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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1840
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- Deutsch
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1169 49 1170 plars zu bekämpfe», so stand ich gerne davon ab, als mit dem Referate des Ersten Ausschusses der Antrag dieses auf noch 3 weitere Frci-Ercmplare für die Landesuniversitätcn in die Kammer kam, mit welchem Anträge sich auch der Dritte Aus schuß einverstanden erklärte und der auch vielen Anklang zu fin den schien. Gar keine Frci-Ercmplare zugcstehen wollen, ging nun nicht mehr, ich beschloß also blos mich auf die Abwehr der 3 weiteren Exemplare zu beschränken, um so mehr, als auch ein Separatvotum vorlag, nach welchem die Schutzzeit von 30 Jahren herabgesetzt werden wollte auf die vom Bundestage ausgesprochene kurze Frist. Das galt der eigentlichen Lebensfrage, und Thorheit wäre cs gewesen, wo eine solche vorlag, die Mitglieder der hohen Kammer dem Buch- händlerstandc abgeneigt zu machen dadurch, daß ich in dessen Namen erklärt hätte, daß derselbe sich zur Verabreichung der von der Sraatsregierung postulirten 2 Exemplare nicht verstehen könne. Ucbrigens habe ich im Laufe der Debatte wiederholt er klärt, daß sich ein Rechcsgrund für die Abgabe — wenigstens des zweiten Exemplares nicht aufsindcn lasse, daß diese Belästi gung eines einzelnen Gewerbstandcs gegen das Grundprincip der gleichhcitlichcn Besteuerung anstoßc, und mich dabei nicht nur auf das Preuß. Gesetz bezogen, das eine solche Forderung nicht stellt, sondern auch die von Herrn Fr. Campe aus Hitzig's allgemeiner Preßzeitung angeführte Stelle in geöffneter Kam mer vorgelcsen. Die Debatte ward lebhaft, und Herr Fr. Campe har selbst daheun in seinem Kämmerlein deren drückende Schwüle empfunden, die ihm jedoch durch einen erfrischenden be lebenden Hauch vom Ministertische gemildert wurde. Der König!. Minister des Innern, Herr von Abel, erklärte nämlich: nicht von dem Verleger, der ja Gewerbstcuer zahle, würden die 2 Exemplare gefordert, sondern von dem Autor, der als solcher nicht besteuert sei. Nun frage ich, sind wir Verleger dadurch besser daran? Stein! denn der Autor muß nothwendig diese Exemplare vom Verleger nehmen; er wird sie ihm aber nicht be zahlen, sondern nur »erstatten, daß sie einschließlich seiner eige nen Frci-Exemplarc über die bestimmte Auflage gedruckt werden. Als alleiniger Gewinn dieser ministeriellen Erklärung resultirt für uns Bayerische Verleger, daß wir von Werken Nicht-Bayerischer Autoren diese 2 Exemplare ersparen. Wie oft wird dieser Fall cinrretcn?? — Dennoch hätte ich gewünscht, den Antrag stellen zu dürfen, daß dieses im Gesetz bestimmter ausgcdrückt werde, da die Erklärung vom Herrn Minister aber erst am Schlüsse der Debatte gemacht worden, so war dies nach dem Geschäfts-Regle ment nicht thunlich. Es begreift sich übrigens schwer, wie Herr Fr. Campe nun noch zu seinem Umlaufschreibe» Veranlassung nehmen konnte, denn nach dieser ministeriellen Erklärung war ja keine R de mehr von Nicht-Sicherheit des Privac-Eigenthums, von ge zwungener Abtretung desselben, von doppelter Be steuerung, zu welcher ich meine Einwilligung gegeben haben soll; allenfalls konnte mir der Borwurf gemacht werden, daß ich — zugleich mit der ganzen hohen Kammer aber — den be treffenden Artikel in einem andern als dem ministeriellen Sinne aufgrfaßc hatte. Bleibt nun aber ungeachtet der ministeriellen Erklärung die Abgabe der im Art. V. bestimmten beiden Frei-Exemplare aus uns Verlegern lasten, so woll.n wir uns die Freude über das erhaltene vortreffliche Gesetz gegen den Nachdruck dadurch nicht verkümmern; müssen ja in verschiedenen andern Staaten auch Frci-ExcmpUre an die Staatsbehörde abgegeben werden, und wie gering ist doch der Aufwand für das mehr zuzuschießendc Papier bei gewöhnlichen Werken, die nicht