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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1915
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- 1915-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1915
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- Deutsch
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^ 214, 15. September 1915. Fertige Bücher. — Künftig erscheinende Bücher. B-r,-E»nd. DUn. «uchhand-i. 5317 Neuerscheinung! «I Hermann Rudolph Dar Lebe« nach dem Tode Neue wissenschaftliche Entdeckungen der geistigen Forschung Preis 78 Pf. Gute Ausstattung! Ein Buch für jedermann! Es bringt Hoffnung den Sterbenden, Trost den Trauernden! Eine Neformschrift! Ein Volksbuch! AM" (kein Spiritismus) "MA Durch Auslage im Schaufenster spielend zu verkaufen Das wirkungooolle Plakat steht In mehrfacher Anzahl zur Verfügung Rabatt 33'/,°/,, 10 Stück mit 40<>/„ Einmalig zur Probe, l bis 3 Stück mit 4v°/o nur wenn aus beilieg. Zettel bestellt, ab 4 Stück mit 5Ü»/<> Wir bitten höslichst um recht tätige Verwendung. — Bedingungs weise nur bei gleichzeitiger Vorbestellung. Hochachtungsvoll Theosophischer Kultur-Berlag, Leipzig. Die LeSerbänSe sind durch die enorme Steigerung der Lederpreise und aller sonstiger Kosten in der Herstellung so teuer geworden, daß ich gezwungen bin, aus die bisher gültigen Ladenpreise mehrerer Lederausgaben eine Teuerungszulage von etwa 20 A zu erheben. Nur da durch ist es mir möglich, die mit so großem Erfolg eingeführten Lederbände der Llniversal-Bibliothek und Helios-Klassiker auch weiterhin in der gediegenen und geschmackvollen Art wie bisher zu liefern. Sie bleiben trotz der Preiserhöhung nach wie vor öle wohlfeilsten Geschenkausgaben die der Buchhändler seiner Kundschaft in so reich haltiger Auswahl zu bieten hat Da ich auch auf den Teuerungszuschlag den vollen bisher üblichen Rabatt einräume, wird die tätige Verwendung für meine allbeliebten Ausgaben für Sie um so gewinnbringenöer sein. Zur Bekanntmachung des Preisaufschlages liefere ich Ihnen Einklcbezettel mit untenstehendem Text für die in Ihrem Besitz befindlichen Verzeich nisse umsonst. Philipp Neclam jun., Leipzig Die große Steigerung der Lederpreise und aller sonstigen Herstellungskosten bedingt einen Teue rungszuschlag von etwa 20 A für alle in diesem Verzeichnis angezeigten Lederbände. Die Preise erhöhen sich infolgedessen von 1 M. 25 Pf. auf 1 M. 50 Pf., von 1 M. 50 Pf. auf 1 <M. 80 Pf., von 1 M 75 Pf. auf 2 M., von 2 M. auf 2 M. 50 Pf, von 2 M. 50 Pf. auf 3 M, von 3 M. auf 3 M. 50 Pf. usf. Leipzig, am 15. September 1915. DieVerlagsbuchhandlung PhilippReclamjun. in Leipzig. Nur hier angezeigt! sA In den nächsten Tagen erscheint: Die BuiiiiesrMttiiriMlig zur Entlastung der Gerichte. Vom 9. September 1915. Erläutert von vr. Ernst TmidkleniilT Amtsrichter, Hilfsarbeiter tm Reichs-Justtzamt. Nebst der amtlichen Begründung und dem Wortlaut der sonstigen die Zivilprozeßordnung berührenden Kriegsgesetze und -Verordnungen. Preis gebunden etwa 1.50 M. Die Bundesratsverordnung zur Entlastung der Ge richte vom 9. September 1915, die bereits am 1. Ok tober d. I. in Kraft treten wird, führt für das bürger liche Strettverfahren vor den ordentlichen Gerichten eine Reihe bedeutsamer Neuerungen ein: rechtsnotwendiges Mahnverfahren vor den Landgerichten und Amtsgerichten, Erleichterungen für dar Sühneverfahren und das Ver fahren in geringfügigen Sachen, insbesondere Einschrän kungen der Rechtsmittel, und ferner einige weniger tief einschneidende Neuerungen hinsichtlich der mündlichen Verhandlung, der Fassung und Ausfertigung der Urteile, die Möglichkeit der Verweisung einer Rechtsstreites vom unzuständigen an das zuständige Landgericht und die Beseitigung des Erfordernisses eines Armutszeugnisses in den Fällen der Geltendmachung von Unterhalts ansprüchen unehelicher Kinder. Die vorliegende Bearbeitung der Verordnung, die in der Form eines Sondergesetzes erlassen ist, bezweckt, der Rechtspflege Anhaltspunkte für ihre Anwendung zu geben, indem sie die Neuerungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorschriften betrachtet, auf welche sie sich beziehen. Ein Überblick über die Vorschriften der Verordnung ist als Einleitung der Bearbeitung vorangestellt. Es folgt der Text der Verordnung mit Anmerkungen zu den einzelnen Vorschriften. Zum Schluß ist die amtliche Begründung abgedruckt. Als Anhang ist der Text der sonstigen, die Zivilprozeßordnung be rührenden Kriegs-Gesetze und -Verordnungen beigefügt. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Übersicht über den Inhalt. Interessenten sind die Gerichtsbehörden, Richter, Rechtsanwälte und Notare sowie alle diejenigen Per sonen, welche während der Kriegszeit Prozesse zu führen haben. Durch Versendung von Exemplaren an diese Stellen und Auslegen im Schaufenster lätzt sich leicht ein guter Erfolg erzielen. Ich bitte um gefällige umgehende Bestellung. Zettel anbei. Berlin, den !Z. September 1915. Franz Vahlen. 725*
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