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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1840
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- Deutsch
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2071 82 2072 Zchnpfcnnigstückc oder Neugroschen cingetheilt und demnach der Werth eines Thalers auf 300 Pfennige festgestcllt. Durch diese gesetzlichen Bestimmungen tritt nun auch für uns Buchhändler die Nothwendigkeit ein, unsere Rech nungen vom neuen Jahre an nicht mehr in Thalcrn und Gutegcoschcn, sondern in Thalern und Neugroschen (— Sil- bccgroschcn) zu fuhren. So zweckmäßig diese neue Ein richtung sein mag und wenn gleich cS erwiesen ist, daß der Decimalfuß das Rechnungswesen wesentlich erleichtert, so ist doch nicht in Abrede'zu stellen, daß diese neue Ein richtung für unser Geschäft einige Jnconvenicnzen mit sich führen wird. Eine Jnconvenienz entsteht namentlich für diejenigen Handlungen, welche gewohnt waren, alle Preise netto auszuwcrsen: Diesen Handlungen wird, wenn sie ihrem Systeme treu bleiben wollen, nichts andres übrig bleiben, als auch eine Pfennig-Rubrik zu machen, wenn sie nicht die Groschen-Rubrik mit vielen Bruchtheilen überladen wollen. Eine zweite Unannehmlichkeit dürfte aber für die jenigen Handlungen entspringen, in deren Verlage sich Ar tikel befinden, deren Preise sich ohne einen fatalen Bcuch- theil nicht in Neugroschen reduzircn lasten, z. B. bei Ar tikeln, die 5, 9, 15, 21 gA. kosten. In solchen Fallen dürfte cs am gerathenstcn erscheinen, wenn jeder Verleger die Preise seiner Artikel dergestalt regulirte, daß das, was bisher 5g-s. 6 Neugroschen, was 9 gA. 12 Ncugr., was 15g-f. 18 Ncugr. und was 21g-f. 27 Ncugr. in Zukunft kosten würde. Wir haben es für nothwendig gehalten, auf die bevor stehende Veränderung schon jetzt aufmerksam zu machen, damit man sich vorläufig mit dcr Sache vertraut mache und bei Feststellung der Preise für neue Artikel Rücksicht auf den neuen Münzfuß nehmen könne. Festrede zur Jubelfeier dcr Buchdruckerkunst in Hamburg. Vom Professor Wurm. (Schluß.) Wir haben gesehen, meine Herren, und wir werden es nicht unerklärlich finden, wie oft es unter dcr Eensur zur Revolution gekommen ist — eben weil die öffentliche Stimme unterdrückt ward, die auf friedlichem Wege, auf dem Wege der Ueberzeugung, zur Reform hätte führen können. Aber ich habe noch eine Autorität dafür anzuführen, wie wenig die Eensur im Stande ist, ihrem Zwecke zu ge nügen. Es ist dies keine geringere Autorität als die der deutschen Bundesversammlung. Es scheint, daß gleich vom Anfang an die Bundesversammlung der Eensur mißtraute, und ihre Wirksamkeit (wie sie es auch ist) für ungenügend er kannte. Ich rede nicht allein von dem allbekannten Umstande, daß inan die Eensur nur provisorisch — für fünf Jahre — ein- führcn wollte. Sondern die Bundesversammlung hat in jenen provisorischen Beschlüssen (vom 20. Sept. 1819) so gleich die Befugniß sich selber Vorbehalten, censirte Schriften, „wenn solche, nach dem Gutachten einer von ihr ernannten Commission, der Würde des Bundes, oder der Sicherheit einzelner Bundesstaaten, oder der Erhaltung des Friedens und der Ruhe in Deutschland zuwidcrlaufen, ohne vorher- gegangcnc Auffodcrung, aus eigner Autorität, durch einen Ausspruch, von welchem keine Appellation Statt findet, zu un terdrücken." „Und, heißt