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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1840
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- Deutsch
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2537 97 2538 hier seit mehr als zwei Dcccnnien als ein bedenkliches Zugcständ- niß für die Presse angesehen wird^). Das oben erwähnte Handbillet scheint nun, wie gesagt, die Harmonie in diesem, mit der wachsenden Aufklärung immer wichtiger werdenden Administrationszwcige Herstellen und zugleich die Mißbräuche abschaffcn zu wollen, wozu leider die Verirrungen der Zeiten seit dem Jahr 1819 auch einige Veranlassung gegeben haben. Vorerst wird durch die kaiserl. Entschließung die Normalin struction von 1810 in Ecnsurangelegenheiten, die zwar fort während die gesetzlich bestehende war und den humansten Geist athmet, als die einzige Richtschnur bezeichnet und gleichsam restituirt, sowie jene Verordnungen, welche der vorige und der jetzt regierende Kaiser erlassen haben. Jene seitherigen Anordnungen der obersten Eensurhofstelle, welche nicht in genauem, völligem Einklänge damit geschehen sind, werden außer Wirksamkeit gesetzt. Darunter gehört unter andern der so sehr überhand genommene Gebrauch,dieEensurgegenständc auch anderen Stellen mitzutheilen. Eine Schrift nur einiger maßen gemischten Inhalts wanderte bisweilen durch ein halbes Dutzend Facultäten und Behörden, woraus Versäumniß in der Erledigung entsprang, und durch Bemängelungen so vie ler Richter, gleich jenem Bilde des griechischen Künstlers, der jeden Tadel verbessern zu wollen erklärte, der Gegenstand end lich zum gehaltlosen unförmlichen Products herabsank. Auch war es nicht selten die natürliche Folge, daß solche Personen die Schrift mehr von dem specicllcn Standpunkt ihrer Stel lung als im Sinne der Allgemeinheit, der Wissenschaft und Wahrheit beuctheilten. Wenn z. B. der Leiter eines Theaters zugleich Censor der über dasselbe rcfecirenden kritischen Blät ter ist, wird er die erstcce Eigenschaft nur sehr schwer in dem Maße aus den Augen verlieren, um auch gegen den gerechten Tadel gerecht zu sein. Diese Zusendung literarischer Gegen stände an andere Stellen ist durch das Handbillet auf die aller- wichtigsten Fälle beschränkt worden und dürfte nunmehr wohl blos an die Staatskanzlei Statt finden, dort, wo es wichtige politische Erörterungen betrifft. In allen übrigen Fällen, heißt cs , ist die Polizeihofstelle als oberste Ecnsurbchördc er mächtigt und beauftragt, selbst zu entscheiden. Ein anderer höchst wichtiger Punkt der Verfügungen dieses Handbillets ist die befohlene Erweiterung des Wirkungskreises des Ecntcal- Bücherrevistonsamtcs. Diese Stelle war im Verlaufe der Jahre fast zu einem Manipulationsamte heruntergekommen und bildete gleichsam noch das Einreichungsprotokoll und Ex pedit für Schriftsteller und Buchhändler. Außer einfachen literarischen Buchhändlerannonccn hatten weder der Amtsvor steher noch die Revisoren für sich die Befugniß, einem Artikel das Imprimatur oder Admittitur zu crtheilen. Die Noten der Eensoren wurden erst der Hofstclle vorgelegt und diese ent schied. Die Arbeitslast dieser Letzter» mehrte sich daher auch ungemein, zumal alle Journale, welche früher unter demBü- checcevisionsamte gestanden hatten, in ihren Bereich gezogen sind und bis zur Zeit von einem sogenannten Vorcensoc gele