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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1840
- Sprache
- Deutsch
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1551 64 1552 weislich von unfern Vorfahren Eensoren angestellt worden, was die sicherste und einzige Art sei, die gehörige Einheit zu be haupten. Jetzt beklage man sich über die Eensuc, was nicht die Schuld der Ccnsoren, sondern Derer sei, deren Befehle sie gehorchen müßten. Denn von der französischen Schreckens herrschaft ausgegangcne Furcht herrsche jetzt. Was man fürchte, sei bekannt. Man habe allerdings nicht ohne Grund gefürchtet, doch gebe die Furcht Ursache, sich zu fürchten. Furcht sei nicht, wo Vertrauen sei, Vertrauen sei, wo Gerechtigkeit sei, und einer gerechten Regierung folgen die Völker sehr gern und willig. Darum sei Sachsen vor andern Völkern glücklich unter der Regierung eines Königs, der, weil er nichts zu fürchten, Allen aber zu vertrauen Ursache habe, in der Liebe des Volks einen Schutz besitze, der mächtiger als jeder andere sei. Furcht ermuntere selbst die Feigen, und wenn sie selbst dem Gedanken und Worte Fesseln anlege, bewirke sie ein Mißtrau en, das dann leicht in bedenkliche Folgen ausbrcche. Wenn verboten werde, von manchen Dingen zu schreiben, so vermu- the man, daß diese Dinge nicht gut seien, und vergrößere oft, was, gerade heraus gesagt, nicht geschadet haben würde. Un ter diesen Umständen verlange man fast allgemein ein Paßge setz; allein,-was Sache der Klugheit und Billigkeit sei, laste kein Gesetz zu, da ein solches Gesetz an sich nichtig sei und den Weg zu seiner Ucbertrctung zeige, wie z. B. der Vorschlag, die Nolhwendigkeit der Eensur an die Bogenzahl zu knüpfen. Aber unsere Zeit, in dem Wahne, daß Alles gut sei, was bis ins Kleinlichste bestimmt werde, befehle Vieles, was auch ohne Befehl geschehe, und Vieles, was gar nicht geschehen könne; woraus Verachtung der Gesetze, Spott über die Gesetzgeber, und am Ende Auflösung des Rcchtszustandes folge. Tacilus nenne die Zeit glücklich, wo man denken, was inan wolle, und was man denke, aussprechen könne. Dieses Glück werde uns von Denen beneidet, die das Wahre zu sagen verbieten, und hoffen, daß das Nichtwahre geglaubt werde. Die Wahrheit sei ewig, und je mehr sic unterdrückt werde, desto mehr nehme sie an Kraft zu. Durch alle Völker wandere ein mächtiger Geist, der ihren Funken belebe, und seine Helferin sei die Buch- druckerkunst, die durch keine Gewalt zu bezwingen sei. Möge daher mit der gehörigen Mäßigung eine gerechte Preßfreiheit von Denen bewirkt werde», die die Macht haben. Werde den Menschen die Freiheit der Rede genommen, so werde ihre Na tur vernichtet. Der Versuch dies zu lhun des Weltbezwingers, habe ihn zu seinem Schaden belehrt, daß die Völker, vor Allen Deutschland, nicht durch Gewalt, sondern durch Gerechtigkeit und eigne Kraft regiert sein wollen. Diesen Sinn werde Deutschland, so lange cs nicht vernichtet werde, festhaltcn, .wie überall sich deutlich zeige. Daher hoffe man, cs werde eine ge rechte Preßfreiheit aus dem jetzigen unsicher» Zustande hcrvor- gehen, und in dem Buchhandel und der Buchdruckerkunst die mächtige Stütze des Staatswohls erhalten werden- Guten- bcrg habe das Verdienst, der Menschheit eine große Wohlthat erzeigt, Licht verbreitet und den sichersten Weg der Wahrheit und Wissenschaft zu den Herzen der Menschen gebahnt zu ha ben. Sein sei alles Gute, was seine Kunst gebracht habe und noch bringen werde, und wenn eine trübe Wolke erscheinen sollte, nicht ihm, sondern Denen