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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1841
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18410702
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184107024
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1331 61 1332 Durch die Herrn Deputaten des Vereins der hiesigen Buchhändler unter Genehmigung des verehelichen Vorstan des des Börsenvereins zum Redacteur dieses Blattes ernannt, beginne ich mit dem heutigen Tage meine öffentliche Wirk samkeit. Je ehrender das Vertrauen, welches mich zu dieser Stellung berief, dcstomehc fühle ich auch das ganze Gewicht der mir hierdurch gewordenen Aufgabe und, überzeugt, daß mir deren Lösung nur durch Fortsetzung dieses Vertrauens und durch allseitige nachsichtige Beurtheilung erleichtert wer den kann, lasse ich diese Gegenstand meiner ersten Bitte sein, daran das Versprechen knüpfend, daß ich stets bemüht sein werde, unserm Blatte diejenige mit Fleiß und Umsicht gepaarte Aufmerksamkeit zu widmen, worauf cs, bestimmt die Interessen eines Standes zu vertreten und zu befördern, der zur Vermittlung und Pflege der edelsten und höchsten, der geistigen Angelegenheiten der Menschheit berufen ist, wohl mit Recht Anspruch machen darf. Aus dieser Bestimmung des Börsenblattes und aus dem Anthcile, den die Geschäftsgenossen daran nehmen, um es z derselben immer mehr entgegen zu führen, ergiebt sich sein ^ Inhalt, wie denn auch die Pflichten des Redactcurs daraus j abzuleitcn sind- Wenn ich mich hierüber etwas weiter ver breite, so geschieht es nur, um daran solche Bemerkungen zu knüpfen, wie sie geeignet sein möchten, die mir künftig zur ^ Richtschnur dienenden Ansichten darzulegen. Zunächst ist cs der Bestimmung unsers Blattes und seinem amtlichen Character angemessen, dem buchhändlerischen ^ Publikum von allen die Literatur und den Buchhandel, wie den literarischen Verkehr überhaupt, betreffenden öffentlichen Anordnungen, sie mögen von den Landesbehörden oder von ^ den Vorständen des Buchhandels ausgehcn, Kennlniß zu geben.' Die Gesetze und Verordnungen des Auslandes, soweit sic aus den deutschen Buchhandel irgend einen Einfluß zu üben im Stande sind, mögen dabei nicht außer Acht gelassen werden. Hinweisungen auf bestehende gesetzliche Anordnungen, soweit sie unfern Gcschäftskrcis berühren und Mittheilungen dahin gehörender gerichtlicher Entscheidungen schließen sich hieran und sind Letztere einer ganz besonder» Beachtung wcrth, da die Kenntniß der Weise, wie die Gesetze in einzelnen Fällen angcwkndet werden, dem Geschäftsmanne von wesentlichem Nutzen sein kann. ! Als treuer Berichterstatter soll das Börsenblatt eine Ueberftcht alles dessen gewähren, was das geschäftliche Leben Thatsächliches von allgemeinem Interesse darbietet. Der Redacteur wird ein besonderes Augenmerk hierauf zu richten haben, damit das Börsenblatt ein öffentliches Archiv des Buchhandels bilde und manches oft später noch zu wissen Nöthige der Vergessenheit entziehe, worin es bei der Fluth' von Neuigkeiten und Mittheilungen aller Art leicht gerathen kann. Dann sind es Verhandlungen und Besprechungen über die inner» und äußern Verhältnisse des gesammtcn deutschen Buchhandels und auch der ihm verwandten Geschäftszweige, welchen das Börsenblatt seine Spalten zu öffnen und denen der Redacteur nicht minder besondere Sorgfalt und Auf merksamkeit zu widmen hat. Hier ist des Stoffes sehr viel und es kann natürlich weder