für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u S g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvcreins. 101. Freitags, den 19. November 1841. Heber den Nachdruck in Belgien. Veranlaßt durch die bekannte Rede des Königs Leo pold , enthält die Aachner Zeitung Folgendes: „In Paris hat man jetzt seit einer Reihe von Jahren die Belgischen Typographen und Buchhändler nicht viel besser als Diebe behandelt, man hat ihr Handwerk mit den schändlichsten Namen bezeichnet, natürlich aus bloßer Moral. Man hat Brüssel das Asyl der Bankerutteurc und Seelenver käufer getauft, ohne daß darum alle die, welche sich in Paris vom englischen und deutschen Nachdruck bereichern, aufgehört hätten, ehrenwerthe Männer zu sein. Der Nach druck ist schlecht, aber der inländische ist nicht besser, als der ausländische; und cs steht Niemanden zu, ihn bei andern zu verdammen, wer ihn selbst übt. Man konnte ihn allerdings als eine Art Vergeltungsrecht üben, aber ihn von oben herab empfehlen und beschützen, wie einen andern Industriezweig, steht keiner Regierung zu, die sich selbst achtet. Darum soll es uns schwer werden, an die Acchtheit jener Worte zu glauben, welche dem Könige der Belgier in den Mund gelegt werden. Wenn man in Brüssel Deutschlands Werke nachdruckt, wir werden nicht über Unmoralität schreien, obgleich wir cs beim besten Willen nicht vergelten können, da dort noch nichts er schienen ist, was einen deutschen Buchhändler in die Ver suchung bringen könnte, sich räuberisch daran zu vergrei fen. Aber eine Regierung kleidet cs übel, ihre Buchdrucker gckadezu aufzufordern, sich dem Nachdruck zu ergeben, um so mehr, abgesehen von aller Unziemlichkeit, als dies den inländischen Geist, die inländische Literatur geradezu tödten heißt, der inländische Gelehrte in die Unmöglichkeit versetzt wird, seine Originale gedruckt an den Mann zu bringen. Wenn aber dieser Fürst zugleich ein Deutscher ist, so muß es um so unwahrscheinlicher lauten, wenn es von diesem heißt, daß er den Gcistcswerken seines ursprünglichen Va terlandes, dessen sich Niemand ganz entkleiden kann, den 8r Jahrgang. Krieg erklärt haben soll. Es wäre noch erträglich, wenn es sich selbst um den Verschleiß dieses Nachdruckes im ei genen Lande handelt; aber hier ist das Land zu klein da zu, und es soll geradezu ausgesprochen worden sein, daß der Handel mit fremden Staaten, mit England, Amerika rc. gemeint sei. Nochmals, wir würden schweigen, wenn dies der Kaufmann, der Spekulant aus sich thäte, aber daß vom Throne eine solche Piraterie aufgemuntcrl wer den konnte, muß bezweifelt werden. Deutschland wird darum freilich nicht uncergehen, die deutsche Literatur nicht darunter erliegen, aber Belgien selbst würde cs zu bedauern haben, indem ein solches Verfahren, solche Ge sinnungen, wenn sie wirklich von der Regierung ausgehcn könnten, die Deutschen Staaten gegen die Letztere noch mehr erkälten müßten, als es unglücklicher Weise vielleicht schon der Fall ist. Ein junger Staat aber, wenn ec nicht stark genug ist, sich die Theilnahme Anderer zu er zwingen, muß sich keusch und rein halten, um sich die Achtung der Welt zu erobern, die ihm eine sicherere Ga rantie für die Zukunft gewährt, als alle äußeren Zufälle, die vom Hauche des Augenblicks abhängen." Ein bis jetzt in den Annalen deS Buchhandels unerhörter Fall. Mit den alljährlich erscheinenden Volkskale ndcrn ist zwar bisher immer schon ein sehr großer Unfug in Betreff des Debits derselben getrieben worden, indem die Verleger auch die Buchbinder wegen des Verkaufs in Anspruch nehmen und denselben einen bedeutenden Rabatt oder Frei exemplare geben; und dies ist meistentheils immer so still schweigend hingegangen, da selten wohl eine Dcnunciation Seitens der Sortimentsbuchhändler vorgekommen ist, wie wohl nach Preußischen Gesetzen den Buchbindern der Handel milden Volkskalen dcrn eigentlich nicht gestattet ist; 191 i