sen, von einem Beamten der Hofstclle rcvidirt, und endlich von dem Präsidenten selbst erledigt werden, welcher seine Amls- 5) Aber gewiß nicht von den obersten Staatsgewalten, son dern von den vielen in Wien angesteUrcn Sensoren, die durch die strengste Handhabung und Anwendung ihrer höchst vagen Instructionen ihre Anstellung und Besoldung rechtfertigen wollen. thätigkcit wegen Gegenständen, die oft von dem geringfügig sten Interesse sind, da sie meistens Theaterartikel zum Inhalte haben, bis tief in die Nacht hinein zu verlängern genöthigt wird. Der Hofstelle ist nun aufgetragen worden, ungesäumt einen Vortrag zu erstatten, wieder Wirkungskreis des besag ten Rcvisionsamtcs zweckmäßig zu erweitern ist. Es wird da hin gewiesen, daß in diesem Vortrag hauptsächlich auf den bereits genehmigten Censurplan für das lombardisch-venctiani- sche Königreich Rücksicht zu nehmen, und derselbe danach cin- zucichtcn sei. Hiernach aber ist dcr Amtsvorstchcr des Büchcr- revisionsamtes in Mailand zugleich Ehef der Censurbchördc erster Instanz und hat c>ua ospo-ceusore zu fungircn- Alle Druckschriften, welche nicht drei Bogen überschreiten, somit auch die meisten Journale, werden von demselben erledigt. Zu gleicher Zeit hat der Kaiser eine Anzahl wirklicher Een- soren ernannt, welche einen festen Gehalt beziehen und als wirkliche Beamte der EensurstcUc in Eid und Pflicht zu neh men sind. Wenn auch der Gehalt nur 400FI.E.-M. beträgt, so gibt ihnen weit mehr die besagte amtliche Stellung mit der aus ihren Eid gegründeten Pflicht, Willkühr zu vermeiden, zu gleich das Recht und den Mulh, aller Eigenmächtigkeit ent gegen zu arbeiten. Bisher gab cs nur sogenannte Aushülfs- censoren mit einer Gratisication von 300 Fl. zum neuen Jah re, deren Ernennung und Entfernung vom Belieben dcrHos- stellc abhing. (L. A. Z.) Chronik des Buchhandels» Die H e r d c r' s ch e n Erben in Frciburg zeigen unterm 1. Aug. an, daß, um ihre Aufmerksamkeit mehr dem Verlage und den übrigen Geschäftsbranchen zuwendcn zu können, sie die Hecder'sche Kunst und Buchhandlung an Philipp Wilh. Lippe und Max Wirth ohne Activa und Passiva seil Januar 1840 käuflich abgetreten haben. Diese werden das Sorti- mentsgeschäst unter der Firma „Herder'scheKunst-ünd Buchha ndlung, L ippc u. Eom p." in der gleichen Rich tung fortfühcen. Fleischhauer und Spohn in Reutlingen zeigen unterm 1. October an, daß sie eine Verlagsbuchhandlung mit ihrem Buchdruckereigeschäfte verbunden haben und in directe Verbindung mit den Sortimcntshandlungen zu treten geson nen sind. A. Schcp cler in B crlin zeigt unterm 8. October an, daß er auf dortigem Platze eine Kunsthandlung etablirt habe. Ec wünscht Nova in das Kunstgeschäft cinschlagcnd unverlangt zugesandt. Scheitlin u-ZollikofcrundJoh. Tribel- horn in St. Gallen zeigen unterm 15. Octbr. an, daß sie sich zur Herausgabe einiger literarisch-artistischen Werke verei nigt und daß sie dies Verlagsgeschäft unter der Firma I. Tri- belhorn eröffnet haben. Gustav Bödeckec zeigt unterm 20. October an, daß er den 1. Januar 1841 in seiner Vaterstadt Hamburg eine Buchhandlung errichten werde. Er ersucht um Eröffnung eines Eonto und um Einsendung von Novitäten, die er jedoch auf Rechnung 1841 zu nolicen bittet. Eommissionär: S t e i n a ck e r. Verantwortlicher Redakteur: G. Wigand.
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