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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1840
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- Deutsch
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2567 98 2568 führlich beschrieben, auch die literarischen Nachweise vollstän-! big gegeben. In diesem Abschnitte mar cs fast unvermeidlich, ^ daß Früheres, im Abschnitte Buchdruckerkunst bereits Er- , wähntcs, wiederholt wurde. Eine bessere Anordnung des' ganzen Werkes würde diesem Uebelstand abgeholfcn haben. Von dem Abschnitte über „seltene Bücher" gilt zum Thcil das Nämliche. Vieles, was hierher gehört, ist schon unter Buchdruckcrkunst erwähnt worden. Es werden viele wegen besonderer Verhältnisse seltene Bücher mit ihren Titeln ange führt, Vollständigeres konnte hierin nicht geleistet werden. Desto vollständiger ist das Verzeichnis der Schriften, in denen von den seltenen Büchern die Rede ist und in denen dieselben verzeichnet sind. Unter der Aufschrift „Andere merkwürdige Bücher" werden solche angeführt, die sich durch Kostbarkeit, Kupferstiche, besonders schöne Ausstattung, eigenthümliche Schicksale, Sonderbarkeiten u. s. w. auszeichnen. Man findet in diesem Abschnitte eine Menge höchst interessanter und für ^ den Bücherliebhabcr und Antiquar wichtiger Notizen. Auch bei diesem Abschnitte ist cs zu bedauern, daß in ihm nicht die ausgezeichneten Druckwerke haben ausgenommen werden kön nen, welche das letzte Gutcnbcrgsfest ins Dasein gerufen hat. Sic hatten wenigstens im Nachtrage, wo das mchrerwähnte Werk von Falkenstein aufgeführt wird, noch verzeichnet wer den sollen. Unter den ausgezeichnet schönen Druckschriften, welche von den kostbaren Büchern noch wohl zu unterscheiden waren, vermissen wir manche, z. B. die schöne Folioausgabe des Homer von F. A. Wolf, welche Göschen 1806 erscheinen ließ. — Indem der Vers, über die verschiedenen Zicrathcn der Bücher spricht, erwähnt er mit Angabe der Literatur der Holz schneidekunst, der Kupserstccherkunst, der Lithographie, der Stahlstecherkunst, der Zinkographie, der Buchbinderkunst. Ob der Abschnitt über „Wahl der Ausgabe und Exemplare" in Bezug auf das, was von den Ausgaben gesagt wird, über haupt in eine allgemeine Bücherkunde gehört, kann be zweifelt werden. Er hatte ein Interesse, wenn ec mehr auf Spccialitäten sich cinlicßc, gehörte dann aber ohne Zweifel in eine besondere (spccicllc) Bücherkunde. Unter Biblio- thcken künde sind zunächst die deutschen und ausländ. Bibliotheken zusammmgestellt, die Bändezahl der größeren angegeben, auch die Geschichte der berühmteren kurz erzählt. In den Anmerkungen werden die Schriften angeführt, welche sich auf einzelne Bibliotheken, deren Geschichte und Schätze beziehen. (Schluß folgt.) Uebcr die wöchentlichen Bövsentagc. Wem der buchhändlccischc Geschäftsgang, der bei den Zahlungen außer der Ostcrmessc in früherer Zeit hier beobach tet wurde, bekannt geworden, wem es noch nicht aus dem Gedächtnisse entschwunden, wie lästig, zeitraubend und zu mancherlei Irrungen Veranlassung gebend die Art und Weise war, die man früher hierbei befolgte, dem muß cs als ein erfreulicher Fortschritt erscheinen, wenn er wahrnimmt, wie schnell, sicher und der Wichtigkeit der Sache angemessen diese Geschäfte jetzt auf der Börse ihre Erledigung finden. Es hat sich nun durch mehrere Jahre die Zweckmäßigkeit der neuen Einrichtung vollkommen bewahrt und es dürfte wohl keiner, der die Wohlthat derselben empfunden, den früher befolgten