht genug gegen Verkauf der im Auslande erscheinenden Nachdrucke Englischer Werke gesichert, denn man könne jetzt in London die Pariser Ausgaben von Byron, Moore und Hallam für wenige Shillings haben. Herr Lowndcs giebt auch eine Ueber- sicht der Gesetzgebung über den Nachdruck in andern Ländern, wobei Preußen, als den meisten übrigen ein Beispiel gebend, vorangestcllt wird. Auch die Vereinigten Staaten von Nord- Amerika haben in der letzten Zeit das absolute Eigcnthums- recht der Schriftsteller an ihren Werken anerkannt, und ein Eomite der gesetzgebenden Versammlung in Washington hat sogar darauf angctragen, dieses Recht auch ausländischen Schriftstellern zu gewähren. In den Skandinavischen Län dern und in Spanien ist das Verlagsrecht durch keine Zeitbe stimmung eingeschränkt und daher als ein immerwährendes zu betrachten. In Frankreich gilt cs bis zu einem Termine von zwanzig Jechren nach dem Tode des Verfassers, doch soll die ser Termin jetzt noch erweitert werden. In Holland und Belgien gelten die Bestimmungen des Französischen Gesetzbu ches auch in dieser Beziehung. In Rußland dauert das Verlagsrecht fünfundzwanzig Jahre. Ucberall aber werden die Vergehungen gegen das geistige Eigcnthumsrecht strenger beaufsichtigt und stärker geahndet als in England. Verantwortlicher Redacteur: I. C. Stadler. 6 e k a n n t in a cl) u n g e n. öubscriptions- und pränumerations- Anj eigen. s2W.j Schiller, gemalt von will). Schmidt, in Stahl gestochen von T. A. Schrverdgchurth. Den die Jubilate-Messe nicht besuchenden Herren College» zeigen wir hiermit ergebenst an, daß wir, um den in Leipzig jetzt anwesenden Herren College» wenigstens vor Augen zu legen, was man von diesem, ihnen mehrmals angepriesencn Kunstblatte zu erwarten hat und zu zeigen, wie w.it der Stich desselben gediehen ist, einen Probedruck im Bbrsensaalc haben ausstellcn lassen. Derselbe zeigt nur den Hintergrund, so wie den Kopf und Hals Schillcr's, bis auf eine nochmalige sorgfältige Rcrouche, fertig, die übrigen Kbrperthcile, bis zu den Knien herab, sind noch zu vollenden. An diesen arbeitet der Künstler ununterbro chen, und hat die Vollendung in spätestens 3 Wochen zugesichcrt. Wir kdnnen dies Bild der eignen Bcurthcilung der Be schauer überlassen, denn cs bedarf der Empfehlung nicht. Aber überzeugt sind wir, daß, wenn man sich unter dein mehrmals angekündigtcn Bildniß Schillcr's dasselbe in so leher Vollendung l und Staffage ausgcführt gedacht hätte, man ohne Furcht vor ! Ladenhütern Parthicn für feste Rechnung bestellt haben würde. Der erste Subscriptions-Termin sollrc laut unseres Circu- lairs vom 10. März mit dem Erscheinen des Blattes (l. Mai) ^ ablauscn, weil nach dem Versprechen des Künstlers an diesem Tage der Stich vollendet sein sollte. Da sich diese Vollendung aber nun noch um einige Wochen verzögert, so wollen wir auch > den Schluß dieses Termins bis zum 1. Juni hinaus verlege», um nun, wo vor Augen gelegt ist, daß bei fester Bestellung auf 10 Ercmpl. eines solchen Blattes und zu so l ch e m Preise ein Risiko gar nicht denkbar, Jedem »och Gelegenheit zu geben, sich ungewöhnlich günstige Vorthcilc zu sichern. Bis zum 1. Juni sollen daher noch folgende 1. Subscript.- Preise bestehen: 1) auf chines. Papier vor der Schrift 2 >^. Pr. Crt. 2) - Velin- - - - - 1^ 16^. Pr. Crt. 3) - chines. - mit - - 1 >?. Pc. Crr. 4) - Velin- - - - - 15-s. Pr. Crr. und zwar auf Rechnung mit s, gegen baar mit 40» Rabatt. Mit diesem Tage Horen dieselben jedoch auf, und es treten dann die bereits angczeigtcn höheren Preise ein. Wer jedoch bis zum 1. Juni mindestens 10 Ercmpl. be stellt und bei Ablieferung mit 40 ss Rabatt bezahlr, dem liefern wir auch später den weiteren Bedarf noch zu obigen Preisen, doch ebenfalls nur gegen baar. Erfurt, 12. Mai 1840. Müllcr'sche Buchhandlung. Sucher, Musikalicn u. s. w. unter der Presse. s2ü24.s Bei L- Fernbach sun. in Berlin erscheint binnen 8 Tagen eine Schrift unter dem Titel: Ueber den Ursprung der wider die Juden er hobenen Beschuldigung, bei der Feier ih rer Ostern sich des Blutes zu bedienen, nebst vollständigerDarstcllung des jüdischen Rituals in Beziehung auf den Genuß des Blutes. Historisch kritischer Versuch von Di. Carl Ignatz Corve. Sie wird etwa 4 bis 5 Bogen stark in Umschlag und 8 A kosten. Handlungen, die sich davon viel Absatz versprechen, bitte ich ihre Bestellungen bald gefälligst einsenden zu wollen.
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