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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1841
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18410709
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1379 63 1380 vorgetcagen, noch auch nützliche Berathschlagungen wegen deren kemeelur angestellt werden können; so wird darzu von Endesunterzeichneten jedesmal der erste Mittwoch nach cin- geläuteter Oster- und Michaelismesse, und zwar von drey Ühr des Nachmittags an, in Hrn- Eckels Behausung eine Treppe hoch vorgeschlagen, wo alsdenn auch der Tag zur zweyten gegen das Ende der Messe anzustellenden Versamm lung verabredet und bestimmet werden kann. 3) Die Socictät erwählt jährlich einen bevollmächtigten, und zwar in Leipzig wohnenden Secretsir, um das Beste derselben ein Jahr hindurch vorzüglich zu besorgen; die we gen der Societät eingelaufene Briese zu empfangen und zu be antworten ; außer Messen kleine gemeinschaftliche Auslagen zu übernehmen und zu berechnen; Sachen, welche die So cietät betreffen, an die in verschiedenen Provinzen erwählte De putate nölhigen Falls zu berichten; bey öffentlichen Zu sammenkünften die Vorträge zu thun; die Meynungcn der Herren Mitglieder einzusammcln, und das Resultat oder den Abschluß der jedesmaligen Berathschlagung so genau als kurz in das besondereviurinw der Buchhandlungssocictät einzutragcn. 4) Die Societät hat übrigens nichts anders zu ihrem Hauptaugenmerke, als das s»um cuigue, die erste Grund säule der natürlichen sowohl als bürgerlichen Rechte, und ist ! daher auf keines Menschen Schaden oder Nachtheil, vielmehr aber auf die Aufrcchthaltung des Buchhandels überhaupt, und des EigenthumS eines jeden Mitgliedes insonderheit be dacht *); daher denn 5) Alle Mitglieder derselben sich hauptsächlich, kraft ih res Namens eigenhändiger Unterschriften, auf Ehre, Treue, Glauben und Gewissen verbindlich machen, daß, sobald sie in ihrer Gegend die geringste zuverläßige Nachricht von einem Nachdruckec cinzichen, der etwa ein Verlagsbuch dieses oder jenen Socictätsmitgliedes nachgedrucket hat, oder sonst in Erfahrung bringen, daß dieser oder jener zum Nach- thcil der Buchhandlung ein altes verlegenes Buch mit einem neuen Titel bctrüglich ausgeschmücket hat **) oder daß die ser oder jener anmaßliche Buchhändler mit dem cingetausch- ten Sortiment auf öffentlichen Jahrmärkten zur Beschim pfung der Handlung trödelt, hausiret und schleudert, oder endlich, daß jemand aus den Messen zweyerley, theils enorm bezügliche Preißc angegeben hat; daß, sage ich, alsdenn Sie, sämmtlichc Herren Mitglieder, diese und andere nachtheilige Umstände unverzüglich an den zeitherigen Secretair zu Leip zig zu melden bereitwillig seyn wollen, worauf dieser nicht ermangeln wird, den einberichteten Fall sofort bey der er sten Versammlung der nächsten Messe zum Vortrage zu brin gen und zurRcmcdur auszustellen; ***) da denn *) Der Börsenvercin hat denselben Zweck. Es wäre zu wünschen, daß dies von j ed e m Mitgliede überall und voll kommen beherzigt würde. I. d. M. ") Gehört bekanntlich auch heute noch nicht zu den Sel tenheiten! I. d. M. "*) Ich werde mich gern der Mühe unterziehen, alles was eine Rüge verdient, oder einer Abhülfe bedarf, zu sammeln und im Borsenblattc, als dem öffentlichen Organe des Vereins, zur Sprache zu bringen. An jedes Mitglied des Börsenver eins ergeht daher die Bitte, mich hierbei zum allgemeinen Be sten unterstützen zu wollen. An Gelegenheit dazu wird's sobald noch nicht fehlen. I. d. M. I 6) Wenn nach Verlauf dieser Ostermcsse 1765 räube- ! rische Nachdrücke sich ereignen sollten, alle Mitglieder dieser Societät, als welche dem Büchcrdicbstahl nachdrücklich ent gegen zu arbeiten Muth genug besitzen, und welche jeder Nachdrucker so schlechterdings nicht wird entbehren können, sich hierdurch schriftlich anheischig machen, von einer jeden räu berischen Ausgabe eines den Socictätsmitglicdern zugehöri gen Buches, als wofür sie in dem Societätsdiario zu im merwährender Beschimpfung erkläret werden soll, nicht allein kein Blak zu nehmen, sondern auch mit einem solchen ehrlo sen Nachdruckeralle Handlungsgemeinschaft in Ansehung des collegialischen Büchertausches, des Ereditgebens und des Ere- dilnehmens so lange aufzuheben, und dagegen den Kauf und Verkauf des auf beyden Seiten unentbehrlichsten Verlages durch baarc Zahlung so lange zu bewirken, bis der Nachdru cker dem Mitgliede der Societät wegen des angetastcten Ei- genthumes hinlängliche Gnüge gelhan habe; zu welchem Ende 7) Alle vereinbarte und noch ferner sich vereinbarende Mitglieder dieser Societät einer dem andern ihren Verlag ge gen allen Nachdruck ohne Unterschied dergestalt garantiren, daß sic alle für einen und einer für alle einstchen, und allen falls nach Befinden auch soweit gehen wollen, dem Nachdru cke! das beste Buch, das er hat, zur revanga nbdrucken, und demselben zum Nachtheil Namens der Societät dcbitiren zu lassen. *) So werden auch 8) Wider die Büchertrödler, Hausicer und Schleude re! von Zeit zu Zeit solche wirksame Maßregeln verabredet und wirklich ergriffen werden, welche die Ehre der eben hier durch in Verachtung gerathenen Buchhandlung von den Mit gliedern der Societät erfordert; **) wie denn auch 9) Wider diejenigen, welche auf Messen theils zwiefache, theils betrügliche Bücherprciße angeben, bey jedesmaligen Meßversammlungen, dem vorzüglichen Rathe alter, verstän diger Handlungsfreunde gemäß, das Nöthige verabredet und zur Vollstreckung gebracht werden wird; was aber 10) Diejenigen schleichenden Buchhändler betrifft, welche man zwar auf Messen nicht zu sehen bekömmt, die aber doch ihre Veclagsbüchcr durch Hülfe des Leipziger Meß-Lstslogi bekannt zu machen und auszubrciten suchen: so hat der Ver leger des letzteren zum voraus die Versicherung ertheilet, daß er dafür Sorge tragen wolle, daß, außer den Werken der be reits bekannten Buchhandlungen überhaupt, gar keine Vcr- lagsbücher ganz unbekannter Leute in den Meß-Ostalogum eingcrücket werden sollen, bis man von den Mitgliedern der Societät die nöthige nähere Kenntniß derselben cingezogen haben wird. Schlüßlich sind vorstehende vorläufige bloß auf die Er richtung der Societät abzwcckende Punctc von nachfolgenden Societätsmitglicdern nach einer zufälligen und niemanden präjudicirlichen Ordnung durch eines jeden eigenhändigen Na mens Unterschrift als verbindlich anerkannt, und für das *) Das ist freilich eine gefährliche Moral! I. d. M. **) Aehnliches thut uns wahrlich auch heute noch Noch! Die Redaktion wird auch dieser Sache gern ihre Aufmerksamkeit widmen und bittet nur um allseitige Unterstützung. I. d. M.
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