Kupfcrwcrke sind! Der Landtag wurde verlängert bis zum 10. April; wie sehr aber meine Befürchtung Grund hatte, daß, einen gemein schaftlichen Beschluß zwischen be.dcn Kammern über diesen Ge setzentwurf zu erzielen, schwer fallen werde, wenn der Schluß schon Ende März eingetreten wäre, cs also Gewissenssache war, keine erfolglose zeitraubende Discussion zu veranlassen, das har sich klar genug hcrausgestcllt, denn ohne diese Verlängerung wäre das Gesetz nicht zu Stande gekommen, da erst am vorletzten Tage — am S. April — es zu diesem Gesammtbcschlusse kam. Bücher- und Kunstausstellung in der Buchhändler-Börse während der Jubilale-Mcssc 1810. Es ist nicht das erste Mal, daß man einen kleinen Saal der Buchhändlerböcse, den parterre rechts vom Eingänge von Seiten fremder und einheimischer Kunst- und Buchhändler, Buchdrucker, Lithographen u. A. dazu benutzt, dasjenige, was ein Jeder Gutes, Schönes, Großes, mit einem Worte: be sonders Bemerkenswerthes geschaffen oder ans Licht gebracht hat, zur allgemeinen Beschauung aufzulegen. Da dieses ohne alle Ostentation, ohne öffentliche Ankündigungen geschieht, da es dabei auch nicht aus direkten Gewinn abgesehen ist, so hat diese Ausstellung ein gewisses Haus- und Privatintercsse, das um so mehr für sich gewinnt, um so mehr unterhält und er götzt, je weniger cs darauf abgesehen, je mehr die Reich haltigkeit, Bedeutendheit und Abwechselung in den ausgestellten Artikeln nur dem Aufall überlassen ist. Wenn cs Jemandem bei dem einen oder andern Gegenstände Vorkommen sollte, als ob cs mit dem Unterschiede zwischen Passendem und Unpassen dem nicht allzu genau genommen sei, so wird cs sich Heraus stellen lassen, daß Charakter und Geschmack der Zeit, wie be- achtenswerthe Gelegenheit berücksichtigt werden zu müssen scheinen. Ich will selbst hierher rechnen das Ausstellen von sashionablen Spazierstöcken und Seife: — es geschah, weil man diesen Gegenständen das zur jetzigen Zeit so anklangreiche Epitheton Gutenbergs- vorstellte, weil sich hierin das Streben der Industrie, von allen Gelegenheiten und Zeitereig nissen einen möglichst allseitigen Prosit zu machen, sprechend bezeugt. Und sollte es nicht wenigstens unterhaltend sein, an einem Orte wie das Tausende kostende Prachtwerk eines angesehenen Buchhändlers, so das kleinliche Product ei nes Stockfabrikanlen, der seinen Erzeugnissen einen Guten- bergskops von Gold oder Silber aufsetzt, und das Gemisch des Pacfumeucs, der seine Etikette mit Gutenberg's Vildniß ver ziert, neben einander ausgestellt zu sehen? Ich bleibe hier sogleich stehen, um einiges Bei- oder Nebenwerk zu beseitigen, was den zuletzt genannten Charakter an sich trägt, auf das große Gu tenbecg-Johannisfest der Buchdruckerkunst in diesem Jahre Bezug hat- Es gehören hierher mehrere Bilder des großen Erfinders der Buchdruckerkunst in Kupferdruck und farbig, sämmtiich von besonderem Werth. Daneben verdient Erwähnung eine porcellanene Statue Gutenberg's nach Thor- waldsen, schön, nur etwas zu klein. Endlich ist von dem durch seine Geschicklichkeit mehreren Buchdruckcrci- und Schrift- gi-ßereibcsitzcrn bereits ehrenvoll bekannten Graveur und Stem- pelschncwr.- Ehrhardt eine Gedächknißmedaille in zwei Exemplaren, eine in Silber, das andere in Kupfer, neben einem höchst beschew,„m Prospcctus und eben solcher Einla dung zur Subscription ausguegt worden. Die eine Seite der Denkmünze zeigt Gutcnbcrg' s Portrait, schön und sehr erhaben gearbeitet, sowie rein und snibcr ausgeprägt; die an dere Seite zeigt schön und gut gruppirr: Gutenberg's von ei ner allegorischen Figur mildem Lorbeer gekrönte Büste, Em bleme der Typographie, der Kunst und Wissenschaft, Frist und Schöffer's Bilder (auf einem Schilde vereinigt), das Wappen von Mainz u. A. m. Die Umschrift „zum Ruhme des deutschen'Vaterlandes" umgiebt das Ganze unter Ucbcr-
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