Umschlag zu 215. Donnerstag, den 16. September 1915. Zu Sen MleihebeSingungen: Der Sprozrntige Zinsfuß ist beibehalten. Er wird auch diesmal starken Anreiz ausüben. Deutschland zahlte im Frieden 4 Prozent. Es hat für die Kriegsanleihen diesen Satz um Ein Prozent erhöht. Der Versuch Englands, gleich uns mit solcher Erhöhung auszukommen, ist mißglückt. Es muhte zuletzt seine» Friedenssah um volle 2 Prozent erhöhen: von 2)4 auf 4)4- Der Preis -er 5prozentigen Anleihe beträgt -4, SchulSbuchetntragungen kosten nur 9S,8S. Der Ausgabekurs der ersten Anleihe stellte sich auf 97,50"/, der der zweiten auf 98,50"/. Die Kurse beider Anleihen haben inzwischen eine so wesentliche Erhöhung erfahren, daß der jetzt festgesetzte Kurs von 98 oder 98,80 als mäßig bezeichnet werden muh. Übrigens genießt der Zeichner noch Zinsvorteil. Es werden ihm 5°/, Stückzinsen vom Zahlungstage bis zum 1. April 1916, mit welchem Tage der ginsenlauf der Anleihe beginnt, vorweg vergütet. vor -em Jahre 1924 ist Sie Sprozentige Anleihe nicht kün-bar. Die neunjährige Laufzeit dürfte für Kursgewinn erfreuliche Aussichten eröffnen. Diese Ankündbarkeit bedeutet aber nur, daß -as Neich die Anleihe bis 1924 nicht kündigen und also auch den Zinsfuß nicht herabsetzen kann. Die Inhaber der Schuldverschreibungen können natürlich über diese wie über jedes andere Wertpapier (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Die Zeichner können öle gezeichneten Seträge vom 30. September ab jeüerzeit voll bezahlen oüer auch üie bis zum Januar 191b geräumig bemessenen Einzahlungstermine innehalten. Die frühere Bestimmung, wonach Zeichnungen bis 1000 Mark voll bezahlt werden mußten, ist im Interesse der kleinen Zeichner fallen gelassen. Reichsschatzanweisungen gelangen nicht zur Verausgabung, für üie Reichsanleihe aber ist ein Höchstbetrag -er Verausgabung nicht festgelegt. Es wird hierdurch auch diesmal der Übelstand vermieden, daß Zeichner leer ausgehen oder sich mit ge ringerer Zuteilung zu begnügen haben. Vie Zeichnungen können vom 4. September bis zum 22. September, mittags 1 Uhr, vor genommen wer-en. Die Festsetzung einer mehrwöchigen Frist hat sich bewährt. Jedermann hat Zeit, sich Aufklärung zu verschaffen und in Muhe seine Zeichnung vorzubereiten. Es empfiehlt sich aber, die Zeichnung nicht bis zum letzten Tage aufzuschieben. Zür Gelegenheit, -ie Zeichnungen anzubrtngen, ist wie beim letzten Male in ausge-ehntestem Maße gesorgt. Außer der Reichsbank, der Königlichen Seehandlung, der Preußischen Lentralgenossenschaftskasse, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg stehen alle Banken und Bankiers, alle Sparkassen und Lebensversiche- rungsgesellschasten, alle Kreditgenossenschaften, alle Postanstalten und in Preußen alle Königlichen Regie rungs-Haupt- und Kreiskassen zur Verfügung. Wer Stücke von 1000 Mark unü -arüber zeichnet, erhält auf Antrag Zwifchenfcheine. Hiermit wird den Wünschen Vieler Rechnung getragen. Technische Schwierigkeiten verbieten es, die Verausgabung von Iwischenscheinen auch auf kleinere Zeichner auszudehnen. Zum Ausgleich sollen aber kleine Zeichner bei Ausgabe der Stücke vorweg befriedigt werden. wenn hiernach hinsichtlich -er Anlethebegebung im Wesentlichen alles beim Alten bleibt, so besteht üie sichere Hoffnung, -aß auch hinsichtlich -er Zreuüigkeit unü öegetsterung, mit -er ganz Veutschlanü sich üen früheren An leihen zuwan-te, alles beim Alten bleiben wir-. Wer für -as Wohl -es vaterlanües sorgt, sorgt für -ie eigene Zukunst. 3n allen Zöllen -eckt sich -er Dienst am vaterlanü mit eigenem Vorteil, hier aber macht er sich Saneben noch öurch hohe Zinsen ganz unmittelbar bezahlt. Darum: wer zeichnen kann, -er zeichne! Große un- kleine! Un- -e-er soviel als möglich! Die wirtschaftliche Rrast unseres Volkes — üeß sollen -ie Zeinüe inne wer-en — hält Stanü wie -ie Rrast unserer Heere! Berlin, im September 1915. Verantwortlicher Redakteur: Emtl Thomas. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhänülerhauö).