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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1915
- Strukturtyp
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- 1915-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1915
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- Deutsch
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Vorschlag gebracht werden, den Ausländer unter Hintansetzung un serer eigenen Angestellten zu beschäftigen, aber Tatsache ist, daß nicht genug Männer zu finden sind, den Bedarf zu decken, der wenigstens in dem Zweige, den ich anführe, die Arbeiter überwältigt. Es ist klar, daß die Inanspruchnahme ihrer Arbeitskräfte nur so lange fortgesetzt wird, als unsere eigenen Hilfsquellen außer stände sind, die Notlage zu beheben, die, wie jeder Verleger dieses Landes be stätigen wird, große Verluste verursacht. Leslie Stuart. 37, lerraee, RsZsul'g ?ark, 2. An den Schriftleiter der Llail. Geehrter Herr! Herr Leslie Stuart schreibt der vailz? IckuLI, daß Musik-Ver leger und Komponisten durch Gefangensetzung deutscher Notenstecher einigen Unannehmlichkeiten ausgesetzt sind, ein Umstand, der in dieser bewegten Zeit als ein nationales Elend angesehen werden kann oder auch nicht. Aber sein Vorschlag, daß dem verbrechen besudelten, verächtlichen Hunnen je wieder erlaubt werden soll, sich in britische Unternehmungen musikalischer oder anderer Natur cinzumischen, wird sicher als verruchte Narrheit anzusehen sein. Churchill Sibley, Nrw. Ooe. 22, ^6iu8liaw Xoack, London, 8.1>V. Jubiläum der Universität Kiel. — Im Jahre 1665 wurde die Kieler Universität, die Christians Albertina, von dem Gottorper Herzog Christian Albrecht gegründet. Für 1915, das 250. Jahr des Bestehens, war eine Jubelfeier geplant, die, da die eigentlichen Jubi läumstage in den Anfang des Oktober fallen, auf den Schluß des laufenden Sommersemesters angesetzt war, mithin in diesen Tagen stattfinden sollte. Des Krieges wegen fallen die Festlichkeiten aus. Statt ihrer wird in ganz Schleswig-Holstein mit besonderem Nach druck für eine Zweiggruppe des Akademischen Hilfsbundes geworben, der sich die Fürsorge um kriegsversehrte Akademiker angelegen sein läßt. Personalnachrichten. Gestorben: am 21. Juli im 71. Lebensjahre Herr Gustav Albert Reissenbcrger, Gründer der Firma G. A. Reissenberger in Mediasch, die er im Jahre 1871 eröffnet und bis Anfang 1914 geführt hatte, worauf sie an seinen Sohn Otto H. Reissenberger überging. Der Verstorbene, der sich in seinem Wirkungskreise großen Ansehens erfreute, war auch Armenpfleger und Vorstand des Mediascher Handelsgremiums. Oskar Pollak s. — In der Jsonzoschlacht ist der Wiener Kunst historiker Oskar Pollak gefallen, ein Gelehrter, dem die Kunstgeschichte schon manche verdienstvolle Arbeit verdankt. Besonders bemerkenswert sind seine »Studien zur Architektur Prags 1520—1600«. Pollaks eigentliches Arbeitsgebiet mar aber die Kunst des Barocks, und er hat über diesen noch wenig durchforschten Teil der Kunstentwicklung ein reiches Material zutage gefördert, das er nur unvollständig in einigen Einzelpublikationcn veröffentlichen konnte. Zprechslial. Gegen den Mißbrauch der Bezeichnung Buchhandlung». Wie schnell Buchhandlungen entstehen und sogar mit Hilfe des Sortimentsbuchhandels großgezogen werden, beweist folgendes Bei spiel: In einem Vorort Breslaus sind größere Kasernenanlagen, in denen verschiedene Nekrutendepots untergebracht sind. Ein mir befreundeter Herr, der als Kriegsfreiwilliger eingetreten ist, steht auch dort. Seinen persönlichen Bedarf deckte er bei mir, und auch seine Kameraden veranlaßte er teilweise, bei mir zu kaufen. Nun schreibt er mir, daß ihm in der vor der Kaserne gelegenen Zigarrenhandlung die Jnstruktionsbücher angebotcn morden seien und daß auch viel dort gekauft werde. Auf persönliche Erkundigung erfahre ich, daß eine Bres lauer Buchhandlung dem Zigarrenhändler die Bücher bedingungsweise zum Verkauf gibt und daß letzterer mit dem Verdienst sehr zufrieden ist. Wäre es nicht richtiger gewesen, wir Breslauer Buchhändler hätten uns in den zwar kleinen Verdienst geteilt, als daß eine ein zelne Buchhandlung sich mit wenigen Pfennigen begnügt und der neue Zigarren- und Buchhändlerkollege den Löwenanteil davonträgt? Wie lange noch, und an dem Ladenschilde prangen die Worte »Zi garren- und Buchhandlung«! Ein Zigarren-Zwischenhändlcr wird kaum einer Buchhandlung die Zigarren bedingungsweise zum Verkauf über geben, denn dadurch wird die Konkurrenz (für diese schmerzlos) großgezogen. Die andern Kaufleute sind darin vorsichtiger als die Buchhändler. Über die Verleger und Leipziger Kommissionäre herrscht im gleichen Falle große Aufregung, aber dieser Breslauer Kollege vom Sortiment macht es genau so! Wo bleibt da das Standesbewußtsein? Breslau, Anfang August 1915. Carl Müller, i. Fa. Victor Zimmer. Zum Postscheckverkehr und zur Dalutafrage in Österreich. Das in Nr. 165 veröffentlichte »Eingesandt« bedarf der Richtig stellung. Es ist keineswegs notwendig, daß die reichsdeutschen Ver leger Postscheckkonto besitzen, damit österreichische Schuldner ihnen durch die österreichische Postsparkasse Überweisungen in Reichsmark machen können. Es genügt, daß der österreichische Schuldner ein Scheckkonto bei der österreichischen Postsparkasse hat; diese überweist dann für ihn Zahlungen nach Deutschland auf dem Wege über die Deutsche Bank, bei der die Postsparkasse ihrerseits ein Konto besitzt. Für solche Überweisungen (die mindestens 100 Mark betragen müssen) hat die Postsparkasse noch bis vor kurzem einen Umrechnungskurs von 131.50 gehabt, derzeit einen Umrechnungskurs von 134.—. Jedoch darf kein Kontoinhaber mehr als 5000 Mark pro Woche durch die Post sparkasse überweisen. Nur gelegentlich der Ostermeßabrechnung wurde dem Verein der österreichischen Buchhändler bewilligt, daß die für die Ostermeßabrechnung erforderlichen Zahlungen nicht an diese Maximal grenze gebunden seien. Da Devisen für Deutschland durch die Wiener Banken all die Zeit her nur zu einem Kurs von 134 bis 136 zu beschaffen waren (augen blicklich wiederum 136^), waren die wenigen österreichischen Sorti mentsbuchhändler, die von der Überweisungsmöglichkeit durch die Postsparkasse wußten, sehr im Vorteil gegenüber jenen zahlreichen andern österreichischen Sortimentern, die in Unkenntnis dieser Uber weisungsmöglichkeit ihren Markbeöarf auf anderem Wege deckten. Die Valutafrage gestaltet sich überhaupt mehr und mehr zu einer drückenden Kalamität für den österreichischen Buchhandel, der ja in der Hauptsache in Deutschland hergeftellte Bücher einftthrt. Seit einigen Tagen lehnt die Postsparkasse bankmäßige Überweisungen der oben geschilderten Art ab und akzeptiert solche Überweisungen nur in einzelnen Fällen, wenn es sich um geringe Beträge handelt. Es ist sehr zu besorgen, daß der Markkurs noch weiter steigen wird. Schon jetzt ist das Publikum, dem die Mark von den Buchhändlern zu 1.36 gerechnet wird, kopfscheu und kauft in vielen Fällen nicht, son dern erklärt, warten zu wollen, bis der Kurs wieder niedriger sei. Der österreichische Sortimenter aber hat bei festen Bestellungen fürs Lager zu dem üblichen Risiko auch noch das eines großen K u r s v e r l u st e s, den er erleidet, wenn ihm die etwa zum Kurs von 1.36 gekaufte und bezahlte Ware durch die mit der Beendigung des Krieges zu gewärtigendc Kursregulierung entwertet wird. Er wird also übermäßig ängstlich sein müssen beim Bestellen, er wird sein Lager lückenhaft werden lassen . . . Der deutsche Verlags buchhandel hätte das lebhafteste Interesse daran, sich mit der Valutafrage eingehend zu beschäftigen und zu erwägen, ob nicht, wie bei anderen reichsdeutschen Industrien mit starkem Import nach Österreich, auch beim Verkehr zwischen reichs deutschen Verlagsbuchhändlern und ihren österreichischen Abnehmern die Fcstsetzung eines internen Markkurses im Interesse aller Beteiligten gelegen wäre. Zumindest die Wiener Ausliefe rungsstellen reichsdeutscher Verleger müßten in österreichischer Währung ausliefern und verrechnen, wie z. B. Ullstein es mit X 1.20 tut. Hugo Heller. Wer trägt den Schaden? Eine deutsche Firma bestellt bei einer Schweizer Verlagshandluna ei» Exemplar eines Werkes über Belgien, das bisher nicht als ver boten bezeichnet ist. Die Schweizer Handlung sendet das Exemplar der Bestellung gemäß unter Band und erhebt den Betrag durch Bar faktur. Das Exemplar kommt nicht an, sondern wird non der Zensur behörde festgehalten. Wer ist in diesem Kalle für den Schaden haft bar? Ist der deutsche Bezieher genötigt, das Exemplar zu bezahlen, das von der Zensur beschlagnahmt worden ist, oder ist der Schweizer Verleger verpflichtet, den Betrag zurückzuvergütsn? I,. Verantwortlicher Redakteur: Emir Thomas. — Verlag: Der Bvrfenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhikndlerhaus. " .. ^ - Gerichtsweg SN tBuLSSnblerhauSI. Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, HIN
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