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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1840
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- Deutsch
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1557 64 1558 Majorität dcr Deputation nbthig geschienen, die Fassung der be züglichen Stellen dahin abzuändern, daß in der Bestimmung sub t>. statt der Worte: „nach Befinden" gesetzt werde: „wenn die Beschlagnahme dcr betreffenden Schrift schon im Ausland- erfolgt oder ein darauf gerichteter Antrag an die diesseitige Regierung gelangt ist," und für die oben hervorgehobcnen Worte: „insoweit gebieten" „in der Regel"; das Letztere vorzüglich um deswillen, damit cs nicht den Anschein gewinne, als ob bei dem im Gesetze selbst gebrauchten Worte „Rücksichten" auch die übliche Bedeutung desselben Platz ergreifen solle. Nun mag zwar nicht geleugnet werden, daß das „in dcr Regel" nur eben in dcr angcdeutctcn Beziehung einigen Vorzug beanspruchen, im Ucbrigcn aber eine vollkommene Garantie na türlich gleichfalls nicht gewähren kann. Wie man jedoch über haupt voraussetzt, daß die Anwendung dcr unter c. aufgestellten Maßregel gegen im Auslande gedruckte und verlegte Prcßerzeug- nissc nur in den außerordentlichsten Fällen und wenn die höchsten Interessen des Staates außerdem gefährdet, z. B. ein wichtiges. Staatsgchcimniß vcrrathcn sein oder ohne die Vernichtung der betreffenden Schriften sonst ein unabweisbarer Nachtheil von Belang für den Staat entstehen würde, zur Anwendung kom men werde; so glaubt man auch Vorschlägen zu dürfen, diese Voraussetzung in dcr künftigen ständischen Schrift ausdrücklich auszusprechen. Die Minorität der Deputation hat jedoch in dem einen, wie in dem anderen Auswege, den die Majorität gewählt hat, die ausreichenden Garantien für das (schriftstcllersche) Eigenthum zu finden nicht vermocht und daher in Berücksichtigung der von den Petenten angeführten Gründe und im Interesse des sächsischen Buchhandels den früheren Gcsammtbcschluß der Deputation we nigstens als den Ihrigen aufrecht erhalten, gemäß dem in Zeile 8 die Worte: „nach Befinden, an die Behörde desselben, oder" und in der vorletzten und letzten Zeile die Worte: „insoweit nicht dringende Rücksichten ei» Anderes gebieten" gänzlich in Wegfall zu bringen, auch die von der Majorität vorgcschlagencn Ein schaltungen zu unterlassen sein würden. (Fortsetzung folgt.) Einige Worte des alten Sortimentshändlers zu dem Aufsatze: „das Beziehen dcr Leipziger Ostermesse" in Nr. 54 d. Börsenblattes. Der Verfasser des Aufsatzes ist gewiß ein, es mit dem Buchhandel wohlmeinender Mann, dessen Ansichten ich ganz theile, indem ich bestimmt glaube, daß der von Jahr zu Jahr abnehmende Besuch der Messe, seitens dcrSortimcntshändlcr, ein viel größerer Uebelstand ist, als man gewöhnlich zu glauben geneigt ist. — Die ganz eigene Gestaltung unseres Geschäfts, welche das, wenn ich so sagen darf, alle Glieder desselben umschlingende Band zur Erhaltung bedarf, wird, wenn das alljährlich persönliche Zusammentreffen nach und nach aufhört, sich sicherlich eben so nach und nach auflösen. Es mag manche unter uns geben, die dies wünschen; mit welchem Unrecht, sollte es einmal so weit kommen, wird die Zukunft sicher leh ren und ihnen zeigen, was sie verloren haben und daß das alte — wenn gleich zuweilen Unrechte, doch meist richtige Wort — „es kommt nichts Besseres nach" sich in diesem Falle vollkom men bestätigen wird. Der Verfasser des Aufsatzes in Nr. 54 hat aber eines Grundes, weshalb der Besuch dcr Messe seitens der Sorti- mentshändlec immer mehr abnimmt, zu erwähnen vergessen, weshalb ich mir erlaube, ihn als Nachtrag zu seinem Aussatze hier zur Rede zu bringen. Ich meine den Umstand, daß immer weniger Prinzipale das Abrechnungs-Geschäft auf der Börse persönlich vorzunehmen geneigt sind und die Mehrzahl ihre Commis, zumeist ganz junge Leute, damit beauftragt. — Wenn ich jetzt den Börsensaal betrete und suche alte, liebe Freundes-, zum mindesten bekannte Gesichter, wie wenige finde ich unter dcr Menge! Muß dadurch das Interesse an dem persönlichen Besuche der Messe nicht leiden? Wie leicht würden, unter andern, kleine streitige Punkte in der Rech nung, durch Besprechen der Betheiligten selbst, beseitigt wer den, während dcr Beauftragte nicht anders kann, als auf den Buchstaben seiner Instruction bestehen; wie weit mehr ins Gewicht würde eine Empfehlung eines oder des andern neuen Werkes fallen, wenn sie der Verleger selbst dem Geschäfts freunde ans Herz legte, statt dies durch seinen Commis besor gen zu lassen? — So habe ich auch daran gedacht, ob cs nicht eingerichtet werden könnte, daß ein Saal im Börscn- gebäude während dcr Messe einem der so unternehmenden und thätigen Gastwirthc Leipzigs cingeräumt würde, um eine Mit tagstafel für uns einzurichtcn, abgesehen von der Annehmlich keit: sich von dcr Börse aus gleich zu Tische verfügen zu können, ohne das Haus verlassen zu müssen, würde dies gar sehr zu gegenseitiger Annäherung beitragen und könnte vielleicht durch das vom Wirthe zu zahlende Pachtgeld wohl auch für die Cassc des Vereins nicht unvortheilhaft sein. Da, so viel ich weiß, der Saal vom Eingänge links im Börscngebäude von unsern Leipziger Hrn. College» während der Messe wohl nicht unumgänglich nöthig gebraucht wird, dürfte dieser ganz dazu passen. Mögen diese wenigen Zeilen dazu dienen, um den meiner Meinung nach sehr wichtigen Gegenstand, welchen der Verfasser des Aufsatzes in Nr. 54 angeregt hat, weiter und gründlicher, als ich es gcthan, zu besprechen- r L v r 8 e in eip 2 i am 13. lluli 1840. kansteräam, ,2 »I. 136z, — Augsburg, lc. 8. 100z, 2 KI. üerlin, Ic. 8. 102z, KI. Lremen, lc. 8. 107, 2 KI. — — Ureslau, Ic. 8. 102z, 2 KI. leranlckurt a. KI-, lc- 8. 100, 2 KI. Hamburg, Ic. 8. 147^, 2 KI. 146Z. — I-vnclvn, 2 KI. 6. 13j, 3 KI. 6. 13. — ?ar!s, >c. 8. 78; 2 KI. 77^ 3 KI. 77z. — Wien, Ic. 8. 99z, 2 KI. — 3 KI. 98z. — bmuisä'or 6z, kreuss. Ibrieilrieksei'or.— Ilollänck. vucaten 13, Kaiser!, vucat. 12z, Ursslausi vucat. 12z, kassir Oucat. 12, 6onventions-8peciss unck 6ulüen z, Lonventions 10 unel 20 Xr. z, 6oI<I pr. kleerlc, kein 6öln. — — 8ilber pr. klarlc kein 6öln. — — — ?reuss. 6onr. (als 8orts) 102z. Verantwortlicher Redacteur: G. Wigand.
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