Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1841
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- 1841-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1841
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- Deutsch
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1811 77 1812 8) Die Bäder sind folgende — 8j,ss — — Oeutr- vscli — Rms — IVieslisclen, Rissingen — Rasclen — Scli^itlbscll und sonstige Bader, wo die meisten Frembden srcinzösch sprechen, und einen solchen interessanten (Elender oder mehrere kaufen werden, um ihren Freunden etwas mit bringen können. 9) Die Länder, wohin man auch diesen Leckender inLom- mission zum Debit und Verkauf schicken kann, und wo der Adel beiderlei geschlechts, alle Leute von Vermögen und ckis- tinction sich die französchc Sprache zu ihrer Lonversstions spräche gewählt haben, sind folgende: Dollsnck — brtlbanck — ckimckern — Hannover — Meck lenburg — Holstein — 8cbtvecken — Russland — pob- len — 8cble»ien — pominern — österreiclr — braun- sckcveig — Rasern 8clitvsben — Hamburg — Rübeck — Westfalen — ostkriesland. Bitte um die Oommunicaiion ihrer Meinung, wo alsdann die ferneren relational, über den obigen Gegenstand erfol gen werden — Rost scriptum falS sic selbstcn keine Lust haben sollten, dieses prchect zu rea- lisiren, so bitte solches ihren Herrn College» zu comwnniciren. Re votre cke'voue, /V. Anfrage um Ticdgc's Alter. In dem so eben erschienenen ersten Bande vonTiedge's Leben erzählt der Herausgeber, Herr Dr. Falkcnstein, daß im Sommer des Jahres 1840 der 80jährige Dichtergreis ihm die fragmentarischen Aufsätze über sein Leben übergeben habe u. s. w. Seite 21. ist der 14. December 1752 als Ticdge's Geburtstag angegeben- Wie konnte ec nun im Sommer 1840 erst 80 Jahr alt sein oder worin liegt der Jrrthum? Schlicßliche Berichtigung. ') Herr I. de Marie hat meine Mittheilung mit Bemerkun gen begleitet, die mich sehr gegen meinen Willen nbthigen, noch einmal auf die zwischen uns entstandene Differenz zurückzukommen. Derselbe bleibt gegen meine ausdrückliche Erklärung und gegen meine erwiesen ausgesprochene Bitte, mein Schreiben an ihn, sammtder ab sch riftli chen B eilag e, °) als eine Berichtigung in das Börsenblatt aufzunchmc», dabei stehen, 1) Ich würde Gegenwärtiges nicht ausgenommen haben, wäre es mir nicht zu bedenklich, ein Richtcramt in eigener Angelegenheit zu üben. Jndeß mögen dies die letzten Worte in dieser Streitsache sein, die ich auch ohne alle Bemerkungen hätte atdrucken lassen, wäre ich es nicht der von mir vertretenen Redaktion schuldig, dem Hrn, vr. Schcllwitz als Wcrtheidigcr des Korrespondenten der Preßzeitung, der die Redaktion durch seine unwah ren Behauptungen schwer verletzte, in keiner Weise das Feld zu räumen. 2) Wie? bin ich denn verpflichtet mich zurück ziehen und ein Unrecht gegen mich verüben zu lassen, wenn Hr. vr. Schellwitz sich „erklärt." Das wäre doch wohl etwas ganz Neues! 3) Davon, daß ich die Beilage mit aufnehmen solle, steht im ganzen Schreiben de« Hrn, vr. Schellwitz kein Wort, Erst das zweite von dcrGöschcnschcn Buchhandlung untcrzci ch ne t «Schreibenkam darauf. Ich wiederhole, da« Schreiben des Hrn, vr. Schellwitz war seiner Fassung nach für mich bestimmt und daß ich ihm darauf gleich ablehnend antwor tete war genug, WaS aber Hr. vr. Schellwitz bei dem Schreiben gedacht und etwa voraus gesetzt hatte, konnte und brauchte ich nicht zu wissen. 