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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1840
- Sprache
- Deutsch
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1839 1840 74 Weisungen sind in Hinsicht auf das bei verweigerter Zahlung um der Negreßnahme willen zu beobachtende Verfahren den trassirten Wechseln völlig gleichgestellt. X. Die durch ältere Rcchtslchrer verbreitete, und bisher in xraxl befolgte Mei nung, daß durch die Leipziger Wechselordnung die vierwöchent- lichc Verjährung der Tratten eingeführt sei, wird hiermit als irrig erklärt. Es wird selbige dahin berichtigt, daß die Ver jährung der Tratten in der Frist von Einem Jahr Sechs Wochen Drei Tagen von der Verfallzeit an gerechnet erfüllt wird. XI. Die kaufmännischen Anweisungen verjähren in demselben Zeiträume wie die Tratten. XIl. Das in der leip ziger Wechselordnung enthaltene Verbot des Indossaments i» disoco wird hiermit in seiner Beziehung auf Tratten und kaufmännische Anweisungen aufgehoben. Es bedarf daher der Inhaber einer >» bisuco indojsirten Tratte oder Anweisung, so lange dieses Indossament in diesem Zustande verbleibt, oder nicht ein späteres an Ordre eines benannten Nehmers gestell tes hinzugctreten, zu seiner Legitimation keines weiteren In dossaments, noch sonst einer Eessionsurkunde. XIII. Nichts destoweniger hat jeder Nehmer auch nach einem Indossament 1» bianco das Recht, von seinem mittelbaren Geber dessen eige nes 6iro zu verlangen, dafern er nicht auf dasselbe ausdrücklich oder stillschweigend durch Annahme des von seinem Dormann nicht girirtcn Wechsels verzichtet hätte. XIV. Obige Be stimmungen sind aus alle auch vor Erlassung dieses Gesetzes in Insuoo vollzogene Indossamente anzuwendcn. XV. In Ansehung der trockenen Wechsel bleibt das Verbot des Indos saments in dlsnco bestehen." ^ i Ein englischer bejahrter Buchhändler, der sich aus dem Geschäfte zurückgezogen hat, der Literatur aber und der Ver breitung derselben noch immer besondere Aufmerksamkeit schenkt und Reisen auf dem Festlande macht, um sich von dem Zu stande des Buchhandels daselbst mit eignen Augen zu überzeu gen, empfiehlt statt der bisherigen Art, die Bücher durch An zeigen in den Zeitungen bekannt zu machen, zwei andere Me thoden, von denen er besonders die erstere rühmt, weil er von ihr eine völlige Umwandlung und große Steigerung des Bü- chcrvertriebes erwartet. Er meint nämlich, die Buchhändler sollten Reisende ausschicken, und erzählt: ich beobachtete mit besonderem Interesse in dem nördlichen Schottland die Taktik der Buchreiscndcn, die sich hier in größerer Menge finden als in anderen Theilen des vereinigten Königreichs. Diese Bü cherverkäufer wenden eine bewunderungswürdige Gewandtheit an; sie lernen z. B. die interessantesten Episoden der Werke auswendig, die sic zu verkaufen haben, und erzählen dieselben besonders Abends in den Landhäusern und den Schenken, bre chen sie aber immer an der Stelle ab, wo die Neugierde am höchsten gesteigert ist. Fast immer gelingt ihnen diese List; sie verlassen selten ein Landgut und Dorf, ohne mehre Exem plare von ihren Büchern untergebracht zu haben. Der Buch händler Coyne in Dublin, fährt der Vers, fort, erzählte mir, er habe von 1809—25 über 240,000 Exemplare der Bibel und des neuen Testamentes gedruckt und verkauft und er schrieb diesen bedeutenden Absatz dem Eifer seiner Exporteurs zu. Nur durch dieses Eolporteursystem setzen die Bibelgesell schaften so große Massen ihrer Bücher ab. (Der erwähnte alte Buchhändler will wissen, auch das Haus Eotta habe die neue Ausgabe von Schiller's Werken durch Reisende verbrei ten lassen und dadurch einen Absatz von 120,000 Exemplaren erzielt!) Die zweite Methode, welche der Verfasser empfiehlt, ist die amerikanische Sitte, die Auflage der Bücher zu verstei gern. Ein Buchhändler in den vereinigten Staaten druckt ein Buch, sind alle Bogen abgezogen, so kündigt er an, er werde die Auflage in einzelnen Parthieen versteigern. Die Kauflustigen finden sich an dem bestimmten Tage ein, der eine nimmt 300, ein anderer 250 Exemplare u. s. f., und in einer halben Stunde hat der Verleger sein neues Werk mit einem Gewinn von 5 — 6 Procent verkauft. Dieser Gewinn ist nun allerdings sehr unbedeutend, aber ec erneuert sich 2—3 Mal des Monats und steigert sich in einem Jahre zu einer sehr ansehnlichen Summe. Die Parthien der Auflage wer den nach der Zahl der Kauflustigen bestimmt, und in wenigen Tagen ist ein in Neu-Vork, Boston oder Philadelphia gedruck tes Buch in der ganzen Union verbreitet, nicht auf Kosten und Gefahr des Verlegers, wie in Deutschland, sondern durch diejenigen, welche mehr oder weniger Exemplare davon kauften und nun die eigentlichen Eigenthümer der Auflage sind. In London besteht etwas Aehnliches bei den großen Veclagsbuch- händlern, deren jeder bekanntlich jährlich einmal ein großes Diner gicbt und dabei seine Vcrlagswerkc versteigert. Bl. ft lit. Untcrh. Korrespondenz» Leipzig. Unsere neuen wechsclrechtlichen Bestimmungen sind auch für das Ausland von Wichtigkeit und ein Punkt verdient eine ganz besondere Beachtung. Bisher mußten Wechsel, die auf hiesige Häuser gezogen waren, sobald sie ein gelaufen, dem Bezogenen zur Acceptation präsentirt werden, um bei Verweigerung der Annahme sofort Protest erheben zu lassen. Diese Bestimmung ist weggefallen und cs steht dem Inhaber eines Wechsels frei, denselben bis zur Verfallzeit liegen zu lassen oder weiter zu begeben, ohne die Acceptation vorher zu besorgen. Es ist daher jedem Einsender von unac- ceptirten Wechseln die Vorsicht anzuempfehlen, dem Indos satar die sofortige Präsentation zur Annahme zur Pflicht zu machen. Das Gold sinkt fortwährend. Nach dem jetzigen Eourse ist ein Louisd'or 5 10A gA. Pr. Et. werth. Es soll in der Absicht liegen, sie nach und nach auf 5»/) 8 A. Pc. Et. herunter zu bringen und dann diesen Betrag als feststehenden Eours anzunchmen. Es bleibt nicht allein sehr auffallend, sondern sogar beklagenswert!), daß die sächsische Regierung dem Beispiele der preußischen Regierung nicht gefolgt ist und unsere Augustd'ors vor dem Sinken unter ihren Werth nicht geschützt hat. Die sächsischen Augustd'ors sind wenn nicht besser, doch eben so ausgeprägt wie die Fciedrichsd'ors, dcm- ohngeachtet werden sie mit den wirklich nicht vollwcrthigen hannoverschen, braunschweigischen und dänischen in eine Ea- thegocie geworfen und aus keinem andern Grunde, als weil Augustd'ors bei den sächsischen öffentlichen Eassen entweder gar nicht, oder doch nicht, wie in Preußen die Fciedrichsd'ors, zu einem feststehenden Eourse angenommen werden. Verantwortlicher Redacteur: G. Wigand.
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