es weiter, die betreffenden Regie rungen sind verpflichtet, diesen Ausspruch zu vollziehen." Sie sehen, meine Herren, es ist dies eine sehr auffallende Ausnahme von dem sonst in Deutschland in allen Sachen üblichen Rechtsgang. Für so groß muß man also die Ge fahr gehalten haben, daß censirte Schriften der Erhaltung des Friedens und der Ruhe zuwiderlaufen. Wirklich hat die Bundesversammlung sich auch veranlaßt gefunden, am 30. Mai 1823 mit dcr Unterdrückung eines ccnsicten Zcitblattes den Anfang zu machen. Wer weiß nicht, wie oft dieser Vorgang seitdem sich wiederholt hat. Ferner; am 10. Nov. 1831 äußerte ein Bundcsbeschluß: „in neuerer Zeit habe der Mißbrauch der periodisch-politischen Presse in einer be dauerlichen Weise zugenommcn." Das muß, wie Jedermann weiß, unter der Eensur geschehen sein. Am 10. Mai 1832 machte die Bundesversammlung sämmtliche Regierungen auf merksam „auf die Gefahren, welche dcr Gcsammthcit dro hen, wenn den Bundesbeschlüssen in Preßangelegenheiten nicht dcr genaueste Vollzug von Seiten der Regierungen zu Theil werde." Am 14. Jun. 1832 faßte die Bundes versammlung einen Beschluß, dcr geeignet ist, eine andere Illusion zu berichtigen, welche eine zu günstige Meinung über die Wirksamkeit dcr Eensur erzeugen könnte. Ein witziger Schriftsteller will uns nämlich glauben machen, daß „die wenigen Sätze, die sie streicht, gleichsam die Assccuranz- prämie für die Unantastbarkeit des Restes vorstellen." Das heißt mit andern Worten: was der Ccnsor nicht streicht, dafür ist dcr Schriftsteller nicht verantwortlich. Dies ist eine grobe Täuschung. Die Bundesversammlung fand sich am 14. Jun. 1832 veranlaßt, die provisorischen Beschlüsse von 1819 da hin zu erläutern, daß cs, in Bezug auf Schriften, deren Verfasser und Verleger jenen Beschlüssen genügt haben, also in Beziehung auf censirte Schriften, „eine selbstvecstan- dene Sache sei, daß die Anwendung der Landesgesctzc auf die durch die Presse begangenen Verbrechen oder Vergehen durch die Bundesgesetze keinerlei Beschränkung unterworfen sei." Die Eensur soll aber gerade die Begehung von Ver brechen oder Vergehen durch die Presse verhüten. Dcr Bun desbeschluß wäre also überflüssig gewesen, wenn man sich auf die Eensur verlassen könnte. Aber, meine Herren, es scheint, daß man sich auf die Eensur durchaus nicht verlassen kann. In der Einleitung zu den bekannten Bundcsbeschlüsscn vom 28. Juni 1832 war die Rede von „den beispiellosen Mißbräuchen dcr periodisch-politischen Presse; von dcr über ganz Deutschland ergossenen Flut revolutionairer Zeit- und sonstiger Schriften." So weit also, meine Herren, war es in Deutschland unter der Eensur gekommen! Man be greift nun, da das System der Eensur so ganz ungenügend erfunden ward, daß bereits am 26. April 1832 die Bun desversammlung eine Commission aus ihrer Mitte erwählte, welche sich mit der im Art. 18 der Bundesacte enthalte nen Verabredung, also mit dem Entwürfe gleichförmiger Ver fügungen über Preßfreiheit unverzüglich zu beschäftigen hatte, und daß man von dem Eifer der Commission die vcrtrau- ungsvolle Erwartung aussprach, daß sic ihre Aufgabe „bal digst lösen werde." Schon nach dem Bisherigen werden wir Alle, meine Herren, keinen Augenblick anstehen, mit vollem Herzen in die Ueberzeugung cinzustimmen, die unter
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