'daß ich ihm zugemuthet hätte, die Berichtigung selbst zu be wirken, oder doch dem Ganzen die für den Druck bestimmte Form zu geben. Nun ist aber die von mir gewählte Form, eine Berichtigung in einem Schreiben an die Redaction zu geben, eben so schicklich als gewöhnlich und kommt in jeder französischen und englischen Zeitung so häufig vor, daß dieselbe Herrn de Marie nicht unbekannt sein konnte^); mein Erbie ten hingegen „ihm das Original zur Ansicht vorzulcgcn" er klärt sich ganz einfach daraus, daß die ihm gesandte Abschrift des Zeugnisses der Wcimarschcn Regierung nibt beglaubigt war und daß ich ihm nicht zumuthen wollte, dieses wichtige Zeugniß abzudrucken, bevor er sich durch eigne Ansicht von der Authcn- ticität überzeugt hatte. °) Niemand bestreitet Herrn de Marle, eine Meinung über die Differenz zwischen der Güschenschcn und Wcidmannschen Buchhandlung zu hegen und festzuhaltcn "); wenn aber derselbe in Nr. 6b sich dahin äußert: daß die Göschcnschc Buchhandlung nur in sofern Eigenthü- mcrin des Oberon ist, als sie das Verlagsrecht der Ge- sammtausgabe der WerkeWielands besitzt, daß aber das Ver lagsrecht der Einzelausgabe alleiniges Eigenthum der Wcidmannschen Buchhandlung in Leipzig ist, welcher dasselbe vom Verfasser selbst aus schließlich übertragen wurde, so sieht jeder Unbefangene ein, daß diese Mittheilung sich nicht in den Grenzen einer persönlichen Meinung hält, sondern, wenn nicht in Beziehung auf den letzten Satz als falsches Zeugniß,') in jedem Falle als ein ganz allgemeines und vergreisendes Ur- thcil sich geltend macht, dessen Berichtigung die Rcdaction des Börsenblattes in keiner Weise verweigern durfte, °) und wozu dieselbe sogar aus gerichtlichem Wege angehalten werden konnte. °) s) Seit wann hat denn ein deutscher Redakteur eines in D e u rsch- land in deutscher Sprache erscheinenden Blatt», zumal de» Börsen blatts für den deutschen Buchhandel die Pflicht, französische und englische Zeitungen zum Muster zu nehmen? Der Korrespondent der Preßzeitung scheint freilich französischen Mustern nachgeahmt zu haben als er mit seiner ganz und gar unwahren Beschuldigung der Rcdaction des B.Bl. anftrat, Hr, vr. Schellwitz wird wissen, was man in Deutschland von den französischen Berichten und RaisonnementS oft hält. s) Bedenkt denn Hr. vr. Schellwitz nicht, daß die« alles eine Selbst- thätigkeit der Rcdaction für ein fremdes Interesse bedingt, wozu sic durch aus nicht verpflichtet ist. b) Also Gedanken fr eiheir wird mir cingcräumt, nur soll ich meine Gedanken nicht äußern dürfen l habe ich eS aber ja einmal gewagt, so soll ich gleich zurücksprcchen, weil Hr, vr. Schcllwitz sich „erklärt." (Hr. vr. Schell witz wird uns also keine Pre ßfreihcit bringen. Gedanken freiheit hatten wir aber schon längst.) Ich lasse diese Stelle mit abdrucken, weil sic mi ch betrifft, obschon Hr, vr. Schellwitz Wohl gcthan hätte, sich etwa« vorsichtiger auszudrücken. Welche Bezeichnung verdient die Behauptung des Korrespondenten der Preß- zcitung? Ich habe mich begnügt, sic eine unwahre zu nennen, berück sichtigend, daß schärfere Bezeichnungen die auch dem Gegner schuldigen Rücksichten des Anstandes verletzen. 8) Wie gern ich unrichtige Zeugnisse und Urtheile berichtige, habe ich Wohl dadurch bewiesen, daß ich dem ZcitungS-Correspondenten über den Oberon sowohl, als der PreßzcitungS-Correspondenz berichtigend gegenüber getreten bin. Die Göschcnschc Buchhandlung und ihr Hr. Sachwalter können mich aber darum nicht zwingen, auch bei Dcrtheidigung ihrer Interessen eigene Thätigkeit zu entwickeln. 9) Wozu alle diese Ilmwege! die Verpflichtung der Redaktion zur Aufnahme einer Berichtigung bestreitet ja Niemand ! Es wurde aber offen bar von der Rcdaction eine Selbstthätigkeit »erlangt, woz» sie nicht verpflichtet ist. Sic hatte nur die Aufnahme einer Erwiederung eben so zu dulden, wie sie die Aufnahme der ersten Notiz zugegeben hat. Die Redaktion als solche war nicht Verfasserin. Ob der Artikel aus meiner Feder floß, ist eine andere Frage. In diesem Falle handelte ich als Mit arbeiter, nicht als Redakteur. Als letzterer gestattete ich nur die Aufnahme.
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