Weg wieder einzuschlagcn wünschen. Jeden Mittwoch in den Nachmittagsstundcn besuchen die hiesigen Buchhandler- principalc oder deren Eommis, die aber mit Vollmacht ver sehen sein müssen, die Börse, um Zahlungen, die während der letzten Woche beordert wurden, zu leisten oder in Empfang zu nehmen, nachdem zuvor der Zahlende dem Empfänger auf einem sogenannten Börsenzettel die Zahlung avisirt hat. Jeder weiß nun, bevor er die Börse betritt, wie viel er zu empfangen und vermag darnach scineEinrichtungen zu treffen. Doch nicht allein von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, nicht blos, weil das Geschäft uns dadurch bequemer gemacht wird, muß die neue Einrichtung als vollkommen gerechtfertigt erscheinen, sondern auch aus triftigeren Gründen; ein mehr geregelter Gang in dem Aahlungsgeschäftc, eine crhöhtcre Aufmerksam keit war nothwendig. Wenn man erwägt, daß um eine kleine Liste zu erledigen, sonst ein Markthelfcr tagelang herum- laufcn mußte, wenn man bedenkt, daß sonst der erste beste Lehrling, oder wer gerade bei der Hand war, die Zahlung zu quittircn pflegte, dann muß man sich wirklich wundern, daß nicht noch mehrere Irrungen vorgekommen und öftere Nach theile für die Eommissionairs erwachsen sind. Indessen kam es früher gar oft vor, daß Zahlungen nicht gehörig notirt worden waren, und daß man deshalb später zeitraubende Un tersuchungen anstcllcn mußte; aber auch empfindliche Verluste trafen die hiesigen Eommissionairs: Um von vielen Fällen einen zu erwähnen, möge folgendes Beispiel hier einen Platz finden- Im Jahre 1834 wurde eine Münchner Handlung von einem jetzt verschollenen Leipziger Verleger um 20Thlr. gemahnt. Der Münchner sendet zum Beweise, daß die Zah lung geleistet worden, die quittirtc Liste, allein es ist nicht zu ermitteln, wer in dem Locale des Empfängers über die 20Thlr. quittirt hat, und nachdem Niemand sich zu der Handschrift bekennen will, muß der Eommisfionair noch einmal zahlen. Ein solcher Fall kann jetzt unter Handlungen, die ihre Zah- lungsgeschäftc auf der Börse abmachen, gar nicht mehr Vor kommen , er zeigt aber auch zugleich, wie wünschcnswcrth cs ist, daß Niemand sich von dieser, man kann beinahe sagen durch die Allgemeinheit der hiesigen Handlungen angenomme nen Einrichtung ausschließen möchte. Leider aber giebt es deren einige, die dabei beharren, ihre Gelder ins Haus gebracht zu sehen. Bequemlichkeit bei dem einen, Eigensinn bei dem zweiten, unglücklicher Oppositionsgeist bei dem dritten u. s. w-, das sind die Ursachen einer solchen Ausschließung. Wenn nun die getroffene Ucbcreinkunft, nur Mittwochs auf der Börse Zahlungen zu leisten und zu empfangen — Baar- pakete werden stets gleich oder den folgenden Tag berichtigt — als eine Bequemlichkeit und Sicherstellung für die Eommissio nairs erscheint, so dürfte es dennoch nicht schwierig erscheinen, nachzuweisen, daß diese Einrichtung auf den ganzen Geschäfts gang wohlthätig zurückwirkcn muß. Wir dürfen uns aber einer solchen Darlegung für übcrhobcn halten und cs wird vollkommen genügen, wenn wir die Behauptung aussprechcn, daß irgend ein Nachtheil für einen auswärtigen Eollegen aus dieser Einrichtung nicht hervorgcgangen sein kann und niemals hcrvocgchcn wird. Den Fall selbst angenommen, daß die Absendung von Journalen und Fortsetzungen von einer Zah lung abhängig gemacht würde, so wird die Absendung nicht deshalb unterbleiben, weil die Zahlung erst künftigen Mitt-
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