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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1841
- Sprache
- Deutsch
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2597 101 2598 Bedürfniß, und wenn derselbe (nämlich der Kalender) im! ersten Jahre schlechten Erfolg hatte (zu welcher Vcrmuthung man geleitet wird durch die Ungeheuern Vergünstigungen, die Hr. G. an Private gewährt, um diese zur Wirksamkeit zu entflammen) so hätte der Verleger besser gethan und sich den Dank aller Collegen erworben, wenn er die fernere Heraus gabe des Kalenders unterlassen hätte, statt daß man jetzt so böse aus Hrn. Gerhard wegen dessen „?ro sslemorm" sein muß. — Zum Schluß aber bringe ich dem Hrn. Gerhard nochmals seine oben schon angeführten Worte in Erinnerung. X. Y. Z. Nebcr die zwei jetzt erscheinende» Novitäten-Zettel. Es ist schon einigemal in diesem Blake davon die Rede gewesen, daß das Durchsetzen zweier Novitätcn-Zettel lästig sei und die Benutzung derselben leicht zu Confusionen hin sichtlich der Bestellungen führen könne. Wünschenswert!) wäre es, wenn sich die Herren Verleger auf irgend eine Art zu vereinigen suchten. Noch wün- schenswerther würde es nach Ansicht des Einsenders sein, wenn dieser Novitäten-Zettel wissenschaftlich geordnet dem Börsenblatte wöchentlich zweimal beigefügt würde. Das Herausschneidcn jedes einzelnen Titels ist eine Arbeit, die mindestens eben so lange aufhält, als schnelles Aufschreiben und wenn die Neuigkeiten nach Fächern geordnet wären, würde man im Ueberblick unfehlbar an Zeit gewinnen. Man bezahlte dann lieber etwas mehr für das Börsen blatt und hätte alles beisammen. Die alphabet. wöchent liche Angabe könnte dann wegsallen.. Alr. Mannigfaltiges. *** Russische Censurschwärze in Deutschland. Von Beginn der Welt an war, wie Tag mit Nacht, so Licht mit Fim sterniß, Hell mit Dunkel, Weiß mit Schwarz in stetem Kampfe: um das Licht zu hemmen wurde immer die Finsterniß angewandt! Die sem einfachen Gesetze der Natur folgend, wissen wir, mit wel chen schwarzen Mitteln von der russischen Censur gegen etwaiges, von den Nachbarstaaten in das russische Reich dringen des Licht, erzeugt durch schwarze Lettern auf weißem Papiere, verfahren wird: ein trauriger Anblick soll es sein, selbst unsere deutschen Zeitungen und Bücher in Rußland zu sehen: jene dicken Flecke, welche wir in der Buchdruckersprache „Fliegenkbpfe" zu nen nen pflegen, bedecken, nur in viel ausgedehnterer Größe, ganze Zeilen, ja oft ganze Seiten, und hindern in ihrer undurchdring lichen Finsterniß den Blick zu dem durch dieselbe vernichteten Lichte der Aufklärung! In Deutschland kennen wir diese schwarze Seite der Eensur noch nicht: noch nicht die Buchdruckerschwärze als Cen- surmaaßregel: vielleicht aber sollen wir uns allmählig an die Dunkelheit gewöhnen: der Anfang ist gemacht: ich blät terte in „Datterich; Localposse in der Mundart der Darmstäd ter. Darmstadt 1841. Verlag v. L. Pabst" — und Seite 59 und 61 starrt mir undurchdringliches Dunkel — zwei dicke, russische Censurstriche entgegen! — Wir erwarten ja wohl in Deutschland ein neues Preßgcsetz?!! *** Ein riesiges Mittel zur Erkennung von Nachdruck! Sehr naiv wird in Nr. 96 dieser Blätter (5604) angezeigt, daß sämmtlichcn Exemplaren von „„Julius Ries, dramatische Kleinigkeiten"" der Verfasser seinen Na menszug in Schrift und Druck beigcfügt habe, und deshalb alle ohne diese Zeichen vorkommcnden Exemplare Nachdruck seien. Es ist nun zwar nicht abzusehen, wer obiges Werk, so bekannt und berühmt auch bei Vielen dessen Verfasser, nachzudruckcn Lust haben konnte, — aber wenn einmal Jemand auf die sen sonderbaren Gedanken käme, und druckte nun auf den Titel, um seine Nachdruckscxemplare nicht gleich als solche erkannt werden zu lassen, statt, wie sich's gehört, seine Nachdrucks firma, die des Originalvcrlcgcrs, des Herrn Hunger, beginge also ein Verbrechen, das in die Kategorie der Unterschriftsfäl schungen fällt und auch gleich diesen bestraft wird — thut er einmal dies, wird es ihm auch leicht sein, die Namcnszügc des Verfassers, sowohl in Schrift als Druck nachzumachen, um den Nachdrucksexemplaren bcizufügen. Der Verfasser der „„dramatischen Kleinigkeiten"" soll sich aber deswegen nicht ängstigen: jeder Buchhändler wird ihm die Versicherung geben können, daß: einmal sein Buch wahrlich einen Nachdruck nicht zu befürchten hat; und dann, wenn ein-, mal ein solcher im eigenen oder fremden Lande auftauchte, das Institut des deutschen Buchhandels der Art ist, daß es des Namenszuges des Verfassers weder in Schrift noch in Druck bedarf, um doch sogleich den Nachdruck evident zu machen. * In einem Pariser Kaffcehause wurde ein Strafgericht über die scandalösen Memoiren der Lafargc gehalten und ei» Exemplar derselben feierlich zerrissen und verbrannt. * Ei» Herr Kuhn aus Carlsruhe hat in Batavia eine Leih bibliothek errichtet. Sie enthält deutsche, holländische und fran zösische Werke, und die Lcsegebührcn eines Buches betragen für die-Woche Einen Gulden. N achri ch 1. In Bezug auf die in diesem Bl. Nr- 90 veröffentlichte War nung vor einem angeblichen Verwandten der Handlung: Schotts Söhne in Mainz, geht uns die Anzeige zu, daß der darin er wähnte Gauner bereits in der Schweiz festgenommen und in Basel zu vier Jahren Kettcnstrase zweiten Grades, vcrurtheilt wurde und auch bereits in eine Strafanstalt abgeführt worden ist. D. R. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie.
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