die Aufgabe noch ein besonderes Vorrecht des Redactcurs sein, diese Verhältnisse überall selbst zu besprechen oder nur in seinem Sinne besprechen zu lassen. Die Freiheit der Meinungsäußerung für sich in Anspruch nehmend, soll er sie auch Andern zu gewähren wissen, dafür aber soll er sorgen, und cs soll seine unerläßlichste Pflicht sein, daß die Schranken der Ordnung nie weder überhaupt verletzt werden, noch daß der Kampf der Meinungen in persönlichen Streit als des Börsenblattes durchaus unwürdig und seinen Zwecken fremd ausarte. Der Redacteur soll sich nie einer einseitigen, irgend ein Spezialinteresse begünstigenden Rich tung hingeben. Er soll anzuregen und zu berichtigen suchen, wo es dessen nur immer bedarf und bietet sich ihm Gelegen heit dar, die entgegenstehcnden Meinungen zu vermitteln und dem gemeinsamen Interesse zuzuführen, so wird dies eine wür dige, seiner Stellung wie dem Zwecke des Börsenblattes ange- messeneAufgabefür ihn sein. Frei von jeder Neuerungssucht, der nur das Alte darum nicht gefällt, weil es alt ist, soll der Redacteur das Altherkömmliche und Wohlbegründete achten, dabei aber keineswegs jedem Neueren, wieder bloß darum weil cs neu ist, feindlich entgegentrcten wollen, sich stets vergegen wärtigend, daß zeitgemäße Fortschritte wie jedes Geschäft so besonders dasjenige, welchem seiner ganzen Natur nach schon jede Stagnation fremd sein muß, nur vor dem Verfalle schützen können. Persönliche Streitigkeiten und Anfeindungen sind, wie schon angedeutet, des Börsenblattes unwürdig und müssen fern gehalten werden, soweit dies die Verbindung der Person mit der zu besprechenden Sache nur irgend zuläßt. Da gegen ist die kräftigste Wahrung der Interessen des Börsen vereins und aller seiner Mitglieder als solche eine vorzügliche Aufgabe des Börsenblattes- Achtung vor den Beschlüssen der Gcsammtheit und den Anordnungen ihrer Vorstände, Aufrechthaltung derselben soweit cs nur irgend an ihm liegt, ist Pflicht des Redactcurs, ohne hieraus den Schluß zu ziehen, daß er der Vorbereitung neuer, die bestehenden vielleicht aufhe- bcnden Beschlüsse und Anordnungen hemmend in den Weg treten soll. Vielmehr gehört es wohl unbedenklich zu der ihm gewordenen Aufgabe, auf bestehende Mängel aufmerksam machen zu lasten oder selbst aufmerksam zu machen, und vermittelst hcrbcizuführender Besprechung deren Abhülfe durch diejenigen, welche dazu berufen sind, vorzubereitcn- Endlich werden auch Rückblicke auf die Vergangenheit, geschichtlicheMitthcilungen aus dem Geschäftsbereiche, Biogra- phicen geschiedener College» w. hier ganz am Orte sein und wesentlich zum Verständniß der Gegenwart wie zur Herbei führung einer bessern Zukunft beitragen können- Habe ich nun in Vorstehendem die Hauptumrisse meiner künftigen Wirksamkeit und der Art, wie ich dieselbe betrachte, gegeben, so hege ich das Vertrauen, an alle Gcschäftsgenosscn, worunter ich ja auch manche Bekannte und wohl Freunde zählen darf, nicht umsonst die Bitte zn richten, mich in mei nen Bestrebungen, sei cs durch eigne Ausarbeitungen, sei es durch kurze Notizen, wie sie das Gcschäftslcbcn darbictet, unterstützen zu wollen. Ich werde jede Mitthcilung dankbar entgegen nehmen und gewissenhaft denjenigen Gebrauch davon machen, der mit der Absicht des Einsenders und dem Zwecke des Börsenblattes vereinbar ist und die mir vorgezcichnctcn Grenzen nicht überschreitet- Ich glaube nicht zu irren, wenn
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