Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1841
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18411012
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184110127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18411012
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1841
- Monat1841-10
- Tag1841-10-12
- Monat1841-10
- Jahr1841
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2211 90 2212 hinauslaufenden Streben in unsinniger Freiheitsfaselei dem Bestehenden, wo cs auch sei, den Krieg ankündigen und, Thron wie Altar begeifernd, zugleich auf Vernichtung des Staats wie der Religion hinarbeiten, so aber als Endresul tat die große Masse des Volks, indem sic dieselbe jedem fe sten Boden entrückt und zu einem heillosen Schwindel ge bracht haben, in den Schooß des krassesten Aberglaubens —> das andere Ertrem des Unglaubens — und wie hier mit in Geistes-Sklaverei so auch unfehlbar, als einer natür lichen Folge, zur Lcibes-Knechcschast bringen. Ich weiß wohl, nicht Jeder liebt diese Sprache in die- se m Blatte. Allerdings, wir Buchhändler sind Kaufleute und mögen als solche indifferent sein, wenn wir nur ge winnen — wir sind aber auch mehr als Kaufleute, wir sind zugleich die geistigen Pfleger der Menschheit. Keiner Facultät, — keiner Confession angehörend — sollen wir unfern Standpunkt über diesen nehmen und Alles mit Liebe und Eifer umfassen, was das Rad der Zeit in geistiger Hinsicht auf die bessere Bahn zu leiten geeignet ist. Nicht immer sollen wir nur das Einmal Eins im Kopfe oder gar im Herzen tragen, sondern neben der Wah rung des kaufmännischen Princips, was sich recht gut da mit vertragt, uns stets angelegen sein lassen, das geistige Wohl der Menschheit in aller Rücksicht durch Verbrei tung guter und Verbannung schlechter Schriften zu fördern. Ja, indem wir dieses thun, machen wir nicht allein die Ueber- wachung der Censur überflüssig, und uns der Preßfreiheit würdig, sondern befördern auch unser materielles Wohl, denn nur die Steigerung wahrer Bildung, nur die fort währende Entwickelung des menschlichen Geistes kann uns dauernden Vorthcil bringen, wie wir umgekehrt durch För derung aller den Geist verdampfenden und erschlaffenden, alles Bessere und Edlere vernichtenden Schriften, wie sie ja leider täglich noch Vorkommen, von den Olironigues scun- claleuses bis zu den Tractätchcn hinab, uns selbst die größten Wunden schlagen. d. M. Entwurf von Satzungen für den Wrinheimcr Buchhnndlervcrci». >AuS d. Südd. Buchh. Zeitung No. za) Die HH. Vorsteher des Weinheimcr Vereins haben eine Einladung zu einer Versammlung ergehen lassen, die am 25. September zu Worms stattfinden soll. Auch den Stutt garter Buchhandlungen ist dieselbe mitgethcilt worden. Es wird jedoch unmöglich sein, ihr zu folgen, weil die Vorberei tungen zu den Festlichkeiten, welche in jenen Tagen zu Stuttgart abgehalten werden, Niemanden das Reisen er lauben werden. Die HH. Vorsteher des Weinheimcr Ver eins beabsichtigen nachfolgende Punkte zur Bcrathung zu bringen: H 1. Der Weinheimcr Buchhändlerverein bezweckt die Aufrechthaltung der Gebräuche und Einrichtungen, welche er zum Schutze der Einzel- und Gcsammt-Jnterefsen des Buchhandels, insbesondere innerhalb der Grenzen des Ver eins, für wesentlich erforderlich hält. tz 2. Aufnahmsfähig in den Weinheimcr Verein sind: 1) Alle Besitzer solcher Buchhandlungen, welche zur Zeit der Gründung des Vereins als in offenkundig ord nungsgemäßem Betrieb bestehend anerkannt waren. Au ihrer Aufnahme genügt die schriftliche Anzeige der selben an den Vorstand, daß sie dem Verein beizutreten wünschen, und seine Satzungen als für sie bindend aner kennen. 2) Jeder neu sich etablirende Buchhändler, sei es, daß er ein schon bestehendes Geschäft übernehme oder ein neues gründe, sofern er nämlich: s) Zeugnisse beibringt, daß er den Buchhandel praktisch erlernt und sich darin ausgcbildct hat; lr) sofern er sich über die gesetzliche landesherrliche Con- ccssion zu Betreibung des Buchhandels gültig aus weist ; c) sofern er von drei Mitgliedern des Weinh. Buchh.- Vcreins dessen Vorstand zur Ausnahme vorgeschla gen wird: und endlich 6) sofern er, falls er ein schon bestehendes Geschäft übernimmt, nachgewiesen hat, daß dasselbe seine bisherigen Verbindlichkeiten gegen die Vcrcinsmit- glicdcr vollständig erfüllt hat. Die Aufnahme eines solchen neuen Mitgliedes geschieht vermittelst schriftlicher Abstimmung nach den Bestimmun gen des § 4. der Geschäftsordnung. tz 3. Wer in Folge der Abstimmung abgewiescn ist, hat das Recht, sich nach Ablauf von zwei Jahren wieder zur Aufnahme verschlagen zu lassen. § 4. Allen nach § 2., Abth. 2. als zur Aufnahme fähig bezeichnetcn und innerhalb der Grenzen des Vereins neu etablirten Handlungen, ist, so lange sie nicht wirklich Mitglieder geworden sind, sowohl Kredit als Baar-Eonto zu verweigern *). Ucbcrtrctungsfälle werden das Erstemal mit öffentlicher Bekanntmachung in den „Mittheilungen", das Zwcitcmal mit Ausschließung aus dem Verein bestraft. tz. 5. Der ordnungsmäßige Abrechnungs- und Zah lungstermin ist die Leipziger Ostcrmesse. Gegen diejenigen Mitglieder des Vereins, welche bis zum 1. August weder remittirt noch bezahlt haben, kann die Hülfe des Vorstandes angesprochen werden. Wer demungeachtet nach Ablauf der darauf folgenden Ostcrmesse seinen Verbindlichkeiten nicht nachgekommen ist, kann auf den Antrag der nicht befriedigten Handlung nach den Bestimmungen des § 4. der Geschäftsordnung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Diese Ausschließung hat die Kündigung des Kredits sowohl, als die Verweige rung von Baar-Eonto von Seiten sämmtlichec Vereinsmit- gliedcr zur Folge und dauert so lange, bis die begründeten Ansprüche der klägccischcn Buchhandlung befriedigt sind. *) Wenn ein Ucbcrnchmcr eines bestehenden Geschäfts diese Nachmessung gicbt, oder es ganz offenkundig ist, daß cs ord nungsmäßig seine Verbindlichkeiten erfüllt hat, so ist cs gestat tet, dem Ucbcrnchmcr Credit zu gewähren, sobald er sich zur Ausnahme gemeldet, und alle sonstigen Eigenschaften (u. b. c.) nachgewiesen hat.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder