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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1841
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- 1841-10-22
- Erscheinungsdatum
- 22.10.1841
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2301 93 2302 Süden und im Norden Deutschlands unter diesen oder jenen Verhältnissen nehmen werde, gewiß nicht verbürgt werden könnten, um so weniger, da der natürliche Fortgang schon hin und wieder gehemmt und dadurch Mißtrauen, Wider stand und manche andere schiefe Richtung veranlaßt worden. Auch dürfe erwogen werden, daß diese Fragen für Deutschland nicht ein völlig so wichtiges Interesse haben, wie z. B. für Frankreich, das in seiner Einen Hauptstadt Ein Herz habe, welches freilich nicht vorsichtig genug vor Verletzung gehütet werden könne. Erwähnungswerth schien Nicolovius, daß ein solcher gemäßigter und von herrschenden Begriffen unabhängiger Schriftsteller, von Jacob in Halle, in seiner Einleitung in die Staatswiffcnschastcn die Preßfreiheit, und eben in Be ziehung auf Angelegenheiten des Tages auch deshalb als Regel aufstcllt, weil bei ihr die Meinungen der De magogen verha llen. Eine Behörde mit dem von gewissen Seiten als wün- schcnswerth bezeichnten Umfange von Geschäften, erschien Nicolovius eine bedenkliche Einrichtung, nicht nur als eine in Deutschland ganz neue und leicht gehässige, welche für die Länder, wo bisher gar keine oder eine sehr nachsichtige Eensur stattfand, z. V. Preußen, eine neue Aufsicht ein führe, die in Zwang und Inquisition ausarten könnte, son dern auch, weil es nicht rathsam sei, daß der Staat von manchem, im menschlichen Getriebe nun leider einmal un vermeidlichen Uebel Kcnntniß nehme und es gewissermaßen dadurch autorisire. Bei allen cultivirten Völkern gebe es z. B. Schriften, und gar klassische, die mit Recht als vcr- dammlich aufgcführt würden; und doch werde man Wie land und Thümmel, Voltaire und Lafontaine, Fielding und Rochester nicht vertilgen können, vielleicht auch nicht wollen. Sei nach Aufhebung der Eensur eine solche allge meine Aufsicht auf alles, was gedruckt, verlegt oder ver kauft wird, nöthig; so — äußert Nicolovius — stimme er. (aus den eben angeführten Rücksichten) lieber für eine indirccte, zu gleichem Ziele führende. So z. B. sei in England kein Buch oder Kupferstich vor dem Nachdruck ge sichert, das nicht bei der Behörde (ststioners hall) ange meldet und eingetragen worden. Bei der früheren Abstim mung wegen der Verhandlungen beim Bundestage über Nachdruck schlug Nicolovius eine ähnliche Maßregel für Deutschland vor, daß nämlich kein Werk vor Nachdruck ge schützt werde, von dem nicht eine zu bestimmende Anzahl Exemplare an die öffentlichen Bibliotheken des Landes abge- liefcrt worden. Mit solcher Maaßregcl, meinte er, lasse sich leicht eine indirekte Aufsicht verbinden. Der in Vorschlag gebrachten freiwilligen Unterwerfung unter Eensur konnte Nicolovius nicht beistimmen. Denn da ihr Effect nicht bedeutend sei, so ließe sich um so mehr erwarten, daß nur der Schalk sich zu ihr melden und da durch Stoff zu Zank, Chikane und manchem Acrgcrniß suchen und finden werde. Auch würden alsdann gewiß viele Schriftsteller, mit Hobbes, jenen Unglücklichen verglichen werden können, die in der Wasserscheu, von Durst umhcr- getrieben, das einzige Rettungsmittel mehr als Alles mei den. Welcher Nachtheil, fragte Nicolovius immer auf's Neue, könnte wohl zu befürchten sein, wenn die Eensur gänzlich wegsicle? Und dicß schien ihm jederzeit das Beste. Künftige Gestaltung der Presse in Preußen. Die Lcipz. Allgcm. Zeitung meldet aus Berlin: „Die Frage über die Erweiterung der Preßfreiheit in unserm Staate, welche seit einem Jahre so viel besprochen wird, bil det noch immer den Gegenstand lebhaften Interesses in der Unterhaltung. Als der schwierigste Punkt scheint bisher die Erlassung eines Strafgesetzes für Prefivergehen betrachtet worden zu sein, und ein solches muß freilich der ganzen oder theilweisen Aufhebung der Eensur vorangchen. Es stellt sich nun aber wohl immer mehr heraus, daß die Schwierig keiten dabei doch um so weniger unüberwindlich sind, als man hinreichende Analogien in den Gesetzgebungen anderer Staa ten findet, ja unsere eignen Landesgesehe bisher immer aus gereicht haben, Prcßvergehcn, die auch trotz aller Präventiv maßregeln Vorkommen, zu bestrafen. Als die künftige wahr scheinliche Gestaltung der preußischen Presse, nach Erlassung eines Strafgesetzes, führt man nun (mit wie vielem Grunde weiß ich nicht) Folgendes an: 1) Abschaffung der Eensur im Allgemeinen für alle Staatsangehörige, cs seien nun Beamte oder Bürger, welche auf dem Titel ihrer Schriften ihren wirk lichen und wahren Namen angebcn. 2) Beibehaltung der Eensur für alle Diejenigen aus obiger Kategorie, welche solche selbst nachsuchen, um sich vor aller Strafe zu sichern, und für alle nicht dahin gehörende sowie für alle anonyme und pseudonyme Schriften. Zeitschriften werden von dem ver antwortlichen Redacteur vertreten- 3) Errichtung eines Preßgerichtcs, um über Vergehen Urtheile nach Maßgabe des Preßgesetzes zu fällen, zusammengesetzt aus drei Fünftel Staatsbeamten und zwei Fünftel Bürgern. Es ist nicht zu verkennen, daß eine solche Einrichtung nicht nur dem Staat alle nothwendigen Garantien darbieten, sondern sich auch gewiß des allgemeinen Beifalles im Publicum erfreuen würde". Warnung. Die Herren Verleger werden hiermit vor einem soge nannten Kunsthändler Hennig in Dommihsch bei Torgau gewarnt, der jetzt sogar die Dreistigkeit hat, in gedruckten Anzeigen sich Buchhändler zu nennen. Mehrere sind von demselben schon tüchtig hintergangcn worden, denn er ver schreibt, stellt Wechsel aus, bezahlt solche aber nimmer und die Waare wird unter dem Preise verschleudert. Zu bewundern ist, daß ein solches Geschäft in einem gut orga- nisirtcn Staate Jahre lang betrieben werden kann. — Wer Mißtrauen gegen diese Annonce hegt, darf sich nur in der Umgegend von Dommitzsch nach genanntem Kunsthändler erkundigen, Ein Freund des Buchhandels.
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