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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1841
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- Deutsch
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37t 372 16 gungcn gibt es in Menge unter den kaufmännischen und son stigen gewerblichen Zweigen, die gleichwohl nothwcndig und beschränkten Geistern wohl paffend sind. Nicht zu gedenken, daß auch äußere beschränkte Mittel Vielen nicht erlauben, den längeren Weg der geistigen Ausbildung zu gehen, bevor sie zum Broterwerb schreiten. Hier also tritt das Bedürfniß nach besonderen Schulen hervor. Für Buchhändler giebt cs ein solches Bedürfniß nicht. Denn beschränkte Köpfe sollten eben so wenig Buchhändler wie Gelehrte, Geistliche, Aerzte werden. Sie bedürfen offenbar derselben Grundlage wie diese. Läugnen will ich nicht, daß eine gute, verständig geleitete Schule, die eigens für Buchhändler errichtet ist, eben so nütz« lich wirken kann, wie eine andre Schule, aber wenn nicht nützlicher, wozudasMeuc? Und es läßt sich nicht erwarten, daß ein neues Institut, das die Nolhwendigkcit seiner Existenz nicht in sich trägt, mit denselben Mitteln werde ausgerüstet werden können, welche den alten Instituten der Gymnasien und Universitä ten zu Gebote stehen. Ich will übrigens nicht untersuchen, ob der etwa fühl bare Mangel an Bildung daran liegt, daß wir uns nicht buchhändlerisch bilden konnten, weites an Instituten dazu fehlte, oder nicht vielmehr daran, daß wir überhaupt uns nicht genug gebildet haben, weil wir auch die vorhan denen Anstalten nicht genügend benutzt — ich glaube jeden falls annehmen zu dürfen, daß diejenigen, die jetzt bei hin reichender Anzahl guter Lehranstalten dieselben entweder nicht besucht oder doch nichts gelernt haben, auch die Buchhändler-^ schule entweder ebenso nicht besucht hätten, oder auf derselben! gleichfalls keine Meister geworden wären. Es scheint hier der Ort, zu bemerken, daß die Art und! Weise, wie die Idee einer Buchhändlerschule neuerdings in diesen Blättern ausgenommen worden, keineswegs sich dem! ersten Plane des Hrn. Fr. Perthes anschließt. Während^ wir gegen die, mit denGymnasien konkurrirenden vollständigen > Buchhändler-Schulen der Herren Lehnhoff und Wigand an kämpfen, sind wir gar sehr mit der Idee des Herrn Perthes einverstanden, für Lehrlinge, die nun einmal die wün-! schenswcrthe Vorbildung nicht erlangt haben, eine Un terrichts-Anstalt zu errichten, die sich auf 9 wöchentliche Lehr stunden beschränkt, nur Versäumtes nachzuholen trachtet und wofür keine einzige Anstalt in irgend einer Weise Ersatz zu geben vorhanden ist und vorhanden sein kann. Von einer solchen Anstalt läßt sich, wenn sie in Herrn Fr. Perthes Geiste geführt und nach dessen trefflicher Einsicht Maaß zu halten! angewiesen wird, nur das Beste erwarten. Komme ich darauf zurück, daß der Buchhändler durch den Gymnasialbesuch durch alle Klaffen, vielleicht auch durch Universitätsstudien, sich heranbilden soll, so begegnet mir aller dings eine Schwierigkeit, die nämlich, daß cs dem Erwach senen, seiner Würde sich Bewußten, oft schwer fallen wird, nicht in die kleinen Arbeiten, aber in die abhängige kaufmän nische Stellung sich zu fügen, welcher der Sortimcntshänd- ler unterliegt. Für den Verleger fällt jene Schwierigkeit aus, und ich wüßte nichts, was seiner Vorbildung auf dem bezeichneten Wege entgcgenstünde. Der Sortimentshändler aber ist leider bei dem heurigen Zustande unseres Geschäfts wie jeder Detailhändler ein abhängiger Mann, er hat sich in die Launen seines Publicums zu fügen, und muß oft eine unterge ordnete Stellung einnchmen gegen Leute, denen er sich über legen fühlt. Hier treffen wir auf einen wunden Fleck in dem gegenwärtigen Zustande unsres Geschäfts überhaupt. So sehr nämlich Verlags- und Sortiments-Geschäft in ein ander übergreifen, so sehr ist der Betrieb der beiden Geschäfts zweige von einander verschieden und rückt täglich mehr aus einander. Früher wird es wohl anders gewesen sein. Heute aber ist beides so getrennt, daß kaum ein Buchhändler beiden Geschäftszweigen, wenn beide von einiger Bedeutung sind, mit ganzer Kraft und gleicher Lust obliegen kann, daher der Wunsch sehr erklärlich ist, das eine oder das andere, je nach der individuellen Neigung, gesondert zu betreiben, und die wöchentlich eingehenden Verkaufs-Anzeigen geben Kunde, wie allgemein dieser Wunsch gefühlt wird. Wie dem aber auch sei, und w§NW»s feW gestattet ist, die Verleger und Sortimentshändler als besondere Klaffen zu betrachten, ich halte die erwähnte Schwierigkeit nicht für hinreichend, um das Bedürfniß besonderer Schulen heraus zustellen. Denn erstens wird jede gute Bürger- und Ge- werbschule dieselben Dienste thun, und dann möchte ich im Interesse unseres Geschäfts lieber etwas kaufmännischen Ge winn verloren, lieber das Selbstbewußtsein hier und da ge kränkt sehen, als die Ansprüche auf gründliche und wissen schaftliche Vorbildung für uns aufgebcn. Denn nicht, in dem wir uns dem Herabsinken unseres Geschäfts fügen, vielleicht ohne es zu wissen und zu fühlen, sondern indem wir das Erbärmliche, wenn auch mit Schmerz, erkennen, wenn wir es unwillig, wenn auch mit Opfern, abzuschütteln su chen, so nur erheben wir unser Geschäft. Berlin, den 31. Januar 1841. M. Simio». Vermischte Nachrichten. Paris, 8. Febr. Das Gesetz über literarisches Eigenthum wird unverzüglich den Debatten der Kammer unterworfen wer den > diese wichtige Frage, welche die edelsten Interessen berührt, wird die ganze Aufmerksamkeit der Kammer in Anspruch nehmen. Der französische Buchhandel hat in Bezug auf diesen Punkt eine höchst moralische Initiative ergriffen, welche den Verlegern, die sie hcrvorriefen, zur Ehre gereicht und nicht verfehlen kann, früher oder später die Sympathie der Regierungen des Auslandes zu erwecken. Es ist dies ein Schritt für die Anerkennung des literarischen Ei genthumsrechtes zwischen Nationen, welches bereits in einigen Staaten Deutschlands und Italiens fest- gestellt ist und das wohl sehr bald in ganz Europa vorherr schen wird. Eine ähnliche Motion fand ganz kürzlich zu London im Unterhause statt. Hr- Vavin, Deputirter von Paris, hat eine, von den bedeutendsten Buchhändlern der Hauptstadt Unterzeichnete Petition der Kammer unterbreitet, welche die Aufnahme einer Verordnung verlangt, die das literarische Ei- genlhum in Frankreich unbedingt anerkennen soll, selbst der im Auslände erschienenen Werke Diese Petition wurde der Eommission übergeben, die beauftragt ist, das Gesetz in Betreff des Eigenlhums von
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