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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1841
- Strukturtyp
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- Band
- 1841-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1841
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- Deutsch
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1711 74 1712 die zügellose Presse zu fesseln. In diesemAugenblicke namentlich scheine ihm nicht der mindeste Grund vorhanden, einen solchen Antrag an Se. Maj. gelangen lassen, da Allechöchstderselbe erst kürzlich durch die Erlaubnis zur Veröffentlichung unserer Ver handlungen, die wir vollständig in unsere Provinzialblätter und in die Staatszeitung, mit manchem ausgesprochenen Tadel und manchem freien Wort, ausgenommen gelesen hätten, uns einen Beweis gegeben habe, daß von einem solchen Herrn keine Beschränkungen, sondern nur fernere Befreiun gen der Presse von zu lästigem Zwange zu erwarten seien. Er erlaube sich dabei an ein bekanntes Sprüchwort „vom klei nen Finger und der ganzen Hand" zu erinnern. Was nun zweitens die vom Hrn. Antragsteller angeführten Beispiele unserer Nachbarn beträfe, so glaube er, daß man nicht eifer süchtig auf die Segnungen zu sein brauche, welche denselben aus der Freiheit der Presse erwachsen seien. Das zuerst an geführte England könne keinen Maßstab abgeben, da dort schon seitJahrhunderten auf historischem Wege sich Verhältnisse ausgebildet hätten, die in keinem andern Lande durch Anwen dung von Theorien hervorgerufen werden könnten, sondern ge rade in Englands eigenlhümlicher Lage ihre Begründung ge funden hätten- In Holland habe Freiheit der Presse nicht vor erdrückender Nationalschuld bewahren können, und größten- theils zur Herbeiführung einer Revolution mitgewirkt, die den Abfall der Hälfte dieses Landes zur Folge gehabt habe. Frankreich sähen wir durch die Freiheit der Presse wahrlich nicht beglückt, sondern den König der Franzosen in beständi gem Kampfe mit dem Preßunfuge, der sich nicht scheute, dem gewählten Staatsoberhaupte Briefe unterzuschieben und so dessen Autorität zu untergraben und anarchische Zwecke zu verfolgen. Man sehe die Regierung in beständigem Kampfe mit Emeuten, die durch ihre beständige Wiederkehr, wenn schon meist blutigen Ausgangs, unsere Aufmerksamkeit schon kaum mehr zu fesseln vermöchten, und wir sollten uns ver anlaßt finden, ein solches Land uns zum Muster zu nehmen? In der Schweiz endlich, die der Herr Antragsteller als den schlagendsten Beweis gegen seinen eignen Antrag als Bei spiel anführe, sollte man dort wohl ein durch Freiheit der Presse beglücktes Eldorado finden können? Gedenke man nicht mit Ekel der rohen, in dortigen Blättern verhandelten Parteistreitigkciten, in welchen die Namen der Parteien, im richtigen Gefühl ihrer geringen menschlichen Würde, sich nach Theilcn des thierischen Körpers in Horn- und Klauenmänner sonderten und durch platte Schmähreden sich bei allen Nach barn verächtlich machten! Noch jetzt verbreiteten die einge bildeten Segnungen der Presse in diesem unglücklichen un freien Freistaat Aufruhr, Anarchie und Mord, wie der erst ganz neuerliche Aufruhr im Eanton Tessin gezeigt, und den gebildeten, glücklichen, geistig freien Rheinländern führe man ein solches Land als Beispiel vor? Es bleibe ihm nun noch übrig, davon zu reden, was auf den andern Provinzial landtagen über diesen Gegenstand vorgckommen. Nur zwei Provinziallandinge hätten sich, der eine mit demselben Anträge wie der vorliegende, der andere mit einem ähnlichen beschäf tigt. In Preußen würbe ein Antrag auf Linderung der strengen Eensur gerichtet, der Landtag habe sehr wohl er kannt, daß seine Absicht eine wohlthätige und wohlgemeinte sei, dessenungeachtet aber habe man Anstand genommen, eine Adresse an den König darüber zu erlassen, da der König über dies jedem unnöthigcn Geisteszwange feind sei, und daher schon auch ohne Bitte eine sichernde und dauernde Abhülfe zu erwarten sei. In der Provinz Posen sei derselbe Antrag, wie der vorliegende, mit 35 gegen 8 Stimmen abgewiesen worden, weil die Angelegenheiten der Presse in den Händen des Königs, des weisen und aufgeklärten Monarchen, gut aufgehoben seien und keiner Anregung von Seiten des Land tags bedürften. So wolle man denn diese Angelegenheit mit nicht minderm Vertrauen als die übrigen Landtage der hohen Weisheit des Königs anheimstellen und denselben nicht um etwas bitten, was er nicht gewähren könne und werde, weil es keinen Segen bringe. Er trage deshalb darauf an, daß der vorliegende Antrag und das Referat darüber, als uner reichbare und unheilbringende Wünsche enthaltend, uck acta gelegt und darüber an den König kein Antrag gerichtet werde. Der Referent sucht zuerst zu beweisen, daß sich das Re ferat ganz in den Schranken der ihm vorliegenden Anträge gehalten habe, und glaubt vorläufig, sich auf die Bemerkung beschränken zu können, daß es nur zwei Wege gebe, sich vor dem Mißbrauche zu schützen, den die Presse verursachen könne; diese Wege habe der Ausschuß angegeben, und möge cs der Erörterung anheim gegeben werden, zu entscheiden, welches der beste Weg sei. (Fortsetzung folgt.) Ein Muster buchhändlerischer Calculation. Auf dem Wahlzettel einer Schweizer Handlung ist folgende merkwürdige Notiz zu lesen: „Un c r l ä K l i ch e B e d i ng u II g en: «» con il. liefere ich nur mit j Rabatt, fest mit z mit wenigen Ausnahmen; nehme auch fest mit ; Geliefertes, jedoch nur mit z R. berechnet, zurück." Für die Leipziger Herren College», die keine Fracht zu zah len haben, lohnte es sich schon der Mühe, eine tüchtige Ver schreibung fest zu machen, und Alles mit dem hiernach bewil ligten Vortheile zu rcmittiren. Börse in Leipzig! Kurze Sicht. 2 Monat. 2 Monat. am N». August 1841. I Im Vierzebnlhaler-Fuß. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Amsterdam .... 138z - Augsburg .... - 101: Berlin 99; — Bremen . - 108 f Breslau 99Z — Frankfurt a. M. - 101z Hamburg . . . . 148; — 147; - > — London — — — 6,18z - Pari» 79; - 78z — Wien — 103z — — — — LouiSd'or 7'. Hell.Duc. 5. Kais.Duc. 5. Brest. Duc. 5, Paff.-Duc. 4;, Conv.-SfecieS u.-Gulbcn 2^, Conv.-Zehn- u.-Zwansig-Kr. 2z. Verantwortlicher Redakteur: I. de Marlc.
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