falle es zur Last, die seine Kunst entweder mißbrauchen oder ihr ungerechten Zwang an- legen. — Der Oberbibliothekar, Hofrath vr. Gersdorf, wies in deutscher Sprache auf die Verdienste hin, welche die Univer sität in Leipzig schon in den frühesten Zeiten um die Buch druckerkunst sich erwarb, und wie namentlich sic der neuen Gci- steswaffe alsbald sich bediente. Eine Ausstellung von unge fähr 130 allen und seltenen Druckwerken der leipziger Univer sitätsbibliothek, die bekanntlich an Jncunabeln sehr reich ist, und mehre seltene Werke von der Bibliothek zu Dresden dien ten dabei als Anleitung zu historischen Mittheilungen, worin besonders die berühmten Officincn Leipzigs von 1480 bis 1580 vollständig geschildert wurden. Um 3 Uhr Nachmittags fand ein großes Concert in der Thomaskirche Statt, und mehr als 500 Musiker und Sänger brachten hier unter der Leitung des Hrn. 0r. Felix Mendels- sohn-Bartholdy die Jubcl-Ouvcrture von Karl Maria v. We ber, das Tedcum (Dettinger) von Händel und einen zum Feste componirten Lobgesang von Mcndelssohn-Bartholdy zur Aus führung. Am Abend beschloß ein Ball von mehr als 4000 Personen aller Stände in der Festhalte diese Reihe der man- nichfaltigsten geistigen Genüsse, woran stets ein zahlreiches Pu blikum mit dem regsten Interesse Theil nahm. (Schluß folgt.) Bericht der Deputation der zweiten Kammer über den Preß-Gesetz-Entivurf. Besonderer Theil des Berichts. (Fortsetzung.) §- 14. Ist es schon im allgemeinen Tbeile angedeutet morden, daß der vorliegende Gesetz-Entwurf die bundesgesetzlichen Be stimmungen in mehrfacher Beziehung an Strenge übertriffr, so nimmt die Minorität der Deputation bei tz. 14. Gelegenheit, daran zurückzuerinncrn. Hat nämlich das provisorische Paß gesetz vom 20. September 181S. (siehe Beilage unter U. H. 7.) erklärt: „die Verfasser, Herausgeber und Verleger der unter der Hauptbestimmung des §- 1. begriffenen Schriften bleiben übrigens, wenn sie den Vorschriften dieses Beschlusses gemäß gehandelt (also wenn sie die Censurvorschriften beobachtet! haben, von aller weiteren Verantwortung frei und die in §. 6. erwähnten Aussprüche der Bundesversamm lung werden ausschließend gegen die Schriften, nie gegen die Personen gerichtet"; hat die Regierung früher selbst mehrmals zugestanden, daß nur diejenigen Beschränkungen aufrecht erhalten werden sollten, welche nach den Bundesgesetzcn nicht zu umgehen; und hat auch die Minorität der Deputation der eisernen Nothwcndigkeit, vorerst diese Richtschnur gelten zu lassen, sich gefügt: so muß sie dagegen alles dasjenige, was über die Bundesgesetze hin ausgeht, als in die persönliche Freiheit u n n b th i g e r weise zu tief eingreifend, ablehnen, daher aber in dem vorliegenden tz- namentlich die Annahme der Bestimmung abrathen, nach welcher eine persönliche Verantwortlichkeit auch noch nach ' ertheiltcr Druckerlaubniß des Sensors Platz ergreifen soll. Eine Ausnahme könnte in dieser Hinsicht nur insoweit Statt i finden, als es sich um Privatrechte, um Rechte dritter Personen ^ handelt, weil die Regierung den Rechten dritter Personen nichts vergeben kann und die Bekanntschaft mit allen fac tischen Verhältnissen dem Censor allerdings nicht wohl zuzutrauen ist. Aber die rechtlichen Beziehungen muß er zu übersehe» vermögen, wenn er einmal im Namen des Staates handelt und über Rechte in anderer Weise (über das Recht der freien Gcdankenmittheilung) verfügt; oder wenn er cs nicht vermag, so muß ihn der Staat desfalls vertreten. Dies folgt aus der
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